Hallo,
ich benötige da mal Hilfe und zwar bin ich seit Oktober 1999 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr und scheide im 10/07 aus.
Derzeit besuche ich im Rahmen des Berufsförderungsdienstes die Technikerschule und bin noch bis zum 10/07 in der freien Heilfürsorge.
Aber was ist danach???
Habe mit einer Anwartsschaftversicherung, so dachte ich gut vorgesorgt, nur leider stelle ich nun fest das ich nicht mehr in die GKV zurück gehen kann und mich mit 30% bei der PKV versichern muss. Dies heißt natürlich eine monatliche Belastung von ca 120 Euro. Auf anfrage bei der TKK stellt ich fest das es einen Schüler Tarif gibt der für mich wohl passen würde, aber aufgrund der Tatsache das ich bei der Bundeswehr war und noch Übergangsgebührnisse erhalte (bis 06/09) kann mich die TKK nicht aufnehmen.
Darum bitte ich euch um Hilfe, wie ich doch wieder zurück in die GKV komme.
Vielen Dank schon,
Peter
Wie komme ich zurück in die GKV nach der Bundeswehr?
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Re: Wie komme ich zurück in die GKV nach der Bundeswehr?
Hallo Peter,
[quote]Aber was ist danach???
Habe mit einer Anwartsschaftversicherung, so dachte ich gut vorgesorgt, nur leider stelle ich nun fest das ich nicht mehr in die GKV zurück gehen kann und mich mit 30% bei der PKV versichern muss. Dies heißt natürlich eine monatliche Belastung von ca 120 Euro.[/quote]
Für die Zeit bis 06/09 erhälst du Übergangsgebürnisse und Beihilfe,
Beihilfe bedeutet das die Stelle von welcher Du die Übergangsgebürnisse bekommst auch einen Prozentualen Beitrag zu deinen tatsächlich entstandenen Krankheitskosten leistet. Das sind in der Regel 50 % und du benötigst noch eine 50 % Restkostenversicherung.Deine Aussage mit den 30 % gilt nur wenn du z.B als Rentner ausscheidest
oder wenn du verheiratet bist und 2 Kinder hast.
Die TK hat keine gesetzliche Möglichkeit dich vor ablauf der Übergangsgebürnisse zu versichern. Solltest du während dieses Zeitraumes bis 06/09 eine Ausbildung machen ist es Möglich zu prüfen ob eine priv. Ausbildungsversicherung passen könnte.
Ich sehe es aber nicht als so tragisch an da sich seit 1999 auf dem Gebiet der Beitragsentwicklung sehr viel verändert hat
MfG
[quote]Aber was ist danach???
Habe mit einer Anwartsschaftversicherung, so dachte ich gut vorgesorgt, nur leider stelle ich nun fest das ich nicht mehr in die GKV zurück gehen kann und mich mit 30% bei der PKV versichern muss. Dies heißt natürlich eine monatliche Belastung von ca 120 Euro.[/quote]
Für die Zeit bis 06/09 erhälst du Übergangsgebürnisse und Beihilfe,
Beihilfe bedeutet das die Stelle von welcher Du die Übergangsgebürnisse bekommst auch einen Prozentualen Beitrag zu deinen tatsächlich entstandenen Krankheitskosten leistet. Das sind in der Regel 50 % und du benötigst noch eine 50 % Restkostenversicherung.Deine Aussage mit den 30 % gilt nur wenn du z.B als Rentner ausscheidest

oder wenn du verheiratet bist und 2 Kinder hast.
Die TK hat keine gesetzliche Möglichkeit dich vor ablauf der Übergangsgebürnisse zu versichern. Solltest du während dieses Zeitraumes bis 06/09 eine Ausbildung machen ist es Möglich zu prüfen ob eine priv. Ausbildungsversicherung passen könnte.
Ich sehe es aber nicht als so tragisch an da sich seit 1999 auf dem Gebiet der Beitragsentwicklung sehr viel verändert hat

MfG
pkv/gkv/beihilfe
liebes dkv-service-center: der empfänger von übergangsgebührnissen hat anspruch auf 70% beihilfe. er gilt als empfänger von versorgungsbezügen was einer "rentenleistung" gleich zu setzen ist.
peter: deine anwartschaft hat den sinn dass du dich bei abschluß einer privaten krankenversicherung keiner gesundheitsprüfung unterziehen musst. du könntest also schwer krank sein und trotzdem muss das unternehmen bei dem die anwartschaft besteht dich aufnehmen. wenn du aber gesund bist kannst du jederzeit deine private krankenversicherung bei einem anderen pkv-unternehmen machen.
du kannst bzw. musst sogar in die gkv wenn du eine sozialversicherungs-pflichtige beschäftigung ausübst. dein arbeitgeber muss dich dann bei einer gkv anmelden (wenn du nicht über die einkommensgrenze kommst).
dann musst du entscheiden ob du die anwartschaft bestehen lässt (falls du mal in die private wechseln kannst/willst) oder sie kündigst. die kostet ja nur einen euro (bei uns). du kannst dir dann aber den status "privatpatient" durch abschluß einer zusatzversicherung erhalten. auch hier musst du nur 30% absichern, da dein beihilfeanspruch trotz gkv bestehen bleibt. hast du kein sozialverischerungspflichtiges einkommen (lebst z.b. von deinen übergangsgebührnissen) musst (kannst) du dich privat versichern. hier ist lediglich eine absicherung von 30% notwendig da beihilfe.
ein ehemaliger soldat (rechnungsführer), übergangsgebührnisempfänger und kaufmann für versicherungen und finanzen
peter: deine anwartschaft hat den sinn dass du dich bei abschluß einer privaten krankenversicherung keiner gesundheitsprüfung unterziehen musst. du könntest also schwer krank sein und trotzdem muss das unternehmen bei dem die anwartschaft besteht dich aufnehmen. wenn du aber gesund bist kannst du jederzeit deine private krankenversicherung bei einem anderen pkv-unternehmen machen.
du kannst bzw. musst sogar in die gkv wenn du eine sozialversicherungs-pflichtige beschäftigung ausübst. dein arbeitgeber muss dich dann bei einer gkv anmelden (wenn du nicht über die einkommensgrenze kommst).
dann musst du entscheiden ob du die anwartschaft bestehen lässt (falls du mal in die private wechseln kannst/willst) oder sie kündigst. die kostet ja nur einen euro (bei uns). du kannst dir dann aber den status "privatpatient" durch abschluß einer zusatzversicherung erhalten. auch hier musst du nur 30% absichern, da dein beihilfeanspruch trotz gkv bestehen bleibt. hast du kein sozialverischerungspflichtiges einkommen (lebst z.b. von deinen übergangsgebührnissen) musst (kannst) du dich privat versichern. hier ist lediglich eine absicherung von 30% notwendig da beihilfe.
ein ehemaliger soldat (rechnungsführer), übergangsgebührnisempfänger und kaufmann für versicherungen und finanzen

Zuletzt geändert von sapeth am 07.02.2007, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: pkv/gkv/beihilfe
[quote][quote="sapeth"]liebes dkv-service-center: der empfänger von übergangsgebührnissen hat anspruch auf 70% beihilfe. er gilt als empfänger von versorgungsbezügen was einer "rentenleistung" gleich zu setzen ist. [/quote]
Danke für den Tip
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