Hallo,
eine gesezliche krankenkasse hat Nachfragen als Widerspruch eingeordnet. Die ersicherte hat dies daraufhin verneint. Dies wurde nicht berücksichtigt und ein negativer Widerspruchsbescheid erlassen.
Kann die Versicherte von der Krankenkasse verlangen, dass die den (nicht gewünschten) Widerspruchsbescheid aufhebt?
Oder muss dafür erst Klage erhoben werden?
Vielen Dank im Voraus.
Widerspruchsbescheid ohne Widerspruch?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: Widerspruchsbescheid ohne Widerspruch?
Hallo und willkommen im Forum,
da müssten wir schon den genauen Sachverhalt kennen. Einen Widerspruch kann man eigentlich nur einlegen, wenn auch zuvor eine Ablehnung erfolgte, idealerweise schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn dies der Fall ist und man keinen Widerspruch (mündlich oder schriftlich) einlegt, dann bleibt es bei der Ablehnung und die Sache ist erledigt, es bleibt bei der Ablehnung.
Ein Widerspruchsbescheid , der einem Widerspruch nicht abhilft, ist in der Regel auch ein klagefähiger Bescheid, d.h. dann hilft nur noch der Rechtsweg. Bitte mal den genauen Sachverhalt schildern.
Vielen Dank und Gruss
Czauderna
da müssten wir schon den genauen Sachverhalt kennen. Einen Widerspruch kann man eigentlich nur einlegen, wenn auch zuvor eine Ablehnung erfolgte, idealerweise schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn dies der Fall ist und man keinen Widerspruch (mündlich oder schriftlich) einlegt, dann bleibt es bei der Ablehnung und die Sache ist erledigt, es bleibt bei der Ablehnung.
Ein Widerspruchsbescheid , der einem Widerspruch nicht abhilft, ist in der Regel auch ein klagefähiger Bescheid, d.h. dann hilft nur noch der Rechtsweg. Bitte mal den genauen Sachverhalt schildern.
Vielen Dank und Gruss
Czauderna
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Re: Widerspruchsbescheid ohne Widerspruch?
Danke. - Ja, eine Leistung wurde abgelehnt. Weil das nicht klar war, ist dann nochmal seitens der VN nachgefragt worden. Das hat KV als Widerspruch gewertet und nochmal die Leistung abgelehnt. Daran gehängt war der Satz, das sei nun an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet worden. Die VN hat daraufhin klargestellt, dass sie keinen Widerspruch eingelegt hat und nochmal um Klärung der Fragen gebeten, und dass der vermeintliche Widderspruch erstmal zurückgestellt wird. Auch hat sie nochmal angeboten, noch weitere Unterlagen einzureichen, die ihr Anliegen würden verdeutlichen können. Daraufhin gab es keine Reaktion mehr. Auch auf zwei Nachfragen nicht. Aber nach drei Wochen traf der negative Widerspruchbescheid ein - übrigens ohne dass darin auf das letzte Schreiben Bezug genommen wurde.
Re: Widerspruchsbescheid ohne Widerspruch?
Hallo,
Die VN hat daraufhin klargestellt, dass sie keinen Widerspruch eingelegt hat und nochmal um Klärung der Fragen gebeten, und dass der vermeintliche Widderspruch erstmal zurückgestellt wird.
Die Ablehnung war erfolgt und die Kasse sieht durch die Nachfrage, dass ein Widerspruch eingelegt wurde bzw. beabsichtigt wird. Die Kasse hat mitgeteilt, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann und dass nun der Vorgang an den Widerspruchsausschuss der Kasse abgegeben wird. Dein Angebot, weitere Unterklagen der Kasse zuzusenden, damit diese ggf. dem Widerspruch abhelfen kann, also die Ablehnung ganz oder teilweise zurücknimmt, hättest du in die Tat umsetzen müssen und nicht auf die Kasse warten. Mein Rat, schicke diese Unterlagen an die Kasse und erkläre da auch, dass du deinen Widerspruch gegen die Ablehnung aufrechterhältst.
Gruss
Czauderna
Die VN hat daraufhin klargestellt, dass sie keinen Widerspruch eingelegt hat und nochmal um Klärung der Fragen gebeten, und dass der vermeintliche Widderspruch erstmal zurückgestellt wird.
Die Ablehnung war erfolgt und die Kasse sieht durch die Nachfrage, dass ein Widerspruch eingelegt wurde bzw. beabsichtigt wird. Die Kasse hat mitgeteilt, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann und dass nun der Vorgang an den Widerspruchsausschuss der Kasse abgegeben wird. Dein Angebot, weitere Unterklagen der Kasse zuzusenden, damit diese ggf. dem Widerspruch abhelfen kann, also die Ablehnung ganz oder teilweise zurücknimmt, hättest du in die Tat umsetzen müssen und nicht auf die Kasse warten. Mein Rat, schicke diese Unterlagen an die Kasse und erkläre da auch, dass du deinen Widerspruch gegen die Ablehnung aufrechterhältst.
Gruss
Czauderna
Re: Widerspruchsbescheid ohne Widerspruch?
ein Tipp an die Fragestellerin, der schon tausendfach geholfen hat ( so kann ich aus 50jähriger Berufserfahrung berichtien).
Wie wäre es mal mit sprechen (reden meine ich) mit dem Bearbeiter der Krankenkasse.
Ihr glaubt gar nicht, wie gut man sprechenden Menschen helfen kann.
Wie wäre es mal mit sprechen (reden meine ich) mit dem Bearbeiter der Krankenkasse.
Ihr glaubt gar nicht, wie gut man sprechenden Menschen helfen kann.
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Re: Widerspruchsbescheid ohne Widerspruch?
Mein Rat, schicke diese Unterlagen an die Kasse und erkläre da auch, dass du deinen Widerspruch gegen die Ablehnung aufrechterhältst.
Der Widerspruchbescheid ist ja ergangen. Laut Rechtsbehelfsbelehrung müsste die VN nun Klage erheben.
Wenn du nun rätst, der Kasse noch Unterlagen zu schicken, wäre das doch vermutlich in den Wind geschrieben, oder?
Die Fragen sind doch
1. hätte die Kasse nicht der mehrmals vorgetragenen Bitte, entsprechen müssen, mitzuteilen, wenn noch Unterlegen fehlen?
2. hätte sie nicht auf die Verneinung des Widerspruchs eingehen müssen, bzw. darf ein Widerspruch beschieden werden, der gar nicht gestellt wurde?
3. Und ist es nicht nöig, der VN ein Anhörungsrecht (§ 24 SGB V) einzuräumen, bevor die Sache an den Wiederspruchsausschuss weitergeleitet werden?
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