Nebenberuflich Selbsständig Krankenkasse

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Marco88
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Re: Nebenberuflich Selbsständig Krankenkasse

Beitragvon Marco88 » 31.01.2025, 18:46

Und die da wäre ?

GS
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Re: Nebenberuflich Selbsständig Krankenkasse

Beitragvon GS » 31.01.2025, 19:37

Hallo zusammen,
heinrich hat geschrieben:
tja Meinungen gibt es.
Wenn es mein Nachbar wäre, dann würde ich ihm meine Meinung sagen

marco88 fragt zurück:
Und die da wäre ?

Beispielsweise die, dass einer, der 40.000 € als Arbeitnehmer und "nebenher" als Selbständiger dazu 80.000 € im Jahr verdient, gefälliigst seine Beiträge von der Summe, respektive natürlich von der in diesem Fall deutlich darunter liegenden Beitragsbemessungsgrenze von (2024) 62.100 € zu berappen hätte und nicht lediglich an dem knappen Drittel Arbeitnehmerbezügen.

Zumindest ist das meine Meinung. Aber zu deinem Glück bin ich ja nicht deine Kasse. :mrgreen:

Gruß
von GS

heinrich
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Re: Nebenberuflich Selbsständig Krankenkasse

Beitragvon heinrich » 01.02.2025, 08:47

ich schrieb: "sagen"

ich schrieb nicht: "schreiben"


ich schreibe doch hier nicht, was ich nur sagen würde

GS
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Re: Nebenberuflich Selbsständig Krankenkasse

Beitragvon GS » 01.02.2025, 09:36

So, wie ich es ihm sagen würde, habe ich es ja auch nicht geschrieben.
Auch wenn es vielleicht gerade noch so eben druckreif wäre. :mrgreen:

Marco88
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Re: Nebenberuflich Selbsständig Krankenkasse

Beitragvon Marco88 » 01.02.2025, 20:22

Dann bin ich jetzt dein Nachbar.Und wie ist deine Meinung?

GS
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Re: Nebenberuflich Selbsständig Krankenkasse

Beitragvon GS » 01.02.2025, 21:30

Hallo Nachbar,
Marco88 hat geschrieben:Dann bin ich jetzt dein Nachbar.Und wie ist deine Meinung?
was das hier im Forum schriftlich Niedergelegte angeht, wollen wir doch die Kirche in unserem Dorf lassen.
Insoweit habe ich meinem Beitrag aus der Hausnummer 17 nichts zu streichen, aber auch nichts hinzuzfügen.

Dachte ich jedenfalls. Aber dann bin ich doch noch über eine mögliche Kuriosität in dem Zusammenhang gestolpert:

Du vertickst in deiner arbeitnehmerfreien Zeit doch Medizinprodukte, bist aufgrund deiner Ausbildung also auch hierin mehr oder weniger (wohl eher mehr) vom Fach? Unter anderem Hilfsmittel, ja? Beschränken wir uns auf dieses schon genügend weite Feld. Da ist ja, ausgehend von dem Betrag, der aus Kassensicht erstattungsfähig ist, bei nahezu jedem Hilfsmittel die Preisspanne nach oben ziemlich offen.

Wobei sicher den Mehrpreisen grundsätzlich auch ein Mehr an Funktionalität und/oder an Tragekomfort gegenübersteht, hoffentlich jedenfalls. In dem Fall ist auch nichts dagegen zu meckern, wenn jemand, der sich auskennt, seine Expertise zu Geld macht, indem er seinen Kunden einen Mehrwert verschafft, der ihnen allein über ihre Kassenbeiträge nach rigider Ansicht des "gemeinen Bundesausschusses" - oder auch den Tarifbedingungen des ein oder anderen selbst eingebrockten PKV-"Economy"-Tarifs - auch gar nicht zusteht. Wie gesagt, bis hierhin alles in Ordnung.

Wo es aber hakt, und läge dann aber auch nicht einmal in deiner Schuld:

Wenn ausgerechnet die Kasse, die (wie alle anderen, versteht sich) den stattlichen Rahm, den sie bzw. der Bundesausschuss zu vertreten hat, der in deinem Fall das Arbeitnehmereinkommen um das Doppelte übersteigt, nicht wenigstens auch beitragspflichtig machen würde, indem sie nicht auf die Zeit schielt - die sie ohnehin nicht kontrollieren kann - sondern auf das Geld, wo der Einkommensteuerbescheid das probate Hilfsmittel ist, dann hätte das mit der reichlich bemühten Solidarität unter ihren finanziell schlechter vs. besser gestellten Mitgliedern herzlich wenig zu tun.

Also, lieber Nachbar, um in unserem dörflichen Szenario zu bleiben: Bitte gehe morgen zur Kirche (Kasse), dort am besten gleich zum Beichtstuhl. Bekenne dich (beitrags)schuldig, und du wirst erleben: Die Buße wird milde ausfallen, und im Anschluss wird dir - wenn auch rückwirkend - die Gnade des Höchstbeitrages zuteil werden. Welcher - und das zum Trost - ja nur etwa halb so hoch ausfallen wird wie es deinem dem Grunde nach beitragspflichtigen Einkommen von (40K + 80K) eigentlich entspräche - wovor dich aber die gesegnete Beitragsbemessungsgrenze schützt.

Grüß Gott
von GS


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