Übergang in die Rente

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Mikkey19
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Übergang in die Rente

Beitragvon Mikkey19 » 19.10.2025, 14:12

Meine Frau ist aus China, seit 2005 in Deutschland und hat unregelmäßig und meist in Teilzeit gearbeitet. Sie ist bei der AOK versichert.
Ich bin privat versichert und seit 2023 Rentner.
Zwischenzeitlich musste ich immer mal entsprechend meinem halben Einkommen ihren freiwilligen Beitrag zahlen. 2023 (von der Rente) waren das 210€, also weniger, als sich durch die Mindestbeitragsbemessungsgrenze ergeben würde. Habe wir später erstattet bekommen, weil wir während der Abwesenheit nur 69€ Anwartschaft zahlen brauchten.

Aktuell ist sie bis längstens Mai 26 arbeitslos.

Nun hat sie mit dem Gedanken gespielt, vorzeitig in Rente zu gehen. Auf die Rente kommt es nicht an, das wird sich irgendwo zwischen 100 und 200€ ausgehen. Damit nur aus dieser Rente die Beiträge gezahlt werden, muss sie die 9/10-Regelung erfüllen. Nach unserer Rechnung geschieht das aber erst kurz vor ihrem regulären Rentenalter.

Frage: Wie hock wäre der freiwillige Beitrag, wenn sie vor diesem Zeitpunkt die Rente beantragt?

Czauderna
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Re: Übergang in die Rente

Beitragvon Czauderna » 19.10.2025, 14:54

Hallo und willkommen im Forum
die Prüfung der Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfolgt bei Rentenantragstellung, d.h. wenn sie z.B. Morgen einen Rentenantrag auf vorzeitiges Altersruhegeld (mit Abschlägen) stellen würde, dann würde auch der morgige Tag für die Prüfung der Voraussetzungen erfolgen.
Hier als Beispiel die Formel in der Kurzfassung .
Tag der Rentenantragstellung = 20.10.2025
erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit, ausgehend vom Geburtsdatum = xx.xx.xxxx
Ab diesem Tag (xx.xx.xxxx) beginnt die Rahmenfrist, welche am Tag der Rentenantragstellung (20.10.2025)endet.
Dieser Zeitraum wird in der Hälfte durchgeschnitten. In der verbleibenden 2. Hälfte dieses Zeitraums müssen 9/10 der Zeit mit einer eigenen Versicherung, oder mit einer Familienversicherung in der GKV nachgewiesen werden. Zeiten einer Anwartschaftsversicherung in dieser Zeit werden angerechnet und wenn es Kinder gibt, dann werden pro Kind drei Jahre angerechnet.
Ist danach die Vorversicherungszeit erfüllt, begänne am 20.10.2025 die Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR) und der Mindestbeitrag sowie dein Einkommen spielen keine Rolle mehr. Wird dagegen die Vorversicherungszeit, ausgehend vom Tag der Rentenantragstellung nicht erfüllt, dann verbleibt es bei der freiwilligen Versicherung, es gibt aber (auf Antrag) einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung von 7% der Bruttorente - dein Einkommen wird ggf. auch noch angerechnet (50%).
Langer Text, kurze Antwort, deine Rechnung, dass die Prüfung der Voraussetzungen für die KVdR erst "kurz vor ihrem regulären Rentenalter" vorgenommen würde, die ist leider falsch. Mein Rat, erst einmal mit genauen Zahlen prüfen und dann entscheiden, ob es sich lohnt jetzt schon Rente zu beantragen.
Gruss
Czauderna

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Re: Übergang in die Rente

Beitragvon Mikkey19 » 19.10.2025, 18:35

Vielen Dakn für die schnelle Antwort!

Habe ich vermutlich falsch ausgedrückt. In der nächsten Zeit wird sie die 9/10-Regelung nicht erfüllen, das ist uns klar. Wie die Berechnung erfolgt ist uns auch klar. In die KVdR kommt sie nur, wenn wir mit dem Rentenantrag entsprechend zuwarten.

Wie muss man die Zeiten (insbesondere die Aufnahme der Erwerbstätigkeit) nachweisen, in Deutschland wäre das kein Problem, die RV hat diese Daten. Aber in China ist die Sozialversicherung nicht so organisiert wie hier. Man "kauft" eine KV oder eine RV und zahlt die in der Art einer Lebensversicherung ein. SIe könnte Schulabschluss- und Universitätsabschluss-Zeugnis vorweisen (wenn wir es übersetzen lassen). Sie hat in der Schulzeit bereits nebenbei gearbeitet, etwas, was in Deutschland nicht mitzählt.

Meine Frage war - ist bei freiwilliger Versicherung als Rentnerin der Beitrag ebenso, wie vorher nach meinem halben und ihrem Rentenbezug oder gilt da stur die Mindestbeitragsbemessungsgrenze ohne, dass es auf mein Einkommen ankommt?

Ich habe im SGB V nachgeforscht, die Beitragszeiten der Anwartschaft sollten auch als Mitgliedschaft i.S. des SGB gelten. Ist das richtig?

Czauderna
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Re: Übergang in die Rente

Beitragvon Czauderna » 20.10.2025, 09:58

Hallo
In der Regel muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden, was aber nicht immer möglich ist. In solchen Fällen kann die Krankenkasse die einfache Erklärung des Betroffenen akzeptieren, im Zweifelsfalls auch mittels einer eidesstattlichen Erklärung. In Eurem Fall könnte ich mir vorstellen, dass man sich auskennt mit den Verhältnissen in China und eine Erklärung ausreicht, aber wie geschrieben, es kann auch anders laufen. Die Rente wird ja nur dann gezahlt, wenn sie auch beantragt wurde, d.h. wenn die Rente erst später beantragt wird und dann die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind, dann stellt sich die Frage heute noch nicht, aber die Antwort lautet ja, bei freiwilliger Versicherung wird Dein Einkommen angerechnet - auch hier noch einmal die Formel - 50% des Einkommens der Ehefrau und 50% deines Einkommens, maximal 50% der Beitragsbemessungsgrenze.
Ach ja, Zeiten der Anwartschaft werden angerechnet - ich hatte geschrieben - Zeiten einer Anwartschaftsversicherung in dieser Zeit werden angerechnet und wenn es Kinder gibt, dann werden pro Kind drei Jahre angerechnet.
Gruss
Cztauderna

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Re: Übergang in die Rente

Beitragvon Mikkey19 » 22.10.2025, 08:07

Vielen Dank für die umfassenden Auskünfte, wir werden also unsere Zeit abwarten und vor dem Rentenantrag sicherstellen, dass die KVdR-Kriterien erfüllt sind.

P.S. Lohnt es sich, eine weitere Frage bzgl. der Onlinefunktionen in Zusammenhang mit der KK-Karte (speziell AOK) zu stellen? Ich habe mein ganzes Leben mit IT zu tun gehabt, aber komme damit nicht klar.

Czauderna
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Re: Übergang in die Rente

Beitragvon Czauderna » 22.10.2025, 08:25

Hallo,
zu PS. - einfach probieren, wenn wir helfen können, tun wir es gerne. Bitte ggf. neuen Thread aufmachen.
Gruss
Czauderna


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