erhöhter Beitrag der Ehefrau
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Kebego hat geschrieben:heinrich hat geschrieben:
Diese Regelung gilt für ALLE KK.
Denn Begriff Hausfrauentarif gibt es nicht.
Seit wann? Jahrelang wurden bei meiner Beitragsberechnung von der Beitragsbemessungsgrenze die Kinderfreibeträge abgezogen und dann halbiert.
Hallo seit dem 01.01.2009 gilt das hier :
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008
Das gilt für alle Kassen verbindlich - inwieweit es da eine Übergangsregelung aufgrund von Satzungsbestimmungen gab, das kann ich leider nicht sagen.
Gruß
Czaudrna
Zuletzt geändert von Czauderna am 25.01.2010, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
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