Danke für Deine Erläuterungen - aber, wenn ich mir das Schreiben des GKV-Spitzenverbandes anschaue, dann stehen da einige unangenehme Sachen drin:
"Die Krankenkasse entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts, welche Beweismittel (Nachweise) sie für erforderlich hält. .... Sofern und solange Nachweise auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen. "
Die GKV ist also bereits "berechtigt" den Höchstbeitrag festzusetzen, wenn man nicht die Beweismittel vorlegt, die die GKV für erforderlich hält. Die "zwangsweise" Vorlage von Steuerbescheinigungen von Banken dürfte also evtl. nur eine Frage der Zeit sein.
Es geht also nicht nur darum, dass die GKV die Daten automatisch bekommt, sondern auch darum was sie einerseits aus EkSt.Bescheiden (Verrechnung von Altverlusten mit akt. Gewinnen) lesen kann und welche Nachweise sie sonst noch fordert.
Wobei mir nicht wirklich klar ist, wie die GKV alle (meine) Bankverbindungen etc. aufdecken will. Andererseits habe ich schon persönlich erlebt, dass die GKV beim FA angefragt und eine ungeschwärzte Kopie meines EkSt.Bescheides direkt vom FA erhalten hat. Unglaublich, aber wahr!
Ich fürchte, dass spätestens, wenn die Kassen der GKV wieder leer sind, neue Ansätze geben wird den Personenkreis mit der kleinsten Lobby weiter zu "melken" und wo ein Wille ist - ist auch ein Weg.
Aktuell geht es aber um die Rettung von Altverlusten. Die Börse bietet dazu einige Möglichkeiten (Long-Short-Kombi). Man "erzeugt" gleichzeitig neue Gewinne und neue Verluste. Die Gewinne lässt man sich bescheinigen und reicht diese zur Verrechnung mit Altverlusten beim FA ein. Die neuen Verluste lässt man einfach stehen und verrechnet sie mit kommenden Gewinnen. Eine solche Aktion macht aber nur wirklich Sinn, wenn die GKV auf diese neuen Gewinne (die ja mit Altverlusten verrechnet werden) keine Beiträge erhebt. Wenn die Darstellung im Bescheid z.B. so wäre
Gewinn 5000
verrechnet Altverluste 4000
zu verst. Gewinne 1000
dann würde sich die GKV - nach meinen Infos - nicht nur auf die 1000 Euro stürzen, sondern auf die vollen 5000. Da die Kosten für die Rettung bei ca. 5% liegen ergäben sich "Gesamtkosten" von 5% + 17.9% = 22,9% um 25% Abgeltungssteuer auf kommende Gewinne zu sparen. Mit der GKV im Boot würde sich diese "Rettung" nicht rechnen - oder?!
Wer eine gute Idee hat um dieses Problem zu lösen - ich würde mich freuen

Gruss digit