Erwachsene Tochter ohne Krankenversicherung - müssen Eltern Behandlungskosten übernehmen?

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der Lukas
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Erwachsene Tochter ohne Krankenversicherung - müssen Eltern Behandlungskosten übernehmen?

Beitragvon der Lukas » 03.04.2025, 16:47

Hallo!

Eine Frage in die Runde:

Sind Eltern verpflichtet, Behandlungskosten einer (bereits lange) erwachsenen Tochter zu bezahlen – die ohne Krankenversicherungsschutz lebt?

Herzlichen Dank für eure Antwort(en)!

Liebe Grüße


Lukas

GS
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Re: Erwachsene Tochter ohne Krankenversicherung - müssen Eltern Behandlungskosten übernehmen?

Beitragvon GS » 03.04.2025, 17:49

Hallo Lukas,

als juristischer Laie sage ich "nein, nicht gesetzlich verpflichtet".

Allenfalls moralisch, wenn sie es sich zumindest zum Teil selbst ankreiden müssten, warum Tochterherz in diesem Status "nicht krankenversichert" gestrandet ist.

Einen juristisch abgefederten Rat kannst du erwarten, wenn du diese Frage in das Schwesterforum "Forum Deutsches Recht" stellst. Genau wie hier als allgemeine Fragestellung formuliert und nicht aus persönlicher Betroffenheit.

Grfuß
von GS

Czauderna
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Re: Erwachsene Tochter ohne Krankenversicherung - müssen Eltern Behandlungskosten übernehmen?

Beitragvon Czauderna » 03.04.2025, 19:30

Hallo und willkommen im Forum
als Ergänzung und Bestätigung zu dem, was @GS geschrieben hat, für die Krankenkasse ist diese Frage nicht relevant, von daher passt weder das Forum noch die Rubrik - sorry.
Gruss
Czauderna

der Lukas
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Re: Erwachsene Tochter ohne Krankenversicherung - müssen Eltern Behandlungskosten übernehmen?

Beitragvon der Lukas » 04.04.2025, 02:47

Danke euch!
Und: Sorry, falls im falschen Forum...

Rossi
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Re: Erwachsene Tochter ohne Krankenversicherung - müssen Eltern Behandlungskosten übernehmen?

Beitragvon Rossi » 04.04.2025, 09:00

Nun ja, unabhängig von einer Unterhaltspflicht!

Deutschland ist seit dem 01.04.2007 ein moderner Sozialstaat, in dem niemand leben soll, der nicht im Krankheitsfall abgesichert ist.

Es gibt eine Pflicht zur Versicherung sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung.

Das ist keine Wunschversicherung sondern eine Pflichtversicherung.

Jetzt muss man gucken, wann, wie und wo sie zuletzt versichert gewesen ist. Danach muss man weitergucken.

Natürlich muss man für die Versicherung Beiträge zahlen. Zahlt man diese Beiträge nicht, dann wird man auch nicht aus der Krankenversicherung geschmissen. Man verbleibt dort, weil Deutschland ein moderner Sozialstaat ist. Man bekommt allerdings nur eingeschränkte Leistungen, d.h., aber klipp und klar: eine Grundversorgung ist vorhanden.

Ich hatte mal einen Kunden, der 65.000,00 € Beitragsrückstände hatte, die Kasse konnte den Versicherten nicht rausschmeißen. Im Gegenteil er hat Anspruch auf eine Grundversorgung!!!


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