Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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pejoth
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 23.07.2026, 10:34

der gute Mann ist aus dem erweiterten Bekanntenkreis und hat sich als Leiter einer GKV vorgestellt, dabei ist es mir eigentlich relativ egal, ob man das Vorstand nennt, ich habe es für mich als Geschäftsführer definiert, mir war die Aussage wichtig, nichts weiter.

heinrich
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 23.07.2026, 12:29

prima pejoth,

dann läuft,s ja jetzt bei dir und du hast sogar einen VERSIERTEN Ansprechpartner deiner eigenen KK, den du jederzeit befragen.

Ich und sicherlich auch Chrischan wollte nur höchstpräzise Antworten geben. Das ist unser Anspruch

JoachimT
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon JoachimT » 02.08.2026, 19:17

Hallo zusammen,

ich lese schon seit einiger Zeit hier mit. Wenn ich Ü 55 noch in die Familienversicherung rutsche, und nach einigen Monaten dann verrente und freiwillig dort weiterversichert bin, ist es dann theoretisch möglich, wieder eine Arbeit/Minijob (in der Rente) aufzunehmen und man bleibt weiter freiwillig versichert oder schmeisst einen die gesetzliche dann wegen des Verdienstes wieder raus?

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon Czauderna » 02.08.2026, 19:44

Hallo und willkommen im Forum
nein, das ist kein Problem, jedenfalls nach der derzeitigen Rechtslage und die Mitgliedschaft bei der GKV wird dadurch nicht beendet.
Gruss
Czauderna

JoachimT
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon JoachimT » 02.08.2026, 21:08

Kein Problem oder ein Problem?

heinrich
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 03.08.2026, 07:24

JoachimT

Du bist also über 55 Jahre alt.

Mehr wissen wir noch nicht.

Wie bist du denn derzeit versichert.
Privat oder gesetzlich ?

Beruflich was: Selbstständiger oder Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ?
Anspruch auf Arbeitslosengeld oder nicht ?

Ehegatte scheint gesetzlich versichert zu sein.

Wie hoch wird denn die Bruttorente bei Rentenbeginn sein ?

Wie lange wird der Zeitraum, in dem du keine Einnahmen hast bist zum Rentenbeginn sein?
1 Tag, 1 Monat, 4 Monate, 12 Monate und mehr ?

Wann ist denn der Beginn eines Minijobs geplant.
Vor Rentenbeginn oder ab/nach Rentenbeginn ?
Ist die Rente höher als 565 EUR? Gib am besten die Höhe an (oder circa-Höhe)

Gibt es bei dir andere Einnahmen (wie z.Bsp Mieteinnahmen) ?


Nur mal grundsätzlich:
Die Grenze für die Familienversicherung ist, dass man kein Gesamteinkommen haben darf, welches regelmäßig über 565 EUR monatlich beträgt.
Das ist die vereinfachte Darstellung von § 10 SGB V.

Darin sind zwei Worte wichtig: 1. Gesamteinkommen und 2. regelmäßig

Eine Altersgrenze gibt es übrigens für die Familienversicherung (FAMI) nicht.

Wenn du einmal (korrekt) in die FAMI reingekommen bist, und danach aus der FAMI (wegen Einkommensänderung) ausscheidest, dann bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung drin. Entweder als freiwillige Versicherung (bei Rente oder/und Minijob) bzw. kommst du in die Pflichtversicherung rein (bei Midijob)


bitte antworte präzise. Das können leider nicht alle.

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon Czauderna » 03.08.2026, 09:38

JoachimT hat geschrieben:Kein Problem oder ein Problem?

Hallo,
ich habe es geändert - kein Problem, wobei ich auf deine Frage geantwortet habe, also "wenn" es so wäre, dann ist es kein Problem. Der Heinrich ging schon daran zu ergründen, ob es überhaupt zur Familienversicherung kommen kann - ich habe es anders gelesen - entscheide du, was für dich passt.
Gruss
Czauderna

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 03.08.2026, 12:31

Czauderna.

stimmt: Joachim,s Frage war ja schon so, dass er klar in die FAMI reinkommt.
Wenn das so klar sein sollte,
----> dann gibt es in der Folge kein Problem.

JoachimT
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon JoachimT » 03.08.2026, 16:31

Ich bin 61, Habe ALG 1 Bezug bis Oktober 26, danach keine weiteren Bezüge ausser 200 E aus einem Minijob, die ich jetzt schon beziehe, der Rentenbezug könnte ab 3-2027 starten. Bruttorente wird bei 3300 liegen. Ich bin seit 26 J privat versichert, durchgängig ohne Unterbrechung, weitere Einnahmen habe ich nicht.

Meine Gattin ist freiwillig gesetzlich versichert

heinrich
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 03.08.2026, 19:09

Hallo Joachim,

hattest Du die FAMI ab November 2026 ( ALG-Bezug bis Oktober 2026 und private Krankenversicherung: hattest du ja geschrieben)
schon glasklar geklärt. Falls ja mit wem. Mit der zuständigen Krankenkasse (deiner Frau), mit einem Forum oder mit einem Bekannten ???

Das frage ich hier aus sehr speziellen Gründen.

Wenn es wirklich seriös geklärt ist, dann brauche ich das nicht mehr zu schreiben, was ich sehr aufwändig schreiben würde.

Dann würde die FAMI zum 28.02.2027 enden und ab 1.3.2027 eine beitragspflichtige freiwillige Mitgliedschaft beginnen können.

Sofern die FAMI (noch) nicht seriös, klar geklärt wurde, dann würde ich noch etwas (äh korrekt viel) schreiben, wobei du danach evtl Kopfschmerzen bekommen könntest.

JoachimT
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon JoachimT » 03.08.2026, 21:12

Bis dato ist das nicht geklärt, ich würde das Ende 8 angehen wollen, Anwartschaft bei der PKV gleichzeitig einreichen.

heinrich
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 04.08.2026, 10:00

Joachim.
Du schreibst, dass deine Gattin "freiwillig" versichert ist.

Ist sie A) mit der Hälfte der Einnahmen von Dir bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingestuft (weil Du noch privat versichert bist)
oder B) freiwillig als Arbeitnehmerin/Selbstständige ?

Wenn es A ist, dann würde sich bei der Beitragsberechnung ein weiterer positiver Effekt ergeben, wenn du in die gesetzliche Versicherung reinkommst.
Ab diesen Zeitpunkt , in dem du in die gesetzliche Versicherung kommst, werden deine Einnahmen nicht mehr zu Beitragsberechnung deiner Gattin herangezogen

JoachimT
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon JoachimT » 04.08.2026, 10:49

Hallo Heinrich,

B ist zutreffend, freiwillig versichert als Arbeitnehmerin

Liebe Grüße

heinrich
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 04.08.2026, 14:59

Hallo JoachimT,

zunächst : das Alter (Ü 55) spielt für eine FAMI keine Rolle.

FAMI-Grenze:
Die Grenze für eine FAMI beträgt in EUR = 565,00 EUR monatlich. Das weiß so ziemlich jeder. Bei einem Minijob beträgt die Grenze 603,00 EUR.

Du hast in einem Zeitrahmen nach Oktober 2026 (oder irgendwann Mitte/Ende Oktober 26)
……ich schreib jetzt hier vereinfachend ab 1.11.2026 bis 28.02.2027 (Rentenbeginn war ja der 1.3.2027 !!!! Achtung----später dazu mehr)
== 4 Monate KEINE Einnahmen. Den Minijob lass ich hier vereinfachend weg,
Also hast du 4 Monate keine Einnahmen.

Exkurs:
Mit 3300 EUR Rente (und ein Leben lang gut verdient hast und nicht alles ausgegeben hast) (und Frau als Arbeitnehmerin oberhalb der JAE-Grenze) könnte ich mir vorstellen, dass du noch ein paar Zinseinnahmen hast. Diese sind auf die FAMI-Prüfung anzurechnen (außer dem Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR/jährlich).

Hohe Zinsen plus Minijob könnten die FAMI schon zerstören.
Aber Du hattest ja geschrieben, dass du außer dem Minijob keine Einnahmen hast (also auch keine Zinseinnahmen).
Mit einem Minijob (ohne andere Einnahmen wie Miet- oder Zinseinnahmen) kann man ja schließlich niemals über dem EUR-Wert liegen.
Ende Exkurs


ALSO scheint alles für eine FAMI zu sprechen. Sehr viele werden Dir jetzt sagen: FAMI geht ab 1.11.2026.


AB JETZT WICHTIG:

Gemäß § 10 SGB V darf man für die FAMI k e i n R E G E L M Ä ß I G E S Gesamteinkommen oberhalb der FAMI-Grenze haben.
Und ab hier geht es jetzt um das WORT REGELMÄßIG.

Es könnte nämlich auch Stimmen geben, die dir sagen, dass die Zeit von 4 Monate nicht regelmäßig ist und ein längerer Zeitraum (12 Monate) als Prognose in die Bewertung genommen werden muss.

Ab 1.3.2027 bekommst du (vereinfacht) 3000 EUR Rente. Nimmt man ab 1.11.2026 4 Monate ohne Einkommen und 8 Monate mit 3000 = 24.000 EUR. Geteilt durch 12 = 2000 EUR. Das ist klar über der FAMI-Grenze. Damit könnten diese Stimmen die FAMI ab 01.11.2026 ablehnen.

Diese Ablehnung entspricht nicht meiner persönlichen (jedoch nicht maßgeblichen) Auffassung, da ich deinen Fall nicht zu entscheiden habe.

Zu einem Fall, bei dem eine Person für 4 Monate die Vollrente (über FAMI-Grenze) auf eine Teilrente (unter FAMI-Grenze) hat, hat das Bundessozialgericht unlängst (am 22.01.2026) entschieden, dass eine Prognose für 12 Monate anzustellen ist.

Hier das Urteil:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _24_R.html

RZ (Randzeile 16)
Beim Bezug der Teilrente hat sich die Prognose dabei an einem längeren Zeitraum, in der Regel von zwölf Monaten zu orientieren (dazu b).

Ob die 12 Monats-Prognose jetzt auch für den Fall gilt , dass jemand von NULL-Rente (ab 01.11.2026) auf Rente (01.03.2027) , ist unklar.

Bei dem BSG-Urteil wurde ja von Vollrente auf Teilrente geändert. Bei schwankenden Einkommen sind Prognosen gewöhnlich.

Bei Nullrente und spätere Rente gibt es ja kein schwankendes Einkommen (meine Meinung).

Den Fall den du jetzt hast, wird nach meiner Auffassung „womöglich“ nicht als Problem erkannt werden. Die FAMI „könnte“ eingetragen werden.

Es ist nach dem Urteil des BSG (Vollrente zu Teilrente) an keiner mir bekannten Stelle in der Literatur beschrieben, dass dieses BSG Urteil mit der 12-Monats-Prognose auch für Fälle von Null-Rente auf Rente (bei einer Einkommenslosigkeit von yx Monate , hier 4 Monaten) Anwendung finden soll.

Wenn du jedoch auf einen Entscheider triffst, der genau dieses Urteil (12-Monats-Prognose) auch auf deinen Fall anwenden will, dann hast du EIN PROBLEM.

DU SOLLST hier an dieser Stelle das Problem VERSTANDEN haben. Das ist mir wichtig.


Was würde ich mir selbst raten, weil und wenn ich ein Sicherheitsmensch bin/wäre.

Du bist 61 Jahre alt. Rente ab 1.3.2027. Also im Februar 2027 wirst du 62 Jahre alt und wirst mit mindestens 50 % GdB ab die Rente ab 1.3.2027 erhalten. Dann mit 10,8 % Abschlag.

Im Durchschnitt wirst du ca 82 Jahre alt werden (so die Statistik).

Wenn du nun aber die Rente erst nach 12 Monate (ab 1.11.2027) der Einkommenslosigkeit (und sicher in der FAMI reingekommen) die Rente beantragst, dann wäre das die sicherere Lösung.

Du wirst jetzt evt eine Sekunde sagen, dass du ja dann erst 10 Monate später deine schöne Rente bekommst und 10 Monate einen Ausfall von 3.000 x 10 = 30.000 EUR haben wirst.

Die Rente wird bei einem um 10 Monate späteren Beginn jedoch mit 10 x 0,3 = 3,0 geringerem Abschlag belastet.
Bei 3000 sind das dann 90 EUR mehr im Monat x 12 Monat mal ca 20 Jahre noch zu leben = 21600 EUR höheren Rente.

Ich persönlich würde wie folgt vorgehen, wen ich unbedingt und sicher von der PKV in die GKV wechseln wollen würde:
FAMI ab 01.11.2026 beantragen.
Rentenantrag, falls zum 1.3.2027 , erst gaaaanz kurzfristig vor dem 1.3.2027 stellen.
Also z.B. im Februar 2027. VORHER aber prüfen, ob es neue Grundsätzliche Hinweise zum Gesamteinkommen gibt, die deinen Sachverhalt beschreiben.

Aktuell gibt es nur die Grundsätzlichen Hinweise vom 29.09.2022, siehe hier
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 092022.pdf

und in diesem Papier ist das Urteil des BSG vom 22.01.2026 natürlich noch nicht aufgenommen.

Wenn dein Fall in neuen Grundsätzlichen Hinweise für dich positiv beschrieben wird, dann Rentenantrag ab 1.3.2027.

Wird es negativ für dich beschrieben oder gar nicht beschrieben.
Dann würde ich, wenn ich unbedingt in die GKV will, 12 Monate bis Rentenbeginn warten.

Bei einem , so finde ich, hohen Renteneinkommen von 3.300 EUR (allein schon ohne Zinsen und ohne den Minijob) würde der Beitrag zur gesetzlichen freiwilligen Versicherung auch ca 700 EUR betragen. Die Rentenversicherung würde noch einen Beitragszuschuss von ca 290 EUR drauf legen (sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Versicherung).


PS: trotz größter Mühe bei diesem Text , ist alles ohne Gewähr.
Evt bin ich ja dein Nachbar , der keine Ahnung hat

JoachimT
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon JoachimT » 04.08.2026, 18:17

Hallo Heinrich, erst mal vielen Dank für deine sehr ausführliche Information.

Ich hatte mir das mit den zwölf Monaten beziehungsweise bei mir 3-4 Monate schon gedanklich so angesetzt, es wäre sicherlich ein gewisses Risiko vorhanden (3-4 Monate). Auf der anderen Seite werde ich natürlich die private Krankenversicherung im aktuellen Tarif mit einer Anwartschaft belegen. Auch da muss ich aufpassen, dass ich das Zeitfenster hinsichtlich erneuter Gesundheitsprüfung nicht erreiche. Letztenendes erwarte ich auch noch die Tarifrechnungen, die die private mir anbieten kann, wenn auch mit Einbußen in der Leistung. Es scheint hier auch Tarife zu geben, die nicht offizial Easier sind beziehungsweise individuell bereitgestellt werden. Aber den praktischen Teil zur GKV hast du mir sehr gut näher gebracht. Nochmals herzlichen Dank dafür, ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten, wie sich das Ganze abspielt. Liebe Grüße


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