GKV Verständnisfrage

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Spiceman
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GKV Verständnisfrage

Beitragvon Spiceman » 04.06.2025, 09:55

Hallo

Meine Frau ist Freiwillig in einer GKV Versichert, durch meinen alten Beruf kann ich nur PKV Versichert sein.
Wie immer kommt jedes Jahr ein Brief wo die Einkünfte abgefragt wird.

Da die Deutsche Sprache eine sehr klare ist und wenig Spielraum lässt, ist mir ein Satz aufgefallen, der mich Nachdenklich stimmt.

Zitat" Bei Mitgliedern, deren Ehepartner nicht gesetzlich oder Privat Krankenversichert sind, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eignen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten zusammen" Zitat ende.

Wir haben hier eine Verneinung Ehepartner nicht gesetzlich oder privat Versichert sind

Also muss es eine andere Regelung geben, wenn der Ehepartner privat Versichert ist! Bei der GKV wäre dann wohl die Frau in der Familien GKV und somit mitversichert mit dem Ehepartner.

Bitte Antworten mit Fakten und nicht könnte sein, vielleicht, habe ich gehört, das war schon immer so, bringt mich nicht weiter.
Weil ich habe keine Antwort gefunden und somit könnte es sein, das ich doch einen Verwaltungsanwalt beauftragen muss, darum meine Frage hier im Forum, der sich in dieser Thematik besser auskennt.

Gruß

André

Czauderna
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Re: GKV Verständnisfrage

Beitragvon Czauderna » 04.06.2025, 10:19

Hallo und willkommen im Forum
"nicht gesetzlich oder privat versichert" bedeutet hier, dass der Ehegatte/in der GKV freiwillig versicherten Person entweder gar nicht oder in einer PKV versichert ist. Rein theoretisch könnte man einwenden, dass dies nicht möglich sein kann, denn es gibt in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung, aber es gibt in der Praxis schon Konstellationen, die genau dieser Formulierung entsprechen ("nicht gesetzlich").
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: GKV Verständnisfrage

Beitragvon heinrich » 04.06.2025, 10:57

nicht gesetzlich versichert ,
das sind z.B. Personen , die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben.


Bei freiwillig Versicherten ist auch das Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten (und damit auch des privat versicherten Ehegatten, weil dieser ja auch eben NICHT gesetzlich versichert ist) mit anzusetzen.

Weil der Fragesteller so genau fragt, führe ich auch noch auf, wo das genau steht.
Nämlich
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... 1_2025.pdf

hier dann im § 2 Abs. 4:
Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz n i c h t
einer Krankenkasse (§ 4 Absatz 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus
den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen.


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