Austeuerung aus der gesetliche Kasse

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.09.2014, 20:04

cabotine hat geschrieben:Hallo ich beziehe noch nicht Witwenrente,erst wenn mein Man nicht da ist.Also ich habe eine Praktikum(6monate Vetrag) gemacht und der Arbeitsgeber hat mich bei gesetzliche Kasse angemeldet.Ich wurde in Praktikum und nach dem Praktikum krank. Das Vetrag wurde in April abgeschlossen.Nach dem Praktikum habe ich keine Beitrage mehr an die Kasse bezahlt.Habe ich gefragt musste ich nicht.Niemand hat die Beitrage weiter gezahlt.Wieso muss ich nach Aussteuerung weiter bezahlen?Sie schreiben es wird Mitgliedschaft enden.Di Kasse fängt mich zu mobben,sie rüfen regelmäßi an,ich sehe die Kasse nummer....


Hallo,
was die Kasse macht ist ihre Pflicht und kein Mobbing. Du hast zwei Möglichkeiten, entweder du legst der Kasse eine Bestätigung deiner Privatkrankenkasse vor, dann endet deine Mitgliedschaft mit dem letzten Tag des Krankengeldbezugs, tust du das nicht muss, ich wiederhole, muss, die Kasse dich weiter versichern. Wenn das jetzt auch noch unklar war, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Gruss
Czauderna

cabotine
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Beitragvon cabotine » 04.09.2014, 09:03

Hallo,wieso schreibs die Kasse es wurde ihre Mitgliedschaft enden?

cabotine
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Beitragvon cabotine » 04.09.2014, 09:05

Hallo wer bezahlt die Beitäge ,wen ich nicht arbeite?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.09.2014, 16:12

Ganz einfach, du kommst deiner Mitwirkungspflicht nicht nach, somit endet die Krankenversicherung. Wenn die Krankenversicherung endet, in diesem Fall beitragsfrei, kommt die Private Krankenkasse wieder ins Spiel für die du auch bezahlst, hoffe ich. Sofernj a mußt du nur der GKV nchweisen das du in der PKV bist. Ansonsten muss du die Beiträge alleine tragen.


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