Moin
folgendes Konstrukt: Wenn ALG 1 in 18 Monaten ausläuft, bin ich fast 62 und aufgrund des Gehaltes meiner Frau nicht Bürgergeld berechtigt und somit ohne eigenes Einkommen. Meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert. Nach meinem Kenntnisstand müsste ich dann doch, Voraussetzung, dass ich ich die berühmten 525 E? aktuell nicht mit Einnahmen aus Kapitalerträgen und sonstigem überschreite, doch in der Familienversicherung unterkommen oder? Zumindest kam die Info so vom unabhängigen Patientenverband...
Über eine kurze Info wäre ich dankbar.
P.
Rückkehr ü. 55 in die GKV über Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Rückkehr ü. 55 in die GKV über Familienversicherung
Hallo und willkommen im Forum
Genauso ist es - wenn das Einkommen die entsprechende Grenze nicht übersteigt, dann besteht Anspruch auf Familienversicherung und ,wenn dann die Voraussetzungen später einmal nicht mehr erfüllt sind, dann kann die eigene Mitgliedschaft in der GKV begründet werden.
Gruss
Czauderna
Genauso ist es - wenn das Einkommen die entsprechende Grenze nicht übersteigt, dann besteht Anspruch auf Familienversicherung und ,wenn dann die Voraussetzungen später einmal nicht mehr erfüllt sind, dann kann die eigene Mitgliedschaft in der GKV begründet werden.
Gruss
Czauderna
Re: Rückkehr ü. 55 in die GKV über Familienversicherung
Ist es unabhängig von der Versicherung meiner Frau, gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert?
Re: Rückkehr ü. 55 in die GKV über Familienversicherung
Ja, pejoth. Dein Anspruch auf Familienversicherung hängt nicht davon ab, ob Deine Frau pflicht- oder freiwillig gesetzlich krankenversichert
ist.
Gruß
von GS
ist.
Gruß
von GS
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