freiwillig krankenversichern - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Großvater
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freiwillig krankenversichern - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?

Beitragvon Großvater » 27.05.2025, 09:41

Hallo zusammen,

ich bin seit 19 Jahren ununterbrochen bei ein und der selben gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert (Angestelltenverhältnis).

Mein Arbeitsverhältnis endet nun zum Jahresende und evtl. beabsichtige ich mich ab dem 01.01.2026 freiwillig weiterzuversichern (temporär als "Privatier" bevor ich mich zu einem späteren Zeitpunkt arbeitslos melde - in der Absicht im Alter von 48 Jahren wieder ins Berufsleben einzutreten).

Es sind Zinseinkünfte unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage vorhanden.

Nachfolgendem Anhang ist der Aufhebungsvertrag zu entnehmen. Die Kündigungsfrist (7 Monate) wurde eingehalten (Einstellungszeitpunkt war Juli 2003). Fälligkeit der Abfindung entspricht dem 31.12.2025 (bei Auszahlung im Januar 2026).

https://www.dropbox.com/scl/fi/np4yp604apwwkd85ki8l7/Aufhebungsvertrag.pdf?rlkey=emzr5ny87qzefcbpupfaq28ch&st=b4gayimv&dl=0

Frage: Wird die Abfindung bei einer evtl. freiwilligen Krankenversicherung ab dem 01.01.2026 beitragsrechtlich berücksichtigt? Ziff. 3 des Aufhebungsvertrags spricht bzgl. der Abfindung ja von "...als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes...". Demnach entspricht diese einem vollständigen sozialen Anteil und keinem zu berücksichtigen Arbeitsentgeltanteil, oder?

Danke und Gruß

Großvater

heinrich
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Re: freiwillig krankenversichern - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?

Beitragvon heinrich » 27.05.2025, 13:49

die Abfindung ist, weil die Kündigungsfrist eingehalten wurde, NICHT beitragsrechtlich zu berücksichtigen.

Siehe auch hier:

https://www.mercedes-benz-bkk.com/versi ... bfindungen

Wie lange wird die Abfindung angerechnet?
Der monatliche Beitrag aus der Abfindung wird für den kürzesten der folgenden Zeiträume erhoben, also immer so, wie es für Sie am günstigsten ist:

längstens so lange, bis der Arbeitsentgeltanteil aufgebraucht ist
längstens bis zum Ablauf der normalerweise einzuhaltenden Kündigungsfrist des Arbeitgebers (uns die Kü.Frist wird ja bei Dir eingehalten)
längstens für ein Jahr

Großvater
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Re: freiwillig krankenversichern - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?

Beitragvon Großvater » 27.05.2025, 14:17

Hallo Heinrich,

danke für deine Antwort.

Dass die Abfindung im letzten Gehalt (Dezember 2025) nicht angerechnet wird, ist mir klar. Denn Abfindungen sind ja stets sozialversicherungsfrei und unterliegen "nur" der Besteuerung.

Aber wie schaut es mit der freiwilligen Krankenversicherung ab Januar 2026 aus? Ein Arbeitsentgeltanteil sollte in meinem Fall doch nicht vorhanden sein, sehe ich das richtig?

Demnach wird die Abfindung bei der freiwilligen Krankenversicherung (ab Januar 2026) nicht angerechnet, korrekt?

PS: Ich habe das Gefühl, dass du mir die Frage längst beantwortet hast (und zwar mit: Wird nicht angerechnet) aber irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Sorry.

heinrich
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Re: freiwillig krankenversichern - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?

Beitragvon heinrich » 27.05.2025, 14:39

ja, du stehst dermaßen auf dem Schlauch.

Du bist viel zu unsicher.

Du hast gefragt, wie sich die Abfindung für die Zeit ab 1.1.2026 beitragsrechtlich auswirkt.

Darauf habe ich geantwortet: NICHT beitragspflichtig.

Das sei hiermit nochmals wiederholt.



Und: wenn du jetzt noch unsicher bist (weil ich ja auch nicht unfehlbar bin oder ich könnte gar ein Typ aus deiner Nachbarschaft sein),
dann frage bitte deine eigenen Krankenkasse.


Aber der von mir eingefügte LINK, gab ja auch meine Antwort her.

Großvater
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Re: freiwillig krankenversichern - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?

Beitragvon Großvater » 27.05.2025, 14:52

Ja, hab vielen Dank lieber Heinrich :-)

Das sind ja positive Nachrichten :-)

Großvater
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Re: freiwillig krankenversichern - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?

Beitragvon Großvater » 30.05.2025, 15:09

Sollte keine andere Meinung von jemand anderem aus der Community mehr eingehen, so kann dieser Thread gerne als "gelöst" geschlossen werden.

Danke :-)


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