hohe schulden und unkooperative kv, was tun.

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heinrich
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Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.

Beitragvon heinrich » 02.02.2026, 11:38

Satz 3 von § 240 Abs. 1 SGB V ist die Sache mit den 12 Monaten

UND DANN gibt es ja auch noch Satz 4 und 5.

Im Satz 4 steht nichts von 12 Monaten. Daher gilt es auch läääänger als 12 Monate.
Dazu gibt es aber ein Urteil, dass Satz 4 doch nicht gilt, wenn du Einkünfte aus Selbstständigkeit und/oder Vermietung/Verpachtung hast.
Diese Einkünfte sind ja, so wie es in Erinnerung habe, nicht vorhanden.
Also: gilt Satz 4. Sonst wäre dieser ja unnötig in Gesetz geschrieben worden, wenn es auf 12 Monate beschränkt wäre.

grayfox
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Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.

Beitragvon grayfox » 02.02.2026, 13:19

Ich glaube ihnen das auch. Unabhängig davon, ob das nun stimmt oder nicht zeigt sich die KV absolut unbeeindruckt. Aber ich habe auch nicht das Gefühl, das meine Kontakpersonen da sehr qualifiziert sind.

Die Mail mit dem Paragraphen ist ebenfalls wie alle anderen wochenlang ignoriert worden.

Ich muss hier leider sagen das die KV nicht bereit ist irgendwie das problem zu lösen was ich nichtmehr nachvolziehen kann.

Sie können ja nichts einziehen, an der Maximalforderung festzuhalten bedeutet das sie garnichts kriegen. Wärend eine vernünfitge Ratenzahlung ihnen ja durchaus einen ordentlichen batzen Geld einbringen würde was ich ja auch Bereit wäre zu zahlen.

Aber mehr als es immer wieder deutlich anbieten kann ich dann auch nicht mehr machen.

P.s Ich habe jetzt auch schon nachdem der Monatsbeitrag angepasst wurde auf die 250 euro Geld überwiesen. Was momentan bedeutet das ich Geld zahle aber mich das der Lösung irgendwie nicht näher bringt, auch eine Karte habe ich natürlich noch nicht.

grayfox
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Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.

Beitragvon grayfox » 29.07.2026, 12:15

Status update.

Ich habe Anfang Juni Gutschriften erhalten, für den gesamten Zeitraum (24 Monate). Nachdem alle Kontaktversuche und Mails durchweg gescheitert sind hatte ich mein Schicksal quasi schon akzeptiert.

Durch mein Studium habe ich aber selbst gelernt Gestzestexte zu verstehen. Mit dem Wissen habe ich es einfach noch einmal mit einem Anruf versucht. Allerdings nicht alleine. Ich habe das Gespräch auf Lautsprecher geführt und hatte einen Bundesbeamten als Zeugen der mithört, was ich auch zu beginn des Gespräches angekündigt habe.

Tjo was soll ich sagen. Nach 2 Minuten war das Thema durch.

Ich bin nun zwar einerseits erleichtert, anderseits frutstriert weil ich in anbetracht der Ereignisse nur noch davon Ausgehen kann, das all das Vorsätzlich geschehen ist. Man hat mir ja direkt gesagt, der § sei wertlos. Auch meine Mails blieben die ganze Zeit unbeantwortet und auch dort habe ich auf den § verwiesen. Und als ein Zeuge da war, ging es auf einmal sofort.

Die Neuberechnung, die sie anfertigen wollten, ist immernoch nicht da, nun habe ich noch einmal angerufen und man sagte mir, das es garkeine neuberechnung gebe, da sie einfach alles so weiterlaufen lassen würden. Ich habe nun explizit eine vorlage aller Rechnungen gefordert.

Am Telefon sagte man mir die Forderung beträgt immeroch 10k, was merkwürdig viel ist in Anbetracht das mir für jeden Monat ja der Mindestbeiträg berechnet wird und ich auch inzwischen 2500 € an die KV gezahlt habe.

Ob das alles so rechtmässig ist wird sich dann zeigen, das man aber scheinbar davon ausging man müsse mir nichtmal eine nachvollziehare Rechnung dazu vorlegen...

Dann musste ich noch feststellen, das es wohl auch garnicht so unüblich ist, das die KVs ihre Kunden in die irre führen, auch der BAS hat das so gesagt und bereits gerügt.

Ich bin ehrlich gesagt ein bischen entsetzt darüber. Ich hätte mich hier wahrscheinlich die nächsten Jahrzehnte noch mit dem abbezahlen befassen müssen, obwohl sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet waren, meine Beiträge anzupassen.

Das sind ja schon mafiöse Zustände.

Ich möchte mich nochmal ausdrücklich bei Herrn heinrich bedanken, der das ganze so überhaupt erst ermöglicht hat.


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