Wieviel muss ich nachzahlen? Unbegrenzt?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Nachzahlung
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Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 19:30

ratte1 hat geschrieben:Arbeitslosengeld2 oder Hartz 4 oder Leistungen nach Sozialgesetzbuch II bezeichnen die gleiche Leistung.


Irgendwie verwirrt mich das alles, hier im Forum hab ich doch schon gelesen, dass das Amt meine Nachzahlungspflicht nicht interessiert, sprich das sie es NICHT übernehmen.

ratte1 hat geschrieben:Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat grds. auch ein Selbständiger.


Hatte ich schon mal, war aber die reinste Tortur:

- monatlich alle Belege einreichen
- ständig der Hinweis man solle endlich das Gewerbe abmelden (wozu wenn es Gewinne abwirft?!?)
- keine Hilfe beim Gewerbe, sondern Versuche einen irgendwo "einzugliedern"

ratte1 hat geschrieben:M.E. sollte man die ALG-2-Stelle aufsuchen und sich dort beraten lassen, bevor man die selbständige Tätigkeit gleich aufgibt.


Siehe oben! ;) Also ich würde da lieber die Selbständigkeit (zeitweise) aufgeben, damit alles "reibungsloser" verläuft. Gegebenefalls schon 3 Monate VOR Hartz-Meldung, da sie sonst alle Belege sehen wollen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.02.2013, 11:54

Hallo,
du kannst es drehen wie du willst, aber so wie du dir das vorstellst, also GKV-Versicherung und keine Nachzahlung, so geht das nur, wenn du auf eine Kasse triffst, die diesen Weg mitgeht. Konkret heißt das für dich entweder einen Tätigkeit mit mindestens 451,00 €, die mindestens 12 Monate andauert und dazu eine Kasse, die keinen Wert darauf legt, wo du vor Beginn dieser Tätigkeit versichert warst. Dass du deine hauptberufliche Selbständigkeit aufgeben musst, dass versteht sich von selbst.
Alternativ käme auch Krankenversicherungspflicht als ALG-2 Empfänger in Frage,
aber auch da benötigst du eine entsprechende Krankenkasse - die entscheidende Frage wäre dann, welche Krankenkasse sollte ein Interesse daran haben, sich ohne Klärung der Vorversicherungszeit darauf einzulassen ?
Es gibt sie, das stimmt, aber man muss sehr geduldig sein bei der Suche.
Wo du keinerlei Schwierigkeiten haben wirst, das ist bei deiner alten Kasse, die nehmen dich sofort ohne wenn und aber, allerdings musst du da nachzahlen und zwar nach dem was, da auf deinen Einkommensteuerbescheiden steht -
ja, und wie im Leben eben so ist, je mehr da steht um so mehr muss man zahlen.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 14.02.2013, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Vergil09owl » 14.02.2013, 14:35

Oder du gibst deine selbständige Tätigkeit auf, bzw machst ein Nebengewerbe draus, suchst dir eine Beschäftigung, möglichst mehr als 451 €, mindestens 12 Monate. Suchst dir eine neue Kasse, füllst den Antrag auf Mitgliedschaft aus und weist darauf hin das du nicht versichert warst/bist, legst einen Versicherungsverlauf des RV Trägers bei als Nachweis, denn weist du auf das BSG Urteil in, wonach durch die Unterbrechung der Mitgliedschaft ein neues Wahlrecht besteht. Und denn weißt du noch darauf hin, solltest du nicht als Mitglied aufgenommen werden, dass ggf die zuständige Aufsichtsbehörde informiert wir wegen des Verweigerns der Mitgliedschaft. > Bußgeld Vorstand. So wäre ein Weg, ob das allerdings denn alles reibungslos klappt...

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Beitragvon Dipling » 15.02.2013, 09:58

Vielleicht sollte sich der Threadersteller -gerade als Selbständiger- mit dem Thema EU/EWR-Dienstleister beschäftigen. Europäische Krankenversicherer haben - nachdem sie das deutsche Notifizierungsverfahren durchlaufen haben - das Recht, auch in Deutschland Krankenversicherungen anzubieten, die den Erfordernissen des § 193 Abs. VVG (also den Erfordernissen der Versicherungspflicht in Deutschland) entsprechen. Und vor allem erheben sie keine Straf- oder Nachzahlungen.

Nur die Pflegepflichtversicherung ist noch bei einem deutschen Versicherer abzuschließen. Für die deutschen Versicherer dabei besteht Kontrahierungs- bzw. Aufnahmezwang.

GKV und vor allem die PKV haben Konkurrenz bekommen :)

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Beitragvon Vergil09owl » 15.02.2013, 11:16

Wäre auch noch eine Möglichkeit

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Beitragvon Czauderna » 15.02.2013, 12:32

Hallo,
wobei ich in diesem Zusammenhang nicht von
einer Konkurrenz für die GKV spreche.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Dipling » 15.02.2013, 14:16

Bei 65 Millionen Pflicht- oder Familienversicherten in Deutschland (die in der Regel keine Alternative haben) wird die GKV in der Tat kaum Konkurrenz bemerken.

Für die relativ kleine Gruppe der in der GKV freiwillig Versicherten (ca. 5 Millionen) ist es eine Option.

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Beitragvon Vergil09owl » 15.02.2013, 15:06

Naja, denn käne es darauf an wie alt, wie ist der Leistungsumfang, Familie usw. Im Prinzip bleibt da denn bloß das Thema der Beitragsrückstellungen ausgespart. Die näcchste Frage wäre inwieweit lohnt sich das ? bleibt es gleichoder orientiert sich das Ganze denn an den englischen Vorschriften usw.


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