Sachverhalt:
Ein Asylbewerber hat in Deutschland einen Asylantrag gestellt und sechs Monate lang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Während dieser Zeit wurden seine Krankenversicherungsbeiträge vom Sozialamt übernommen.
Anschließend ist er jedoch untergetaucht und hat seine Unterkunft verlassen. Aufgrund seiner Abwesenheit hat das Sozialamt ihn abgemeldet und keine weiteren Leistungen gezahlt. Gleichzeitig wurde seine Krankenversicherung abgemeldet. Während dieser Zeit war er psychisch erkrankt und obdachlos.
Mittlerweile geht es ihm besser, und er ist in seine Unterkunft zurückgekehrt. Nun hat er von seiner Krankenkasse eine Nachzahlungsforderung von ca. 4.000 € für die Monate erhalten, in denen er nicht versichert war.
Frage:
Kann oder muss das Sozialamt die ausstehenden Krankenkassenbeiträge übernehmen? Welche gesetzliche Grundlage gibt es für eine Übernahme oder Ablehnung der Kosten ( 6 monate) ?
Vieelen Dank
Prüfung der möglichen Kostenübernahme der Krankenkassenbeiträge durch das Sozialamt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Prüfung der möglichen Kostenübernahme der Krankenkassenbeiträge durch das Sozialamt
Hallo und willkommen im Forum
eine Frage, die meiner Meinung nach in erster Linie vom Sozialamt richtig beantwortet werden kann. Dafür haben wir hier auch Experten, die sich damit gut auskennen und die werden sich sicher zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
eine Frage, die meiner Meinung nach in erster Linie vom Sozialamt richtig beantwortet werden kann. Dafür haben wir hier auch Experten, die sich damit gut auskennen und die werden sich sicher zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
Re: Prüfung der möglichen Kostenübernahme der Krankenkassenbeiträge durch das Sozialamt
Frage: ist es ein Grundleistungsempfänger (vgl. §§ 3 ff. AsylbLG) oder ein sog. Analoger (vgl. § 2 AsylbGL)!
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