Guten Tag!
Folgende Situation: Als Selbstständiger freiwillig versichert in der GKV. Seit einiger Zeit auch mit Kapitalerträgen.
Konkrete Frage: Wie weist man die Kapitalerträge gegenüber der GKV nach? (Bin bei einem dt. Broker/Bank)
Mit der jährlichen Steuerbescheinigung der Bank?
Oder mit der Zusammenfassung der jährlichen Erträgnisaufstellung der Bank?
Was ist da gängige Praxis, was wird akzeptiert?
Der Knackpunkt bei mir aktuell ist, dass ich durch einige Fehlgriffe Verluste hatte, die jedoch in der Steuerbescheinigung der Bank ("Höhe der Kapitalerträge nach Verlustverrechnung") durch die Verlusttopf-Verrechnungsgeschichte (Erhöhung des Verlusttopfes erhöht den Ertrag, Inanspruchnahme mindert ihn) nicht zur Geltung kommen, in der Zusammenfassung der Erträgnisaufstellung hingegen schon.
Konkret hatte ich für 2023 laut Steuerbescheinigung Kapitalerträge von 2.083,21€.
Per Erträgnisaufstellung ("Summennachweis der Kapitalerträge") sind es jedoch nur 1.688,89€.
Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Danke & viele Grüße
Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
am einfachsten
alle Kapitalerträge in Steuererklärung reinbringen.
Dann steht alles im Einkommensteuerbescheid.
Einkommensteuerbescheid dann bei KK einreichen.
alle Kapitalerträge in Steuererklärung reinbringen.
Dann steht alles im Einkommensteuerbescheid.
Einkommensteuerbescheid dann bei KK einreichen.
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
Das verstehe ich nicht: Meine deutsche Bank/Broker macht doch bereits die Steuerberechnung.
Dann kann ich das doch nicht nochmal per Anlage KAP bringen? (Bei einer Günstigerprüfung würde ich es verstehen, aber das trifft auf mich nicht zu)
Dann kann ich das doch nicht nochmal per Anlage KAP bringen? (Bei einer Günstigerprüfung würde ich es verstehen, aber das trifft auf mich nicht zu)
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
auch wenn Dir die Günstergerprüfung nichts bringt (weil Du über 25 % liegst),
kannst du es in die Steuererklärung reinbringen. Es schadet ja nicht.
Du wirst ja nicht schlechter gestellt.
Solltest Du es nicht machen, dann musst Du dich mit der KK in Verbindung setzen.
Die KK wird Dir dann sagen, was sie für Nachweise sehen will.
Wenn es nicht über den Einkommensteuerbescheid (ESTB) nachgewiesen wird, dann kann es dir nur die jeweilige KK sagen, was sie für einen Nachweis haben will. In der Regel dürfte das die Jahressteuerbescheinigung sein.
Diese würde dann mit dem Einkommensteuerbescheid des selben Jahres zur Verbeitragung führen.
Ohne den ESTB läuft nix. Wenn du die Jahressteuerbescheinigung vorab einreichst, wird es sowieso nicht klappen, dass dann später irgendein
Sachbearbeiter der KK bei Eingang des ESTG die vorher eingereichte Jahressteuerbescheinigung dazu legt. Das klappt bei den vielen tausend Selbstständigen einfach nicht.
kannst du es in die Steuererklärung reinbringen. Es schadet ja nicht.
Du wirst ja nicht schlechter gestellt.
Solltest Du es nicht machen, dann musst Du dich mit der KK in Verbindung setzen.
Die KK wird Dir dann sagen, was sie für Nachweise sehen will.
Wenn es nicht über den Einkommensteuerbescheid (ESTB) nachgewiesen wird, dann kann es dir nur die jeweilige KK sagen, was sie für einen Nachweis haben will. In der Regel dürfte das die Jahressteuerbescheinigung sein.
Diese würde dann mit dem Einkommensteuerbescheid des selben Jahres zur Verbeitragung führen.
Ohne den ESTB läuft nix. Wenn du die Jahressteuerbescheinigung vorab einreichst, wird es sowieso nicht klappen, dass dann später irgendein
Sachbearbeiter der KK bei Eingang des ESTG die vorher eingereichte Jahressteuerbescheinigung dazu legt. Das klappt bei den vielen tausend Selbstständigen einfach nicht.
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
Die Vorlage des jährlichen Einkommensteuerbescheids bei der KK ist natürlich obligatorisch, nur darum gehts mir ja gar nicht.
Es geht mir einzig um die Berechnung der Höhe der Kapitalerträge im Hinblick auf angefallene Verluste. Aktuell habe ich da das Gefühl, irgendwie "bestraft" zu werden, da die Verluste durch die Verrechnung mit den Verlusttöpfen nicht vollständig einkommendsmindernd "zur Geltung" kommen. Vielleicht mache ich da auch irgendwo nur einen Denkfehler?
Es ist leider alles herrlich kompliziert - wie so vieles in unserem Land - und es raubt einem die Energie als Selbstständiger.
Dennoch danke für deinen Antwort und Hilfe & ein schönes Wochenende.
Es geht mir einzig um die Berechnung der Höhe der Kapitalerträge im Hinblick auf angefallene Verluste. Aktuell habe ich da das Gefühl, irgendwie "bestraft" zu werden, da die Verluste durch die Verrechnung mit den Verlusttöpfen nicht vollständig einkommendsmindernd "zur Geltung" kommen. Vielleicht mache ich da auch irgendwo nur einen Denkfehler?
Es ist leider alles herrlich kompliziert - wie so vieles in unserem Land - und es raubt einem die Energie als Selbstständiger.
Dennoch danke für deinen Antwort und Hilfe & ein schönes Wochenende.
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
geht es dir darum, dass du gerne
Verluste aus Kapitaleinkünften mit Gewinnen aus selbstständiger Tätigkeit/Gewerbe
bei der Sozialversicherung VERRECHNET haben möchstest.
Also so, dass von den Gewinnen aus Selbstständigkeit die Verluste aus Kapitalerträge ABGEZOGEN werden
und anschließend erst daraus die Beiträge zu deiner freiwilligen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
berechnet werden ?
Ist das deine Frage ?
Verluste aus Kapitaleinkünften mit Gewinnen aus selbstständiger Tätigkeit/Gewerbe
bei der Sozialversicherung VERRECHNET haben möchstest.
Also so, dass von den Gewinnen aus Selbstständigkeit die Verluste aus Kapitalerträge ABGEZOGEN werden
und anschließend erst daraus die Beiträge zu deiner freiwilligen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
berechnet werden ?
Ist das deine Frage ?
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
Nein, darum geht es nicht... (eine derartige Verrechnung ist ohnehin nicht möglich)
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
https://www.bahn-bkk-geschaeftskunden.d ... 317920.pdf
Seite 41 bis 49 plus der Anlage könnten deine Fragen beantworten.
Das wird wohl kaum im Rahmen eines Forums möglich sein.
Ob dein Banker/Broker dir helfen kann ???
Seite 41 bis 49 plus der Anlage könnten deine Fragen beantworten.
Das wird wohl kaum im Rahmen eines Forums möglich sein.
Ob dein Banker/Broker dir helfen kann ???
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
Wieso muss man denn bei der Krankenkasse Informationen zu Kapitaleinkünften oder Mieteinnahmen angeben?
Darauf fallen doch gar keine KK Beiträge an. Meine KK (GKV - freiwillig als Angestelltenr) hat mich auch noch nie danach gefragt...
Gruß Vulki
Darauf fallen doch gar keine KK Beiträge an. Meine KK (GKV - freiwillig als Angestelltenr) hat mich auch noch nie danach gefragt...
Gruß Vulki
Re: Freiwillig versichert / Kapitalerträge wie nachweisen?
Hallo,
als freiwillig versicherter Angestellter zahlst du schon den Höchstbeitrag, deshalb sind in deinem Fall Kapitalerträge oder Mieteinnahmen nicht von Bedeutung. Anders sehe es aus, wenn du als sonstig freiwillig Versicherter bei der GKV-Kasse versichert wärest.
Gruss
Czauderna
als freiwillig versicherter Angestellter zahlst du schon den Höchstbeitrag, deshalb sind in deinem Fall Kapitalerträge oder Mieteinnahmen nicht von Bedeutung. Anders sehe es aus, wenn du als sonstig freiwillig Versicherter bei der GKV-Kasse versichert wärest.
Gruss
Czauderna
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