Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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MichaelG
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Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragvon MichaelG » 26.10.2025, 12:29

Ich wollte aus der AOK in die Techniker KK wechseln wegen der Anwartschaften weil es die in der AOK angeblich nicht gibt,dort wurde mir gesagt das das möglich ist aber ich müsste abgemeldet sein.Zwischenzeitlich hatte ich Kontakt mit einem Bekannten der bei der AOK eine Anwarztschaft hat und das ohne abgemeldet zu sein,also was ist nun korrekt ?

Czauderna
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Re: Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragvon Czauderna » 26.10.2025, 12:35

Hallo,
das mit der Anwartschaft sollte in der Satzung der Krankenkasse festgelegt sein. Grundsätzlich gilt, wenn man Mitglied einer GKV-Kasse ist und diese Mitgliedschaft an sich beendet werden muss (z.B. Auslandsaufenthalte), dann kann eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Von daher kann ich verstehen, wenn die TK da abgewunken hat. Hier der Link in Sachen Anwartschaft bei der TK - https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/ausland/anwartschaft-bei-auslandsaufenthalt-beantragen/personenkreis-anwartschaft-2024508
Eine Anwartschaft neben einer aktiven Mitgliedschaft gibt es meines Wissens nicht. Was meinen die anderen Experten ?
Gruss
Czauderna

MichaelG
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Re: Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragvon MichaelG » 26.10.2025, 18:04

Danke für die rasche Antwort also deiner Meinung und den Satzungen entspr. ist die Abmeldung in jedem Fall zwingend erforderlich ?

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Re: Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragvon Czauderna » 26.10.2025, 20:01

MichaelG hat geschrieben:Danke für die rasche Antwort also deiner Meinung und den Satzungen entspr. ist die Abmeldung in jedem Fall zwingend erforderlich ?

Hallo,
ja - Es handelt sich quasi um eine "ruhende" Mitgliedschaft - keine Leistungen und für die Anwartschaft ein entsprechender Beitrag, aber um eine solche Anwartschaftsversicherung zu bekommen, muss eine aktive Versicherung (auch Familienversicherung) bestanden haben bei der betreffenden Kasse, an welche sich übergangslos diese Anwartschaftsversicherung anschließt.
Gruss
Czauderna

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Re: Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragvon Rossi » 27.10.2025, 08:20

Bist Du da sicher Czauderna, dass die Möglichkeit der Anwartschaft nur besteht, wenn dies in der Satzung der jeweiligen Kasse geregelt ist?

Zum 01.04.2007 wurde der § 240 Abs. 4 b SGB V geschaffen. Hiermit wurde per Gesetz die Möglichkeit einer Anwartschaft geschaffen. D.h., alle Kassen müssen diese anbieten.

Zitat aus einem Kommentar:
2.7 Anwartschaftsversicherung (Abs. 4b)


Rz. 47

Abs. 4a regelt eine Art beitragsrechtliche Anwartschaftsversicherung, um gesetzlich krankenversicherte Mitglieder in ihrer beruflichen Flexibilität nicht zu benachteiligen. Nach der Rückkehr von einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt wird so sichergestellt, dass eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin möglich ist. Ruht danach für ein freiwilliges Mitglied oder eines seiner nach § 10 versicherten Familienangehörigen der Anspruch auf Leistungen während eines Auslandsaufenthalts, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder eines seiner Elternteile bedingt ist, sind für die Beitragsbemessung 10 % der monatlichen Bezugsgröße zugrunde zu legen. Gleiches gilt für Personen, deren Anspruch auf Leistungen ruht, weil sie nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben oder als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst leisten (§ 16 Abs. 1 Nr. 3). Mit Wirkung vom 1.4.2007 wurde durch das GKV-WSG die Möglichkeit der Anwartschaftsversicherung auf weitere Personengruppen (Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 1) wie Studenten, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen, Strafgefangene und Zivildienstleistende, ausgeweitet und so die spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtert (vgl. BT-Drs. 16/3100 S. 445). Bei diesen Personen ist allerdings Voraussetzung, dass der Anspruch auf Leistungen für mehr als drei Kalendermonate ruht. Bestehen im Ausland Leistungsansprüche aufgrund von Sozialversicherungsabkommen, z. B. in der Europäischen Union, ist diese Vorschrift nicht anzuwenden. Ebenso scheidet die Anwendung des Abs. 4a aus, soweit Anspruchsberechtigte nach § 10 vorhanden sind; dann gelten weiterhin die allgemeinen beitragsrechtlichen Regelungen (vgl. BT-Drs. 13/11021 S. 11). Nach § 243 Abs. 2 ist der ermäßigte Beitragssatz allerdings nicht anzuwenden.

Irre ich mich dort etwa?!?!?

heinrich
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Re: Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragvon heinrich » 27.10.2025, 16:10

Michael,

schreib doch mal, warum du eine Anwartschaft brauchst bzw. haben willst.

Beruflicher oder privater Aufenthalt in einem anderem Land.
Welches Land.

Wie lange ist der Aufenthalt dort geplant (nur wichtig bei privatem Aufenthalt)

Gibt es mitversichert Familienangehörige.
Welche: Frau bzw. Kind(er)

Begleiten diese dich ins Ausland.

Es stellt sich unter Umständen auch die Frage, ob eine Anwartschaft (Beitrag ca 70 EUR/Monat)
sinnvoll ist. Dazu aber später mehr. Viele Menschen wollen sich diesen Anwartschaftsbeitrag auch sparen.
Hast Du dir darüber schon Gedanken gemacht.

Bist du derzeit freiwillig oder Pflichtversichert. Wird nach einem Auslandsaufenthalt wieder eine Beschäftigung aufgenommen.
Wird dies im Rahmen eine Pflichtversicherung erfolgen oder bist du dann mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze nicht versicherungspflichtig.

Fragen über Fragen, die mangels Sachverhalt nicht klar beantwortet werden können.

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Re: Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragvon Mikkey19 » 30.10.2025, 08:09

Hallo, ich bin zwar kein Experte...

Ich bin in der PKV und meine Frau hatte von April 23 bis Juni 24 eine Anwartschaft bei der AOK. wir wussten selbst nicht dass das geht, aber ein befreundetes Ehepaar in gleicher Situation hat uns darauf aufmerksam gemacht.

Laut der damals erhaltenen Informationen geht eine solche Anwartschaft (ob die jetzt "ruhende Mitgliedschaft" heißt, weiß ich nicht), wenn man sich für mindestens drei Monate im Ausland aufhält und dabei keine Ansprüche auf Krankheitsleistungen hat. So zahlten wir statt des freiwilligen Beitrags von über 200€ nur 69€.

MichaelG
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Re: Anwartschaften gesetzliche GKV

Beitragvon MichaelG » 01.11.2025, 00:34

heinrich hat geschrieben:Michael,

schreib doch mal, warum du eine Anwartschaft brauchst bzw. haben willst.

Beruflicher oder privater Aufenthalt in einem anderem Land.
Welches Land.

Wie lange ist der Aufenthalt dort geplant (nur wichtig bei privatem Aufenthalt)

Gibt es mitversichert Familienangehörige.
Welche: Frau bzw. Kind(er)

Begleiten diese dich ins Ausland.



Bist du derzeit freiwillig oder Pflichtversichert. Wird nach einem Auslandsaufenthalt wieder eine Beschäftigung aufgenommen.
Wird dies im Rahmen eine Pflichtversicherung erfolgen oder bist du dann mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze nicht versicherungspflichtig.

Fragen über Fragen, die mangels Sachverhalt nicht klar beantwortet werden können.



Weil ich immer mal wieder im Lande sein werde und mit Reisekrankenversicherungen sieht es bei meinen Vorerkrankungen nicht gut aus bzw diese könnten unzureichend sein oder nicht absichern.
Ich habe einen Auslandswohnsitz und den wollte ich ja auch nicht aufgeben aber immer mal wieder für ein paar Monate hier sein,momentan arbeite ich hier im Midijob umd genau diese KK zu finanzieren,bei meiner letzten Abwesenheit habe ich den Mindestbeitrag von 258 selbst bezahlt als freiwillig Versicherter was aber wohl in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.Aber genauso wenig lohnt sich dieser Midijob nur wegen der Krankenversicherung.So wollte ich die Anwartschaft abschliessen für den Fall das ich in ein paar Jahren wieder in die Versicherung rein will/muss so war der Gedanke,nur stellt sich die Frage ob das geht ob die mich nehmen müssen und ich wirklich abgemeldet sein muss ?


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