Hallo und willkommen im Forum
ja, damit können wir dienen - https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/230.html
Gruss
Czauderna
Midijob und Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Midijob und Krankenversicherung
o.k. - die Antwort nebst Normverweis verwirrt mich. Ich möchte ja einen MidiJob (556,01 aktuell) antreten um zu vermeiden, dass meine Dividendeneinnahmen bei der KV berücksichtigt, wie nach meinem Kenntnisstand beim MiniJob, wo alle Einkünfte durch die KV gesichtet und herangezogen werden. Der zitierte §230 SGB V nimmt aber auf Beitragsbemessungsgrenzen bezug. Passt eventuell die zitierte Norm nicht, oder übersehe ich etwas?
Re: Midijob und Krankenversicherung
Hallo,
ja, du hast etwas übersehen - das hier - § 230 SGB V Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtig Beschäftigter
Gruss
Czauderna
ja, du hast etwas übersehen - das hier - § 230 SGB V Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtig Beschäftigter
Gruss
Czauderna
Re: Midijob und Krankenversicherung
o.k. mein Denkfehler war, dass auch der MiniJob versicherungspflichtig ist, was dieser ja gerade nicht ist.
Als versicherungsrechtlicher Laie lese ich die Norm so, das als versicherungspflichtiger Beschäftigter (Midi-Job = versicherungspflichtig Beschäftigter) NUR bestehende Versorgungsbezüge (liegt nicht vor) und Arbeitseinkommen (der Midi-Job) berücksichtigt werden und somit alle anderen Einkünfte (Mieten, Dividenden, Zinsen) nicht herangezogen werden.
Die Versicherungspflicht selbst tritt durch den Midi-Job ein.
Die gesetzliche KV gibt sich mit der Lohnabrechnung zufrieden. Andere Einkünfte, egal woher, interessieren die KV nicht.
grüße
clarc
Als versicherungsrechtlicher Laie lese ich die Norm so, das als versicherungspflichtiger Beschäftigter (Midi-Job = versicherungspflichtig Beschäftigter) NUR bestehende Versorgungsbezüge (liegt nicht vor) und Arbeitseinkommen (der Midi-Job) berücksichtigt werden und somit alle anderen Einkünfte (Mieten, Dividenden, Zinsen) nicht herangezogen werden.
Die Versicherungspflicht selbst tritt durch den Midi-Job ein.
Die gesetzliche KV gibt sich mit der Lohnabrechnung zufrieden. Andere Einkünfte, egal woher, interessieren die KV nicht.
grüße
clarc
Re: Midijob und Krankenversicherung
Hallo,
genau so ist es korrekt, bis auf eine Kleinigkeit - Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit heißt es "Arbeitseinkommen", deshalb ist es hier auch extra aufgelistet. Das Andere (Arbeitnehmer) heißt dann "Arbeitsentgelt" -nur wegen der Vollständigkeit.
KS-Modus wieder aus.
Gruss
Czauderna
genau so ist es korrekt, bis auf eine Kleinigkeit - Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit heißt es "Arbeitseinkommen", deshalb ist es hier auch extra aufgelistet. Das Andere (Arbeitnehmer) heißt dann "Arbeitsentgelt" -nur wegen der Vollständigkeit.
KS-Modus wieder aus.
Gruss
Czauderna
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