Kann mir bitte jemand sagen, wie der freiwillige Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird, bei Personen, die eine kleine Rente bekommen und zusätzlich Sozialhilfe.
Ich dachte immer, in diesen fällen wird von der Mindestbemessungsgrundlage ausgegangen.
freiwilliger Beitrag für Sozialhilfeempfänger
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Das hat die KV in der Satzung zu regeln.
Klar ist gibt es Mindestbemessungsgrundlage, die derzeit 828,33 Euro beträgt.
Aber die meisten Sozialhilfeträger haben doch Vereinbarungen mit den Krankenkasse, wie die Sozialhilfebezieher einzustufen sind. Da gibt es schon teilweise anderere beitragspflichtige Einnahmen.
Da musst Du mal deinen Oberboss fragen!!!!
Klar ist gibt es Mindestbemessungsgrundlage, die derzeit 828,33 Euro beträgt.
Aber die meisten Sozialhilfeträger haben doch Vereinbarungen mit den Krankenkasse, wie die Sozialhilfebezieher einzustufen sind. Da gibt es schon teilweise anderere beitragspflichtige Einnahmen.
Da musst Du mal deinen Oberboss fragen!!!!
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