Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner Mutter.
Sie war die letzten Jahre freiwillig versichert und ohne Beschäftigung.
Sie würde jetzt gerne einen Job annehmen, Gehalt wäre innerhalb der Gleitzone, vermutlich um die 800€ brutto.
Zusätzlich hat sie Mieteinnahmen aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses.
Unser Steuerberater sagt selbst, dass SV nicht sein Steckenpferd ist, deshalb die Frage:
Mit Antritt des Midijobs wäre meine Mutter nach meinem Verständnis wieder pflichtversichert? Würde dann nur das Einkommen aus dem Midijob für die Ermittlung der KK-Beiträge herangezogen werden?
Gem. §226 SGB V (1) wird das Entgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zur Beitragsbemessung herangezogen - hier finden ich keinen Hinweis darauf, dass die Mieteinnahme immernoch eine Rolle spielen.
Die freiwillige Versicherung müsste ja gem. § 191 SGB V mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft enden.
So viel verstehe ich davon, aber ggf. fehlen mir einfach die richtigen Schlagwörter, um im SGB die nötigen Antworten zu finden.
Zusammengefasst ist also die Frage, ob nur das Arbeitsentgelt aus dem Midijob zur Ermittlung der SV-Beiträge herangezogen wird oder ob dennoch ein Nachweis über sonstiges Einkommen ,also die Mieteinnahmen, angefordert werden würde?
Danke für euren Input im Voraus.
LG
Justus
Wechsel aus freiwilliger Versicherung in Pflichtversicherung möglich?
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Re: Wechsel aus freiwilliger Versicherung in Pflichtversicherung möglich?
Hallo und willkommen im Forum,
zunächst zur jetzigen Versicherung - handelt es sich um eine freiwillige Versicherung bei einer GKV-Kasse oder ist die Mutter privat versichert?
Wenn es sich um eine GKV-Kasse handelt, dann wird sie bei Aufnahme einer Beschäftigung (kein Mini-Job) tatsächlich krankenversicherungspflichtig
und damit entfällt die Beitragspflicht für die Mieteinnahmen. Allerdings kann es sein, dass die Krankenkasse trotzdem prüft, ob die Mutter aufgrund der Mieteinnahmen nicht doch hauptberuflich selbständig ist oder gar bleibt, wenn sie das z.Zt. schon sein sollte - kommt eben auf die Höhe der Mieteinnahmen und ggf. auch auf die Anzahl der Mietobjekte an. Ich denke aber nicht, dass dies bei der Mutter zutrifft.
Zur abschließenden Frage - Nein, wenn es zur Krankenversicherungspflicht kommt, werden keine Nachweise über Mieteinnahmen mehr vorgelegt werden.
Gruss
Czauderna
zunächst zur jetzigen Versicherung - handelt es sich um eine freiwillige Versicherung bei einer GKV-Kasse oder ist die Mutter privat versichert?
Wenn es sich um eine GKV-Kasse handelt, dann wird sie bei Aufnahme einer Beschäftigung (kein Mini-Job) tatsächlich krankenversicherungspflichtig
und damit entfällt die Beitragspflicht für die Mieteinnahmen. Allerdings kann es sein, dass die Krankenkasse trotzdem prüft, ob die Mutter aufgrund der Mieteinnahmen nicht doch hauptberuflich selbständig ist oder gar bleibt, wenn sie das z.Zt. schon sein sollte - kommt eben auf die Höhe der Mieteinnahmen und ggf. auch auf die Anzahl der Mietobjekte an. Ich denke aber nicht, dass dies bei der Mutter zutrifft.
Zur abschließenden Frage - Nein, wenn es zur Krankenversicherungspflicht kommt, werden keine Nachweise über Mieteinnahmen mehr vorgelegt werden.
Gruss
Czauderna
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Re: Wechsel aus freiwilliger Versicherung in Pflichtversicherung möglich?
Hey,
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Sie ist freiwillig in der GKV versichert.
Die Mieteinnahmen stammen aus einem Objekt, wie viel genau das ist, müsste ich noch erfragen. Jedenfalls lebt sie aufgrund der Kosten, die bisher entstanden sind, nicht davon -aber gut, da müssen wir abwarten, ob die Krankenkasse sich diesbezüglich meldet.
Noch mal vielen Dank!
LG
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Sie ist freiwillig in der GKV versichert.
Die Mieteinnahmen stammen aus einem Objekt, wie viel genau das ist, müsste ich noch erfragen. Jedenfalls lebt sie aufgrund der Kosten, die bisher entstanden sind, nicht davon -aber gut, da müssen wir abwarten, ob die Krankenkasse sich diesbezüglich meldet.
Noch mal vielen Dank!
LG
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