Nehmen wir einmal an, ich würde für einige Jahre meinen Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegen und käme nach Jahren zurück.
Müßte mich die GKV wieder als freiwilliges Mitglied aufnehmen, oder hätte ich diese Möglichkeit dann für immer verwirkt?
(Das ist z. Zt. gar kein Thema, die derzeitige rechtliche Situation würde mich dennoch interessieren)
