Hallo,
ich bin seit fast zwei Jahren in der PKV versichert (unter 55 Jahre alt). Ich bin Arbeitnehmer und durch ueberschreiten der JAEG aus der Versicherungspflicht gefallen (31.12.2005).
Wenn ich jetzt den Arbeitgeber wechsel und dadurch weniger verdiene (ich glaube 3600 Euro/Monat sinds?), dann falle ich in die Versicherungspflicht.
Wie laueft das ganze ab? Bleibe ich dann erstmal fuer ein Jahr weiter in der PKV versichert? Oder bleibt die ruhen, bis nach Ablauf eines Jahres, und ich muss mich sofort in einer GKV versichern?
Was ist mit Kuendigungsfristen fuer die PKV?
Vielen dank im voraus
Gruss
Wechsel PKV -> GKV durch Arbeitgeberwechsel
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Öhm, die Kündigungsfristen sind nicht weiter tragisch. Dieses ist nämlich in § 5 Abs. 9 SGB V geregelt:
(9) Wer versicherungspflichtig wird und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, kann den Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen. Dies gilt auch, wenn eine Versicherung nach § 10 eintritt.
Allerdings musst Du hier - glaube ich zumindest - innerhalb von 2 Monaten dieses der privaten KV anzeigen.
(9) Wer versicherungspflichtig wird und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, kann den Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen. Dies gilt auch, wenn eine Versicherung nach § 10 eintritt.
Allerdings musst Du hier - glaube ich zumindest - innerhalb von 2 Monaten dieses der privaten KV anzeigen.
Vielen dank fuer die Antwort.
Hm, hab nur noch nicht ganz verstanden wie das ganze ablaeuft. Beispiel im Monat April verdiene ich 'nur' noch 3200 Euro, ich nehme an der Arbeitgeber informiert mich darueber, das ich versicherungspflichtig geworden bin. Dann trete ich einer GKV bei und nach einem Jahr wird dann geprueft, ob ich tatsaechlich versicherungspflichtig war und in der GKV bleiben kann? Kuendige ich die PKV sofort oder zeige ich es nur an und sie 'ruht' fuer das eine Jahr?
Vielen dank und Gruss
Hm, hab nur noch nicht ganz verstanden wie das ganze ablaeuft. Beispiel im Monat April verdiene ich 'nur' noch 3200 Euro, ich nehme an der Arbeitgeber informiert mich darueber, das ich versicherungspflichtig geworden bin. Dann trete ich einer GKV bei und nach einem Jahr wird dann geprueft, ob ich tatsaechlich versicherungspflichtig war und in der GKV bleiben kann? Kuendige ich die PKV sofort oder zeige ich es nur an und sie 'ruht' fuer das eine Jahr?
Vielen dank und Gruss
Öhm gute Frage, nächste Frage.
Es gibt ein schönes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse vom 07.03.2007. Da steht vieles bezüglich der JAEG drinne.
Guckst Du mal hier: http://212.227.101.181/aok08/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Habe jetzt nicht die Zeit, das Ding´n näher unter die Lupe zu nehmen.
Vermutlich wirst Du aber hier fündig werden.
Wenn Du etwas gefunden hast, dann möchte ich Dich bitten, das Ergebnis hier einzustellen. Dann wissen wir es demnächst alle!!
Es gibt ein schönes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse vom 07.03.2007. Da steht vieles bezüglich der JAEG drinne.
Guckst Du mal hier: http://212.227.101.181/aok08/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Habe jetzt nicht die Zeit, das Ding´n näher unter die Lupe zu nehmen.
Vermutlich wirst Du aber hier fündig werden.
Wenn Du etwas gefunden hast, dann möchte ich Dich bitten, das Ergebnis hier einzustellen. Dann wissen wir es demnächst alle!!
Habe jetzt mal nachgeschnüffelt.
Auf Seite 18 Punkt 6 steht es:
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten (z. B. bei Herabsetzung der Arbeitszeit und daraus folgend einer Reduzierung des Arbeitsentgelts), endet die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V unmittel-bar und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. An dieser bislang bereits eintretenden Rechtsfolge hat sich nichts geändert. Sie ergibt sich zwingend aus den in der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für die Versicherungsfreiheit geforderten Tatbestandsvoraussetzun-gen. Danach wird für die Versicherungsfreiheit neben den in der Vergangenheit liegenden Voraussetzungen (Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgen-den Kalenderjahren) ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze auch für das zu beur-teilende Beschäftigungsverhältnis verlangt. Liegt diese zuletzt genannte Voraussetzung nicht (mehr) vor, endet die Versicherungsfreiheit.
D. h., ab Aufnahme des neuen Jobs bist Du sofort versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber hat Dich bei der KV anzumelden. Postwendend hast Du ein sofortiges (ohne Kündigunsfristen) Recht zur Kündigung der privaten KV. Du solltest dieses dann auch sehr schnell machen.
Zu überlegen wäre evtl. eine Anwartschaftversicherung.
Wenn Du innerhalb von 12 Monaten wieder versicherungsfrei wirst, dann kannst Du ohne Anwartschaft wieder den gleichen Tarif bei der privaten KV verlangen; wenn Du vorher dort mindestens 5 Jahres versichert gewesen bist. Nach 12 Monaten geht dieses nicht mehr, dann sind alle Anwartschaften futsch!
Auf Seite 18 Punkt 6 steht es:
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten (z. B. bei Herabsetzung der Arbeitszeit und daraus folgend einer Reduzierung des Arbeitsentgelts), endet die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V unmittel-bar und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. An dieser bislang bereits eintretenden Rechtsfolge hat sich nichts geändert. Sie ergibt sich zwingend aus den in der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für die Versicherungsfreiheit geforderten Tatbestandsvoraussetzun-gen. Danach wird für die Versicherungsfreiheit neben den in der Vergangenheit liegenden Voraussetzungen (Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgen-den Kalenderjahren) ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze auch für das zu beur-teilende Beschäftigungsverhältnis verlangt. Liegt diese zuletzt genannte Voraussetzung nicht (mehr) vor, endet die Versicherungsfreiheit.
D. h., ab Aufnahme des neuen Jobs bist Du sofort versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber hat Dich bei der KV anzumelden. Postwendend hast Du ein sofortiges (ohne Kündigunsfristen) Recht zur Kündigung der privaten KV. Du solltest dieses dann auch sehr schnell machen.
Zu überlegen wäre evtl. eine Anwartschaftversicherung.
Wenn Du innerhalb von 12 Monaten wieder versicherungsfrei wirst, dann kannst Du ohne Anwartschaft wieder den gleichen Tarif bei der privaten KV verlangen; wenn Du vorher dort mindestens 5 Jahres versichert gewesen bist. Nach 12 Monaten geht dieses nicht mehr, dann sind alle Anwartschaften futsch!
Vielen dank, Rossi, für die Mühe ... hatte mich schon ein bisschen verloren in dem Dokument
.
Mal ein Lob an dieses Forum, man erfährt wirklich eine Menge, was man sich sonst alles mühsam selbst heraussuchen muss (was für nicht Beamte bzw. Juristen ja nicht immer leicht ist
Vielleicht kommt noch ein Frage dazu ...
Vielen dank erstmal

Mal ein Lob an dieses Forum, man erfährt wirklich eine Menge, was man sich sonst alles mühsam selbst heraussuchen muss (was für nicht Beamte bzw. Juristen ja nicht immer leicht ist

Vielleicht kommt noch ein Frage dazu ...
Vielen dank erstmal
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