Anrechnung Kapitalerträge bei Familienversicherung

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Franz
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Beitragvon Franz » 29.04.2011, 15:38

@ heinrich

Vielen Dank für Deine Antwort, ich finde es große Klasse, dass Fachleute wie Du sich hier im Forum solche Mühe geben. =D>

Jetzt kenne ich wenigstens genau unsere maximalen Grenzen, die es nicht zu überschreiten gilt. Und Du hast völlig Recht, wir sollten uns einen "Sicherheitspuffer" lassen, den letzten Euro aus Gier auszureizen kann sich sonst einmal bitter rächen. :)

Franz
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Beitragvon Franz » 07.06.2011, 22:58

Habe jetzt einmal hochgerechnet und bin zu folgenden Einkünften der Ehefrau gekommen:

Miete 1.920 Euro
Zinserträge auf Kapital 2.500 Euro
_________

zusammen 4.420 Euro
_________
_________

Gehe ich recht in der Annahme, dass meine Frau durch den Freibetrag (801 Euro) nicht über die Höchstgrenze kommt?

Vermutlich nerve ich jetzt schon einige Mitglieder, aber die Sache ist für uns so wichtig, dass ich lieber einmal zuviel frage. Ich bitte vorsorglich schonmal um Entschuldigung. .-.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 07.06.2011, 23:38

4420 -801 (diesen Betrag konnte man hier abziehen, da Zinseinnahmen vo mindestenst dieser Höhe vorhanden sind )= 3619

und damit ist die Grenze von 4380 (12 x 365 EUR)
NICHT überschritten.

also: alles ok


Einnahmen muss man aber nicht einem Forum oder einem nicht bekannten Menschen im Internet mitteilen, sondern der KK. Diese Leute entscheiden.

Nicht jemand, der hier irgend etwas schreibt.


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