Ich helfe einem 90 jährigen Verwandten (Pflegegrad 3) beim Papierkrieg.
Er ist am 20.02. in die vollstationäre Pflege gekommen
Das Seniorenheim hat direkt am 20.02. die ikk classic über die Aufnahme per Email informiert (Email liegt mir vor)
Sicherheitshalber hab ich am 21.02. bei der ikk classic Pflegekasse angefrufen, ob etwas zu tun sei: nein sie müssen nichts machen, läuft automatisch
Anfang März die überraschung: Das pflegeheim hat dem 90jährigen den vollen Beitrag also inkl. Kassenanteil in Rechnung gestellt für Februar und März. Auskunft Pfelgeheim auf Nachfrage: Es liegt keine Leistungszusage der ikk classic vor, daher mussten wir das so machen. Es wird verrechnet sobald die Leistungszusage vorliegt
Also am 06.03. die Pflegekasse ikk classic angerufen: Aussage: nein, da hat man sie falsch informiert: Sie müssen einen Antrag stellen.
Also am 06.03. Online Antrag gestellt über Website ikk classic
Am 07.03. habe ich sicherheitshalber angefrufen: Ja der Antrag liegt vor, sie müssen nichts machen, wir schicken einen Bescheid
Heute, da noch kein bescheid gekommen war sicherheitshalber im Pflegeheim angerufen, ob die Leistungszusage der ikk classic vorliegt. ergebnis: liegt nicht vor
Also wieder die ikk Classic Pflegekasse angerufen. Ja man sehe, dass das noch nichts passiert ist. Was sei der nächste Schritt: Man werde die Fachabteilung informieren: Sie müssen nichts machen.
Ich gehe mal davon aus, dass dann Anfang April wieder eine Rechnung kommt wo er den vollen Betrag zahlen soll, da die ikk classic nicht geleistet hat.
Kann man eigentlcih irgendwie WIRKSAM sanktionieren (oder zumindest Bearbeitung erzwingen) ohne direkt einen Anwalt einzuschalten?
Kasse macht einfach nichts, obwohl sie es sagt
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Re: Kasse macht einfach nichts, obwohl sie es sagt
Hallo,
ich würde hier an das Pflegeheim nur den Betrag überweisen, der nicht von der Pflegekasse zu zahlen ist. Was verstehst du unter "Sanktionieren" ?
Eine Sanktion, also eine Strafe kann nur per Gerichtsurteil erfolgen, das hast du schon richtig erkannt. Natürlich kannst du dich bei der Pflegekasse beschweren ob der verzögerten bzw. verspäteten Bearbeitung. Aus meiner Praxis kenne ich es so, dass wir die Aufnahmeanzeige vom Pflegeheim erhalten haben und daraufhin in der Regel die Kostenübernahme zeitgleich mit dem notwendigen Antrag versandt haben, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorlag und es sich bei dem Pflegeheim um eine Vertragseinrichtung handelte.
Gruss
Czauderna
ich würde hier an das Pflegeheim nur den Betrag überweisen, der nicht von der Pflegekasse zu zahlen ist. Was verstehst du unter "Sanktionieren" ?
Eine Sanktion, also eine Strafe kann nur per Gerichtsurteil erfolgen, das hast du schon richtig erkannt. Natürlich kannst du dich bei der Pflegekasse beschweren ob der verzögerten bzw. verspäteten Bearbeitung. Aus meiner Praxis kenne ich es so, dass wir die Aufnahmeanzeige vom Pflegeheim erhalten haben und daraufhin in der Regel die Kostenübernahme zeitgleich mit dem notwendigen Antrag versandt haben, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorlag und es sich bei dem Pflegeheim um eine Vertragseinrichtung handelte.
Gruss
Czauderna
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Re: Kasse macht einfach nichts, obwohl sie es sagt
Danke für die Antwort.
Naja das Heim kann ja nichts dafür. Im vertrag steht zudem bei 2 überfälligen raten könnten sie kündigen.
Für Februar und März ist ja auch schon gezahlt. Aber April kommt dann bald. Und solange die Pflegekasse nicht zahlt sind es halt 5000 Euro Zahlung statt 3500 Euro pro Monat. Das läppert sich.
Keine Ahnung, deshalb frage ich. Ich dachte an eine Aufsichtsbehörde wie die Bafin bei banken?
So hat es uns die Pflegeeinrichtung bei der Aufnahme auch geschildert. Die einzige Ausnahme sei die Knappschaft.
Aber er kam ja anders. Die ikk classic bearbeitet einfach nicht.
ich würde hier an das Pflegeheim nur den Betrag überweisen, der nicht von der Pflegekasse zu zahlen ist.
Naja das Heim kann ja nichts dafür. Im vertrag steht zudem bei 2 überfälligen raten könnten sie kündigen.
Für Februar und März ist ja auch schon gezahlt. Aber April kommt dann bald. Und solange die Pflegekasse nicht zahlt sind es halt 5000 Euro Zahlung statt 3500 Euro pro Monat. Das läppert sich.
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Was verstehst du unter "Sanktionieren" ?
Keine Ahnung, deshalb frage ich. Ich dachte an eine Aufsichtsbehörde wie die Bafin bei banken?
Aus meiner Praxis kenne ich es so, dass wir die Aufnahmeanzeige vom Pflegeheim erhalten haben und daraufhin in der Regel die Kostenübernahme zeitgleich mit dem notwendigen Antrag versandt haben, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorlag und es sich bei dem Pflegeheim um eine Vertragseinrichtung handelte.
So hat es uns die Pflegeeinrichtung bei der Aufnahme auch geschildert. Die einzige Ausnahme sei die Knappschaft.
Aber er kam ja anders. Die ikk classic bearbeitet einfach nicht.
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