ratte1 hat geschrieben:Arbeitslosengeld2 oder Hartz 4 oder Leistungen nach Sozialgesetzbuch II bezeichnen die gleiche Leistung.
Irgendwie verwirrt mich das alles, hier im Forum hab ich doch schon gelesen, dass das Amt meine Nachzahlungspflicht nicht interessiert, sprich das sie es NICHT übernehmen.
ratte1 hat geschrieben:Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat grds. auch ein Selbständiger.
Hatte ich schon mal, war aber die reinste Tortur:
- monatlich alle Belege einreichen
- ständig der Hinweis man solle endlich das Gewerbe abmelden (wozu wenn es Gewinne abwirft?!?)
- keine Hilfe beim Gewerbe, sondern Versuche einen irgendwo "einzugliedern"
ratte1 hat geschrieben:M.E. sollte man die ALG-2-Stelle aufsuchen und sich dort beraten lassen, bevor man die selbständige Tätigkeit gleich aufgibt.
Siehe oben!
