Versicherungspflicht nach Rückwanderung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Franz
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 24
Registriert: 21.11.2010, 11:55

Beitragvon Franz » 16.01.2011, 21:11

So ein Pech, habe heute morgen 2 Beiträge geschrieben. Später war das Forum vorübergehend nicht erreichbar und nun sind meine Beiträge gelöscht. Dann versuche ich nun mein Glück nochmal.

Am 03.01.2011 haben wir uns rückwirkend zum 01.01.2011 wieder in Deutschland angemeldet. Danach ging es direkt zur AOK, wo ich die Aufnahme als freiwilliges Mitglied in die GKV rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt habe.

Die letzte Mitgliedschaft in einer deutschen GKV (Barmer) endete 1992, einen entsprechenden Nachweis konnte ich vorlegen. Die belgische GKV hatte mir ein E104 ausgestellt, aus der meine ununterbrochene Mitgliedschaft der letzten 5 Jahre hervorging.

Der Antrag wurde angenommen und meine AOK-Mitgliedskarte lag am 08.01.2011 im Briefkasten. :-) Am 10.01.2011 kam ein Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde jeweils am 15. des Folgemonats den Mitgliedsbeitrag zu überweisen. Aber wo blieben die Karten für Frau und Kinder?

Am 14.01.2011 fragte ich telefonisch nach. Es stellte sich heraus, dass der Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung versehendlich nicht ausgefüllt wurde. Diesen Fragebogen bekam ich nun am 15.01.2011 mit der Post zugeschickt. Den muß ich nun ausfüllen und zurücksenden.

Hoffe nun, die fehlenden Karten für die mitversicherten Familienmitglieder zu erhalten, gehe aber davon aus, dass das kein Problem sein wird.

Natürlich ist das jetzt alles andere als billig, aber wir sind alle sehr glücklich, aufgenommen worden zu sein. Wenn wir in den Basistarif der PKV gekommen wären, hätte es ca. 200 Euro/Monat mehr gekostet und hätte den finanziellen Ruin bedeutet (Mindestpension).


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 9 Gäste