Eine Stundung und Ratenzahlung ist somit damals nicht von der Kasse verbindlich eingeräumt worden. Du hast Sie damals vermutlich auch nicht explizit beantragt, oder?
Ich habe der Kasse geschrieben, dass ich ab Juli 2009 eine Rate auf vermeintliche Rückstände zahlen werde. Einen Ratenzahlungsplan habe ich darauf nicht erhalten. Die Kasse hat einfach nicht reagiert. Die Kasse hat aber im Prozess behauptet, mir von Anfang an eine Stundung und Ratenzahlungen angeboten zu haben. Das ist schlicht so nicht wahr.
Es kann doch nicht sein, dass die Kasse die Beiträge zunächst falsch berechnet, deshalb meine Raten als solche nicht akzeptiert und sich hinterher schlicht auf eine fehlende formelle Ratenzahlungsvereinbarung beruft. Normalerweise gibt es dafür einen Schadenersatzanspruch. Bei den Kassen ist offenbar alles anders, die können fehlerhaft vorgehen wie es ihnen beliebt.
Meine "Überzahlungen" ab Juli 2009 werden kommentarlos in das Beitragskonto eingestellt und Säumniszuschläge erhoben.
Dass die Kasse Säumniszuschläge ab Januar 2009 erhebt, geht natürlich explizit aus dem Sitzungsprotokoll hervor. Der Richter hatte ja extra darauf hingewiesen.
Ich verstehe das anders.
Die Kasse hatte vorher Säumniszuschläge ab erster Bescheidung = Juli 2009 für den gesamten Rückstand seit 1.4.07 erhoben. Das Gericht hat in dem Vergleich keine verschlechternde Regelung für mich getroffen. Also können Säumniszuschläge nach wie vor erst ab Juli 2009 (ich meine damit: Ab Juli 2009 Monat für Monat laufend in Rechnung gestellt) erhoben werden.
Sinn und Hintergrund der richterlichen Bestimmung zu den Säumniszuschlägen im Vergleich ist, dass ich vor Januar 2009 nicht schuldhaft nicht gezahlt habe, also für den Zeitraum von 1.4.07 - 31.12.08 keine Säumniszuschläge erhoben werden können.
Bis Juli 2009 habe ich aber auch nicht schuldhaft nicht gezahlt, denn mir lag noch gar kein Beitragsbescheid vor bzw. meine Mitgliedschaft war nicht bestätigt.
Ich verstehe auch ehrlich gesagt deren Beitragskontenaufstellung bezüglich den Säumniszuschlägen nicht, es ist schon rechnerisch für mich nicht im Einzelnen nachvollziehbar.
Möglicherweise liege ich auch ganz falsch.
Ab wann genau erhebt die Kasse denn nur noch 0,5 % Säumniszuschläge. Dies dürfte ja - aus der Sicht der Kasse - der Zeitpunkt gewesen sein, wo wirksam gestundet und eine Ratenzahlung eingeräumt wurde.
Die 0,5 % Zinsen im Rahmen des Ratenzahlungsplanes werden seit Mai 2010 berechnet und die Säumniszuschläge von 5 % bis April 2010 (im Gerichtstermin Februar 2010 habe ich den Ratenzahlungsplan unterzeichnet, weil das Gericht und die Gegenanwältin kundgetan haben, dass es ein Anerkenntnis im Beitragsrecht sozusagen nicht gebe. Das habe ich zum ersten Mal in meinem Leben gehört. Die Kasse hatte auf meine dahingehenden mehrfachen Anfragen nicht reagiert.)
Vorstehendes ist nur eine Vermutung: Die Beitragskontenaufstellung geht nur bis Februar 2010. Wegen Aktualisierungen brauche ich bei der Kasse gar nicht anzufragen. Wiederholte Bitten diesbezüglich wurden immer ignoriert.
Mein Widerspruch müsste ja von der Kasse irgendwann beschieden werden. Warten wir ab, was herauskommt.
Gehst Du aber zu einer anderen GKV, musst Du die Kündigungsfristen einhalten.
Ich müsste dennoch kündigen, wenn ich zu einer anderen GKV wechsle? Vielen Dank für den Hinweis.