unterjährige Berechnung freiwilliger Beitrag bei Wechsel in KvdR
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
unterjährige Berechnung freiwilliger Beitrag bei Wechsel in KvdR
Habe eine Frage zur Berechnung des freiwilligen Beitrages. Habe derzeit kein geregeltes Einkommen aber Zinserträge und Pachteinnahmen. Diese lagen immer unter der Grenze v. 1248 Euro. Habe somit den Mindestbeitrag bezahlt. Im Februar 2026 beziehe ich dann meine Rente und Betriebsrenten. Diese werden dann über die KVdR verbeitragt. Was ist dann im Januar mit dem freiwilligen Beitrag. Die Jahreseinnahmen 2025 Zinsen und Pacht werden sicherlich auf Monat Januar 1/12 heruntergerechnet. Werden aber nun die restlichen Monate mit Rentenbezug zum Gesamteinkommen hinzugerechnet und würden somit den Beitrag für Januar deutlich erhöhen. Das kann ja eigentlich nicht sein, da ja die Rentenzahlungen schon verbeitragt wurde.
Re: unterjährige Berechnung freiwilliger Beitrag bei Wechsel in KvdR
Hallo und willkommen im Forum
wenn bisher die Beitragsberechnung anhand des aktuell vorliegenden Einkommensteuerbescheides vorgenommen wurde, dann ist die Einstufung für das Jahr 2025 derzeit vorläufig, d.h. wenn der Einkommensteuerbescheid für 2025 vorliegt, wird die Einstufung überprüft und ggf. nach oben korrigiert, wenn die beitragspflichtigen Einkünfte zusammen die Mindestbeitragsbemessungsgrenze übersteigt. Es käme dann für 2025 zu einer Nachzahlung, gleichzeitig würde die Einstufung für den Januar 2026 wieder als vorläufig gelten und sich anhand der Einkünfte aus 2025 ergeben und das bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2026. Die Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und Kapitalerträge ab 01.02.26 bleiben unberücksichtigt, da ab 01.02. nur die Rente und der Versorgungsbezug ( z.B, Betriebsrente) der Beitragspflicht unterliegen. Ob in diesem speziellen Fall die Kasse wegen eines Monates den Einkommensteuerbescheid für 2026 im Jahre 2027 anfordern wird, bleibt abzuwarten. Wie geschrieben, dieses Verfahren gilt nur, wenn die Einstufungen bisher immer vorläufig waren. Wenn dies nicht der Fall war, sollte (wenn die Kasse dies anfordert) eine Erklärung nur für den Januar 2026 von dir genügen.
Gruss
Czauderna
wenn bisher die Beitragsberechnung anhand des aktuell vorliegenden Einkommensteuerbescheides vorgenommen wurde, dann ist die Einstufung für das Jahr 2025 derzeit vorläufig, d.h. wenn der Einkommensteuerbescheid für 2025 vorliegt, wird die Einstufung überprüft und ggf. nach oben korrigiert, wenn die beitragspflichtigen Einkünfte zusammen die Mindestbeitragsbemessungsgrenze übersteigt. Es käme dann für 2025 zu einer Nachzahlung, gleichzeitig würde die Einstufung für den Januar 2026 wieder als vorläufig gelten und sich anhand der Einkünfte aus 2025 ergeben und das bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2026. Die Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und Kapitalerträge ab 01.02.26 bleiben unberücksichtigt, da ab 01.02. nur die Rente und der Versorgungsbezug ( z.B, Betriebsrente) der Beitragspflicht unterliegen. Ob in diesem speziellen Fall die Kasse wegen eines Monates den Einkommensteuerbescheid für 2026 im Jahre 2027 anfordern wird, bleibt abzuwarten. Wie geschrieben, dieses Verfahren gilt nur, wenn die Einstufungen bisher immer vorläufig waren. Wenn dies nicht der Fall war, sollte (wenn die Kasse dies anfordert) eine Erklärung nur für den Januar 2026 von dir genügen.
Gruss
Czauderna
Re: unterjährige Berechnung freiwilliger Beitrag bei Wechsel in KvdR
Hallo Czauderna,
Danke für deine Antwort.
Das Verfahren der Beitragsberechnung Vorläufigkeit und späterer Vorlage des Einkommensbescheides ist
mir bekannt und wurde auch so von der Krankenkasse in den letzten zwei Jahren vollzogen.
Mir ging es nur um die Abgrenzung zur Rente. Lt. deiner Aussage wird nur der Monat Januar für die Berechnung
der Kapitalerträge und Pachteinnahmen herangezogen. Wenn ich aber den Einkommenssteuerbescheid einreichen muss,
stehen dort die Gesamteinnahmen des Jahres und die Krankenkasse rechnet dann auf 1/12 monatlich herunter. So geschehen
im letzten Jahr, dort war ich ab 06.24 freiwilliges Mitglied. Ist das nicht auch so gesetzlich geregelt?
Danke für deine Antwort.
Das Verfahren der Beitragsberechnung Vorläufigkeit und späterer Vorlage des Einkommensbescheides ist
mir bekannt und wurde auch so von der Krankenkasse in den letzten zwei Jahren vollzogen.
Mir ging es nur um die Abgrenzung zur Rente. Lt. deiner Aussage wird nur der Monat Januar für die Berechnung
der Kapitalerträge und Pachteinnahmen herangezogen. Wenn ich aber den Einkommenssteuerbescheid einreichen muss,
stehen dort die Gesamteinnahmen des Jahres und die Krankenkasse rechnet dann auf 1/12 monatlich herunter. So geschehen
im letzten Jahr, dort war ich ab 06.24 freiwilliges Mitglied. Ist das nicht auch so gesetzlich geregelt?
Re: unterjährige Berechnung freiwilliger Beitrag bei Wechsel in KvdR
Hallo,
die gesetzliche Grundlage für die Beitragsberechnung von freiwillig Versicherten findest du hier - https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf und dort unter § 5
Die Kapital- und Pachterträge werden demnach mit 1/12 der im Einkommensteuerbescheid aufgeführten Summe berücksichtigt, also nur für den Januar, denn ab Februar bist du pflichtversichert und musst für diese beiden Einkommen keine Beiträge mehr entrichten, meine ich.
Gruss
Czauderna
die gesetzliche Grundlage für die Beitragsberechnung von freiwillig Versicherten findest du hier - https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf und dort unter § 5
Die Kapital- und Pachterträge werden demnach mit 1/12 der im Einkommensteuerbescheid aufgeführten Summe berücksichtigt, also nur für den Januar, denn ab Februar bist du pflichtversichert und musst für diese beiden Einkommen keine Beiträge mehr entrichten, meine ich.
Gruss
Czauderna
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