Säumniszuschläge aus 2009/2010

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 19.09.2013, 07:40


DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.09.2013, 21:46

und heißt das diejenigen welche sich vorher gemeldet haben alles zahlen müssen?

dann beginnt das spiel wieder am 1.1.2014 denn auch dann wird es noch welche geben die imTal der Ahnungslosen sitzen und immer noch keine KV haben.
Gruß

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 20.09.2013, 07:25

DKV-Service-Center hat geschrieben:und heißt das diejenigen welche sich vorher gemeldet haben alles zahlen müssen?

dann beginnt das spiel wieder am 1.1.2014 denn auch dann wird es noch welche geben die imTal der Ahnungslosen sitzen und immer noch keine KV haben.
Gruß


So ungefähr ja

ginae
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Beitragvon ginae » 21.09.2013, 13:11

DKV-Service-Center hat geschrieben:und heißt das diejenigen welche sich vorher gemeldet haben alles zahlen müssen?


Für Leute, die deswegen früher bereits wegen der Problematik in Insolvenz gegangen sind, sieht es noch düsterer aus (im Nachinein betrachtet).

DKV-Service-Center hat geschrieben:dann beginnt das spiel wieder am 1.1.2014 denn auch dann wird es noch welche geben die imTal der Ahnungslosen sitzen und immer noch keine KV haben.
Gruß


Glaube nicht, dass die alle ahnungslos sind, die sich nicht melden werden. Man muss sich ja nur fragen, wie jemand seit Jahren ohne Versicherung rumläuft und trotzdem heute noch lebt. Glaube auch nicht, dass jetzt Leute ihr Leben kurzfristig finanziell umstellen (können/wollen). Beitragsschulden sind eine Sache, laufende Kosten eine andere.

Aber was ich eigentlich fragen wollte: Kann es sein, dass durch dieses neue Gesetz die Verjährungsfrist von 4 Jahren nicht mehr besteht? Ich beziehe mich da auf den Link vom Spitzenverband, Absatz bezüglich "ab 2014" - "Spanne zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Anzeige bei der Krankenkasse").

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 21.09.2013, 19:05

Hallo,
ich denke, dass die Verjährungsfristen dadurch nicht abgeschafft wird.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.09.2013, 19:18

Nun ja Günter, dies musst Du nicht glauben. Denn es ist so.

Die Verjährungsvorschriften des SGB IV wurden zum 01.08.2013 nicht geändert. Im SGB IV wurde lediglich der Säumniszuschlag von bislang 5 % pro Monat wieder auf 1 % pro Monat heruntergesetzt.

Das ist alles.


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