Kapitalerträge freiwillig versicherte

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Kapitalerträge freiwillig versicherte

Beitragvon 1234567 » 06.05.2026, 19:11

Ich kaue ja immer noch darauf rum, ob ich von der PKV zurück in die GKV soll.
Nun habe ich mal eine ganz praktische Frage, weil ich dafür irgendwie zu dumm bin:
In der GKV werden ja bei freiwillig Versicherten auch Kapitalerträge verbeitragt, sofern die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Oder?
Wenn ja, folgende Konstellation:
ich habe einen ETF und im Alter verkaufe ich manchen Monaten davon etwas, weil ich in Urlaub will, oder weils gerade knapp ist oder weil der Kurs so schön ist… das mache ich aber ja nicht jeden Monat…
Meines Wissens werden ja neben der Kapitalertragssteuer keine Beiträge zur KV bei Verkäufen abgeführt oder?
Wie läuft das dann praktisch?
Oder mache ich da einen grundsätzlichen Denkfehler?

Danke!

Czauderna
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Re: Kapitalerträge freiwillig versicherte

Beitragvon Czauderna » 06.05.2026, 20:33

Hallo,
grundsätzlich gilt - wenn du etwas verkaufst - der Preis, den du dafür erhältst, das ist das Kapital und für das sind (derzeit) keine Beiträge als freiwillig Versicherter in der GKV zu entrichten. Legst du das Kapital an und bekommst dafür Zinsen oder Dividenden, dann sind diese beitragspflichtig in der freiwilligen Versicherung. In der Praxis funktioniert das so - wenn du sowieso schon den Höchstbeitrag zahlst interessiert das deine Kasse überhaupt nicht. Wenn du aber einkommensbezogen, freiwillig versichert bist, dann wird dich deine Kasse mehr oder weniger regelmäßig, also jedes Jahr, zu deinen Einkommensverhältnissen befragen und dort wird u.a. auch nach Einnahmen aus Kapitalerträgen gefragt und ggf. auch der aktuelle Einkommensteuerbescheid angefordert.

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Re: Kapitalerträge freiwillig versicherte

Beitragvon 1234567 » 06.05.2026, 21:21

@Czauderna
herzlichen Dank für die schnelle und informative Erläuterung.

Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist das aber der derzeitige Stand der Dinge oder?
Denn auf den Gewinn des „Kapitals“ muss ich ja schon Kapitalertragsteuer zahlen.
Derzeit käme das bei mir nicht zum Tragen, aber im Rentenbezug dann eben schon und wenn ich das jetzt richtig interpretiere, müsste ich es dann in dem jährlichen Fragebogen auch angeben oder nur, wenn es ZInsen und Dividenden wären (die ja auch nicht in der Einkommenssteuererklärung stehen. Zumindest normalerweise nicht.

Czauderna
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Re: Kapitalerträge freiwillig versicherte

Beitragvon Czauderna » 07.05.2026, 10:02

Hallo,
richtig, auch wenn im Einkommensteuerbetrag nichts aufgeführt ist, müssen solche Kapitalerträge trotzdem angegeben werden. Noch ein Hinweis - Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind nicht identisch, d.h. nicht alles, was steuerfrei ist, ist auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Gruss
Czauderna


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