Kassenwechsel - Fristen

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Kassenwechsel - Fristen

Beitragvon Franconian » 27.03.2025, 16:10

Hallo,

ich habe meine Krankenkasse am 21. Januar über das Vergleichsportal Check24 gewechselt. Antrag und Bestätigung liegt mir vor. Ich verstehe, dass der Wechsel somit zum 1. April erfolgen müsste.

Meine derzeitige Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass die Kündigung durch die neue Krankenkasse erst verspätet im Februar durchgeführt wurde und der Wechsel erst zum 1. Mai erfolgen kann.

Ist das so korrekt? Soweit ich weiß kann man die Krankenkasse nicht selbst kündigen und der Antrag bei der neuen Kasse sollte das Kündigungsdatum sein?

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Re: Kassenwechsel - Fristen

Beitragvon Czauderna » 27.03.2025, 16:19

Hallo,
ja, dem ist so, vorher galt, dass die Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung endet - heute gilt eben, dass die Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der Freigabeanforderung erfolgt. Was sagt denn deine neue Krankenkasse dazu, dass sie es nicht noch in der Zeit vom 21.1. - 31.01. geschafft hat, deine alte Kasse zu kontaktieren ?.
Vielleicht gibt es dazu schon entsprechende Entscheidungen - was sagen die anderen Experten/innen.
Hier ist der Wechsel erklärt - und wie es da steht, wird der Wechsel erst dann wirksam, wenn die jetzige Kasse den Termin für die Freigabe bestätigt.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/kassenwahlrecht/_jcr_content/par/download/file.res/Grundsaetzliche_Hinweise_Krankenkassenwahlrecht.pdf
Da heißt es übrigens, dass die neue Kasse die alte Kasse unverzüglich per Meldeverfahren zu informieren hat und die alte Kasse maximal zwei Wochen Zeit hat zu antworten per Meldeverfahren.
Gruss
Czauderna

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Re: Kassenwechsel - Fristen

Beitragvon Franconian » 27.03.2025, 17:22

Neue Kasse war angeblich mit vielen Wechselauftraegen ueberfordert und hat es nicht rechtzeitig geschafft.

Verschulden liegt bei der neuen Kasse.

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Re: Kassenwechsel - Fristen

Beitragvon Franconian » 28.03.2025, 14:22

Vielen Dank für den PDF Link.

Daraus geht hervor, dass der Zeitpunkt des Zugangs der Wahlerklärung bei der gewählten Kasse als Beginn der Kündigungsfrist gilt.

Durch die Einführung des § 175 Absatz 4 Satz 4 zweiter Halbsatz SGB V mit Wirkung ab dem
1. Juli 2023 wird klargestellt, dass bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen
Krankenkasse der Zeitpunkt des Zugangs der Wahlerklärung des Mitglieds bei der gewählten
Krankenkasse für den Beginn der Kündigungsfrist maßgeblich ist.
Es kommt demnach nicht
(mehr) auf den Zeitpunkt der Abgabe der elektronischen Meldung der gewählten Krankenkasse an

(vergleiche Abschnitt 7.3). Auf die besonderen Regeln für die Abgabe einer Wahlerklärung bei
einer sogenannten mehrfachen Ausübung des Wahlrechts wird im Abschnitt 4.4 eingegangen.

Czauderna
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Re: Kassenwechsel - Fristen

Beitragvon Czauderna » 28.03.2025, 15:51

Hallo,
okay, das habe ich da gar nicht gesehen - dann muss die alte Kasse doch die Freigabe zum 01.04.2025 bestätigen.
Also, dann hast du einen guten Nachweis, der sollte ausreichen.
Gruss
Czauderna


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