Moin und ein gutes neues Jahr wünsche ich,
mir wurde rückwirkend zum 01.07.2025 die volle unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Krankengeld habe ich vom 12.05.-24.11.2025 erhalten.
Die Rentenversicherung hat einen Nachzahlungsbetrag für den Zeitraum 01.07.-31.12.2025 errechnet und einbehalten, was soweit korrekt ist.
Die Krankenkasse fordert das gezahlte Krankengeld von der Rentenversicherung für den Zeitraum 01.07.-24.11.2025 zurück, was auch korrekt ist.
Nur leider verstehe ich nicht warum die Krankenkasse diesen Betrag brutto berechnet und nicht netto ???
Von dem netto Nachzahlungsbetrag der Rentenversicherung wird das brutto Krankengeld abgezogen und der Differenzbetrag wird mir erstattet, was aber meiner Meinung nach zu wenig ist. Ich habe das Krankengeld ja netto erhalten.
Ist das wirklich seitens der Krankenkasse so korrekt ?
Viele Grüße
Verrechnung Krankengeld mit Erwerbsminderungsrente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Verrechnung Krankengeld mit Erwerbsminderungsrente
Hallo und d willkommen im Forum
Das Krankengeld wird meiner Erinnerung nach nur bis zur Höhe der Rente zurückgefordert und wurde von der Krankenkasse auch schon die Rückrechnung der abgezogenen SV-Anteile vorgenommen?
Gruss
Czauderna
Das Krankengeld wird meiner Erinnerung nach nur bis zur Höhe der Rente zurückgefordert und wurde von der Krankenkasse auch schon die Rückrechnung der abgezogenen SV-Anteile vorgenommen?
Gruss
Czauderna
Re: Verrechnung Krankengeld mit Erwerbsminderungsrente
Hallo,
das Krankengeld war niedriger als meine Erwerbsminderungsrente.
Die Krankenkasse hat das Brutto Krankengeld zur Verrechnung bei der Rentenversicherung angefordert, welches aber mit der netto Erwerbsminderungsrente verrechnet wurde.
Müsste da nicht das netto Krankengeld, welches ich ausbezahlt bekommen hatte, verrechnet werden ?
das Krankengeld war niedriger als meine Erwerbsminderungsrente.
Die Krankenkasse hat das Brutto Krankengeld zur Verrechnung bei der Rentenversicherung angefordert, welches aber mit der netto Erwerbsminderungsrente verrechnet wurde.
Müsste da nicht das netto Krankengeld, welches ich ausbezahlt bekommen hatte, verrechnet werden ?
Re: Verrechnung Krankengeld mit Erwerbsminderungsrente
Hallo,
tatsächlich wird das für den selben Zeitraum gezahlte Brutto-Krankengeld bis zur Höhe der Netto-Rente im Rahmen der Erstattung verrechnet.
Die KK erstattet dem Versicherten seine Beitragsanteile zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherungsbeiträge werden nicht erstattet, sondern bei der Altersrente berücksichtigt.
MfG
ratte1
tatsächlich wird das für den selben Zeitraum gezahlte Brutto-Krankengeld bis zur Höhe der Netto-Rente im Rahmen der Erstattung verrechnet.
Die KK erstattet dem Versicherten seine Beitragsanteile zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherungsbeiträge werden nicht erstattet, sondern bei der Altersrente berücksichtigt.
MfG
ratte1
Re: Verrechnung Krankengeld mit Erwerbsminderungsrente
Hallo,
das ist für mich leider unlogisch, da mir die Rente ab 01.07. zusteht und für den Zeitraum 01.07.-24.11.25 keine RV Beiträge gezahlt werden müssen.
Gibt es für dieses Prozedere der Krankenkassen einen Paragraphen ?
Die Krankenkasse erhält durch die Brutto Verrechnung € 1.500 mehr als ich an Krankengeld überhaupt erhalten habe.
LG
Manuobk
das ist für mich leider unlogisch, da mir die Rente ab 01.07. zusteht und für den Zeitraum 01.07.-24.11.25 keine RV Beiträge gezahlt werden müssen.
Gibt es für dieses Prozedere der Krankenkassen einen Paragraphen ?
Die Krankenkasse erhält durch die Brutto Verrechnung € 1.500 mehr als ich an Krankengeld überhaupt erhalten habe.
LG
Manuobk
Re: Verrechnung Krankengeld mit Erwerbsminderungsrente
Hallo,
die Rückzahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und der Pflegeversicherungsbeiträge sollte gesondert erfolgen - da würde ich nochmal paar Tage abwarten und dann die Kasse ansprechen. Wie Ratte 1 schon geschrieben hat - die Rentenversicherungsbeiträge wurden bei der Rentenberechnung berücksichtigt. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0101_119/gra_sgb010_p_0103_a01.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Mit den gezahlten Arbeitslosen/Pflegeversicherungsbeiträgen hat die Rentenversicherung nichts zu tun, diese Beiträge wurden von der Kasse und dir getragen und werden entsprechend zurückgerechnet. Über die genaue Bezifferung der Kasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger sollte dir die Kasse auch eine Aufstellung übersandt haben.
Gruss
Czauderna
die Rückzahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und der Pflegeversicherungsbeiträge sollte gesondert erfolgen - da würde ich nochmal paar Tage abwarten und dann die Kasse ansprechen. Wie Ratte 1 schon geschrieben hat - die Rentenversicherungsbeiträge wurden bei der Rentenberechnung berücksichtigt. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0101_119/gra_sgb010_p_0103_a01.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Mit den gezahlten Arbeitslosen/Pflegeversicherungsbeiträgen hat die Rentenversicherung nichts zu tun, diese Beiträge wurden von der Kasse und dir getragen und werden entsprechend zurückgerechnet. Über die genaue Bezifferung der Kasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger sollte dir die Kasse auch eine Aufstellung übersandt haben.
Gruss
Czauderna
Re: Verrechnung Krankengeld mit Erwerbsminderungsrente
Hallo,
vielen lieben Dank für Eure Bemühungen.
Bisher habe ich noch nichts schriftliches erhalten, ansonsten werde ich nächste Woche mal mit der Krankenkasse telefonieren.
Schönes Wochenende
LG Manuobk
vielen lieben Dank für Eure Bemühungen.
Bisher habe ich noch nichts schriftliches erhalten, ansonsten werde ich nächste Woche mal mit der Krankenkasse telefonieren.
Schönes Wochenende
LG Manuobk
Re: Verrechnung Krankengeld mit Erwerbsminderungsrente
Manuobk hat geschrieben:Die Krankenkasse erhält durch die Brutto Verrechnung € 1.500 mehr als ich an Krankengeld überhaupt erhalten habe.
Aber nicht als die KK gezahlt hatte.
MfG
ratte1
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