freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

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Großvater
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freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Großvater » 02.06.2025, 10:39

Hallo zusammen,

ich beabsichtige mich ab dem 01.01.2026 evtl. freiwillig in der GKV (als Privatier) zu versichern.

Ich habe Erträge ausschließlich aus Festgeld und ein wenig Tagesgeld. Zeitpunkte der Zinsauszahlungen der Festgeldanlagen sind 2026 aber teilweise auch 2027.

Welche Zinseinkünfte werden ab dem 01.01.2026 für die freiwillige Versicherung berücksichtigt? Nur die Einkünfte, die 2026 erfolgen?

Danke und Gruß

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Czauderna » 02.06.2025, 11:24

Hallo,
so wie geschildert werden für 2026 auch nur die dort bezogenen (lt. Einkommensteuerbescheid oder entsprechendem Nachweis) Kapitalerträge berücksichtigt.
Gruss
Czauderna

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Großvater » 02.06.2025, 11:34

Danke für deine Antwort, Czauderna :-)

Einen Einkommenssteuerbescheid wird es für 2026 vermutlich nicht geben, da ich evtl. keinen machen werde und auch nicht dazu verpflichtet bin. Aber selbst wenn ich einen für 2026 machen würde, wäre er nicht vor 2027 der GKV vorzeigbar - freiwillige Versicherung wäre aber schon ab dem 01.01.2026 vonnöten.

Auch die Kapitalertragsbescheinigungen der Festgeldanlagen mit Auszahlung im Jahr 2026 erhalte ich erst frühestens ab März 2027.

Demnach würden nur die Anlagedokumente der im Jahr 2026 fälligen Festgeldanlagen vorhanden sein. Diese reichen als Nachweis der GKV aus?

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Czauderna » 02.06.2025, 12:12

Hallo,
ob diese Nachweise der Kasse ausreichen, das kann ich leider nicht sagen, ich selbst würde sie anerkennen. Es kommt eben auch auf die Summe an und ob die Mindestbetragsgrenze überschritten wird.
Gruss
Czauderna

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Großvater » 02.06.2025, 12:30

Ich würde unterhalb der Mindestbemessungsgrenze von monatlich 1.248,33 Euro bleiben.

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Czauderna » 02.06.2025, 13:01

Großvater hat geschrieben:Ich würde unterhalb der Mindestbemessungsgrenze von monatlich 1.248,33 Euro bleiben.

Hallo,
damit wäre auch erklärt, warum keine Einkommensteuerklärung gemacht werden muss. Da würde mir auch eine Erklärung genügen und ich denke, dass deine Kasse das auch entspannt sieht. Es könnte ggf. noch sein, dass sie wissen will, wovon /wem du deinen Lebensunterhalt bestreitest, aber das nur nebenbei, war ja auch nicht die konkrete Frage.

Gruß
Czauderna

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Großvater » 02.06.2025, 13:09

Wieso ist es klar, dass keine Steuererklärung gemacht werden muss? Eine Steuererklärung müsste auch bei höheren Zinseinkünften (über der Mindestbemessungsgrenze) nicht gemacht werden. Meiner Steuerschuld komme ich ja nach, da 25 Prozent Kapitalertragssteuer + Soli ja eh automatisch von den Zinserträgen abgeführt werden.

Der Lebensunterhalt wird aus Erspartem bestritten aber es ist (als Single) tatsächlich auch möglich diesen mit nur 1.200 Euro monatlich zu bewältigen (inkl. Miete). ;-)

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon heinrich » 02.06.2025, 13:31

Die Bankbescheinigung wird (von dir angenommen) jeweils im März ausgestellt.

Demnach ist zum Zeitpunkt des 1.1.2026 die aktuellste vorliegende Bankbescheinigung die für das Jahr 2024.

Und diese Zinsen für 2024 sind dann auch für die Beitragsberechnung ab 1.1.2026 maßgebend.

Im März 2026 bekommst du dann die Bescheinigung über Zinserträge für 2025.
Zu diesem Zeitpunkt ist das der aktuellste Nachweis. Ab Folgemonat, also ab 1.4.2026 gilt dann der im März 2026 ausgestellte Nachweis ( aus 2025).

Fazit: 1.1.2026 bis 31.3.2026 = Zinsen aus 2024
Ab 1.4.2026 = Zinsen aus 2025

Soweit die Theorie


Möglicherweise wird die KK aber deiner Aussage auch ohne Nachweis Glauben schenken.

Ich persönlich empfehle im Antrag (oder beim persönlichen Gespräch bei der KK) insoweit vorbereitet zu sein, dass du notierst „laut der aktuellsten Zinsbescheinigung ( das ist die aus 2024) betragen meine jährlichen Zinsen XY EUR“.


Eine Einkommensteuererklärung musst du nicht machen. Die "kannst" du machen (Stichwort aus dem Einkommensteuerrecht = Günsterregelung).

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Großvater » 02.06.2025, 13:57

Heinrich, Klasse, vielen Dank für diese hervorragende und ausführliche Erklärung.

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Großvater » 02.06.2025, 14:04

Aber ganz fair ist diese Betrachtungsweise auch nicht wirklich. Denn 2024 waren die Zinsen noch höher und diese werden dann (zumindest für mindestens 3 Monate) als Grundlage für das Versicherungsjahr 2026 ran gezogen. 2026 fallen die Zinserträge aber erheblich geringer aus wovon man lebt und seinen Unterhalt bestreitet.

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon heinrich » 02.06.2025, 14:22

hast du denn für 2024 mehr als 15.000 EUR Zinsen ?

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Großvater » 02.06.2025, 14:24

Es sind für das Jahr 2024 ganz knapp über 15k€ - nicht der Rede wert. Macht ne monatliche Beitragserhöhung von 8 Euro und ist verschmerzbar. Mir ging es nur um die grundsätzliche etwas unfaire Betrachtungsweise.

heinrich
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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon heinrich » 02.06.2025, 14:57

wow, 8 EUR mehr.

Du kannst dir also schon selbst den Beitrag ausrechnen; Kompliment.


Bei 15.000 EUR Zinsen und ca. 2 % Zinssatz ergibt dies einen Kapitalstock von 750.000 EUR.

Bei 3 % von 500.000 EUR.

Bei 4 % = 375.000 EUR.

Ich glaube, dass wir uns da um den 8 EUR keine allzu große Sorgen um dich machen sollten.

Das solltest Du jetzt auch nicht mehr machen.


Die Abfindung hast Du ja ins nächste Jahr reinverlegt und wirst dort (damit hast du dich sicherlich auch schon beschäftigt)
mit der Fünftelregelung des Einkommensteuerrechts beschäftigen. Sieht doch ganz gut aus für dich :-)

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon Großvater » 02.06.2025, 15:00

Habe ich mich über die Mehrbelastung der 8 Euro beschwert? Ich glaube nein!

Mir geht es um die grundsätzliche Betrachtungsweise. Sorgen mache ich mir um mich nicht...

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Re: freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld

Beitragvon GS » 02.06.2025, 19:01

Hallo Großvater,

Bevor Du geschrieben hast:
Habe ich mich über die Mehrbelastung der 8 Euro beschwert? Ich glaube nein!
hat Du @heinrich sicher missverstanden. Er hat Deine Erwähnung der von Dir selbst ermittelten 8 € Mehrbeitrag (ggü. dem edit: für freiwillige Mitglieder immer fälligen Mindestbeitrag) nicht als Beschwerde von Dir interpretiert, sondern es war eher seine Erleichterung, dass es mit Dir keinen Armen erwischt hat, sondern einen mit immerhin gutem 6stelligem €-Guthaben.

Denn angenommen es wären nicht 15.000 €, sondern nur 900 € Zinsen gewesen, sähe die Guthabengeschichte schon deutlich bescheidener aus, aber der Beitrag wäre auch nur um bescheidene 8 € geringer.

So schnell schießen die Preußen nicht, soll heißen, so schnell wird man hier im Forum als TE nicht gedisst, gebasht oder gemobbt. Und das ist doch auch gut so. :wink:

Gruß
von GS


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