Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Verstehe jetzt. Fazit: Man kann nicht mehr zurück in die GKV. Dann halt Standardtarif....
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Chrischan hat geschrieben:Doch kann man.
Dann verstehe ich die Paragraphen §§6 und 10 SGB nicht. Ich bin leider kein Anwalt und kenne auch keinen. Pejot hat sich auch schon lange nicht mehr gemeldet. Für mich als Laie liest sich das so dass man für die FAMI nicht versicherungsfrei sein muss und das man aber ab 55 für immer und alle Ewigkeit versicherungsfrei ist wenn man das im Moment des Geburtstages war.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Es ist korrekt, dass kein Famianspruch besteht, wenn man versicherungsfrei ist. Du bist aber ab 55 Jahren dann nicht automatisch versicherungsfrei. Ich habe den entscheidenden Bestandteil der Rechtsnorm § 6 Abs. 3a SGB V doch genannt und fett gedruckt, da geht es nur darum, dass man bei vorliegenden Versicherungspflichttatbeständen versicherungsfrei ist (also Versicherungspflicht nicht eintritt), wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Rechtsnorm regelt nicht, wenn nur ein grundsätzlicher Famianspruch vorliegt, dass man irgendwie versicherungsfrei ist...
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Chrischan hat geschrieben:Es ist korrekt, dass kein Famianspruch besteht, wenn man versicherungsfrei ist. Du bist aber ab 55 Jahren dann nicht automatisch versicherungsfrei. Ich habe den entscheidenden Bestandteil der Rechtsnorm § 6 Abs. 3a SGB V doch genannt und fett gedruckt, da geht es nur darum, dass man bei vorliegenden Versicherungspflichttatbeständen versicherungsfrei ist (also Versicherungspflicht nicht eintritt), wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Rechtsnorm regelt nicht, wenn nur ein grundsätzlicher Famianspruch vorliegt, dass man irgendwie versicherungsfrei ist...
Ich sitze jetzt schon 10 Minuten hier vor den vier Zeilen. Muss ich das so verstehen, dass man ab dem 55. Lebensjahr nur dann auch dann weiterhin versicherungsfrei ist, wenn eigentlich Versicherungspflicht eintritt?
Andererseits verlangt die FAMI als eine Bedingung nicht versicherungsfrei zu sein. Jetzt die Frage: In welchem Fall ist man als 60-jähriger, seit 20 Jahren PKV-Versicherter nicht versicherungsfrei? Kann man gleichzeitig nicht versicherungspflichtig und nicht versicherungsfrei sein?
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Was du nicht verstehst ist, dass Versicherungsfreiheit in dem Zusammenhang mit der Fami nichts mit einem konkreten Alter zu tun hat bzw. der § 6 Abs. 3a SGB V in Bezug auf die Fami keinerlei Rolle spielt (sondern nur bei vorliegenden Versicherungspflichttatbeständen)...
Die Tatbestände, die zu Versicherungsfreiheit führen, sind in § 6 SGB V normiert. Man kann ab 55 aus den verschiedensten Gründen (weiter) versicherungsfrei sein.
Der 60-jährige Selbständige, über 20 Jahre PKV versichert, ist bspw. nicht versicherungsfrei. Sollte seine Selbständigkeit nicht mehr laufen, er diese nicht (mehr) hauptberuflich ausüben und die für die Fami relevante Gesamteinkommensgrenze nicht überschreiten, so hat er Anspruch auf Fami über den Ehegatten, das Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Gleiches, wenn er seine Selbständigkeit aufgibt und kein zu hohes Gesamteinkommen hat.
Die Tatbestände, die zu Versicherungsfreiheit führen, sind in § 6 SGB V normiert. Man kann ab 55 aus den verschiedensten Gründen (weiter) versicherungsfrei sein.
Der 60-jährige Selbständige, über 20 Jahre PKV versichert, ist bspw. nicht versicherungsfrei. Sollte seine Selbständigkeit nicht mehr laufen, er diese nicht (mehr) hauptberuflich ausüben und die für die Fami relevante Gesamteinkommensgrenze nicht überschreiten, so hat er Anspruch auf Fami über den Ehegatten, das Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Gleiches, wenn er seine Selbständigkeit aufgibt und kein zu hohes Gesamteinkommen hat.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Mit anderen Worten darf man die beiden Zustände "versicherungsfrei" und "versicherungspflichtig" nicht binär betrachten. Es scheint noch etwas dazwischen zu geben. Nennen wir es mal vereinfacht "versicherungs-ambivalent". Es gibt also scheinbar rechtlich mögliche Zustandsübergänge von "versicherungsfrei" nach "versicherungs-ambivalent". Warum es diesen Pfad gibt, habe ich allerdings nicht verstanden. Entscheidend ist, dass damit die Bedingung für die FAMI "nicht versicherungsfrei" gegeben ist.
Ich stelle mir dann noch die Zusatzfrage ob das so gewollt ist? Der Gesetzgeber hat ja Anfang des Jahres versucht, diese ganzen Schlupflöcher zu schließen bei denen die ganzen PKV Versicherten wieder zurück in die GKV gehen weil das zu teuer geworden ist. Hat der Gesetzgeber da was vergessen oder war das Absicht? Oder treffen unsere Annahmen doch nicht zu?
Nebenbei:die KI, hier ChatGPT, ist da ganz doof und ist felsenfest der Meinung, dass man ab 55 kein Rückkehrrecht mehr hat.
Schon krasses Thema und für mich sehr komplex und das sage ich als Informatiker.
Ich stelle mir dann noch die Zusatzfrage ob das so gewollt ist? Der Gesetzgeber hat ja Anfang des Jahres versucht, diese ganzen Schlupflöcher zu schließen bei denen die ganzen PKV Versicherten wieder zurück in die GKV gehen weil das zu teuer geworden ist. Hat der Gesetzgeber da was vergessen oder war das Absicht? Oder treffen unsere Annahmen doch nicht zu?
Nebenbei:die KI, hier ChatGPT, ist da ganz doof und ist felsenfest der Meinung, dass man ab 55 kein Rückkehrrecht mehr hat.
Schon krasses Thema und für mich sehr komplex und das sage ich als Informatiker.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Der Gesetzgeber wollte Anfang des Jahres nicht sämtliche Zugangsmöglichkeiten zur GKV im höheren Alter schließen. Sondern nur bestimmte Konstellationen und Gestaltungen, die aus seiner Sicht "missbraucht" wurden, wie die gezielte temporäre Wahl einer Teilrente und das Schlüpfen in die Fami mit anschließender OAV oder gewisse kurze / schnelle Wege übers bspw. EU-Ausland. Oder eine Klarstellung in Bezug auf die Fortgeltungsfiktion aufgrund eines Urteils. Lässt sich alles in der Gesetzesbegründung nachlesen. Als Wechsel-Experte war das mehr oder weniger easy für Mandanten im hohen Alter / ab 55 zu machen. Jetzt ist es schwieriger geworden, aber nicht unmöglich und es gibt weiter Wege. Manche Möglichkeiten lassen sich aufgrund von bspw. EU-Recht auch gar nicht schließen und sind gewollt.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Danke für die Info. Der Gesetzgeber hat damit aber Wege geschlossen, wie die gezielte temporäre Wahl einer Teilrente und das Schlüpfen in die Fami mit anschließender OAV oder gewisse kurze / schnelle Wege übers bspw. EU-Ausland, .die auch für den Wechselwilligen relativ aufwendig sind. Die nicht so schwierige Sache, einfach ein paar Monate vor der Rente kündigen, dann in die GKV und dann erst Rente beantragen kam ihm nicht in den Sinn? Oder doch und der Gesetzgeber konnte/dürfte das nur nicht schließen? Aber vielen Dank für die Diskussion und die Einblicke in die Thematik, auch wenn ich das Ganze nicht vollständig verstehe.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Da hast du einen "validen Weg entdeckt", der weiterhin funktioniert und den man sich zu Nutze machen kann. Denn die Rente der GRV wird generell nur auf Antrag gezahlt... Muss man aber neuerdings vllt. auch im Lichte des BSG-Urteils zur Teilrente und der Fami von Anfang des Jahres sehen in Bezug auf die ggf. übertragbare 12-Monatsprognose:
Möglich, dass sich die Kassen darauf beziehen werden, wenn jemand kurz vor der Regelaltersgrenze aufhört oder bewusst eine Rente nicht beantragt (a la "in einer 12 Monatsprognose ist zu erwarten, dass die Person Rente beziehen wird")...
Die beitragsfreie Familienversicherung ist als Maßnahme des sozialen Ausgleichs nur dann gerechtfertigt, wenn der Familienangehörige gegenwärtig und in absehbarer Zeit schutzbedürftig ist und auch bleibt. Sie wird deshalb nur durchgeführt, wenn das Gesamteinkommen des Familienangehörigen „regelmäßig im Monat“ unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt. Die so begründete Einkommenssituation muss allerdings eine gewisse Stetigkeit und Dauer im monatlichen Rhythmus aufweisen. Die von der Krankenkasse zu treffende Prognose über die Einkommensentwicklung des Familienangehörigen hat sich [bei Teilrenten] an einem längeren Zeitraum, in der Regel von zwölf Monaten zu orientieren.
Möglich, dass sich die Kassen darauf beziehen werden, wenn jemand kurz vor der Regelaltersgrenze aufhört oder bewusst eine Rente nicht beantragt (a la "in einer 12 Monatsprognose ist zu erwarten, dass die Person Rente beziehen wird")...
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Chrischan hat geschrieben:Da hast du einen "validen Weg entdeckt", der weiterhin funktioniert und den man sich zu Nutze machen kann.
Das habe nicht ich entdeckt, sondern das war in der Vergangenheit "gelebte Praxis". Ich persönlich kenne zwei aus meinem entfernten Bekanntenkreis, die das so gemacht haben.
Chrischan hat geschrieben:Möglich, dass sich die Kassen darauf beziehen werden, wenn jemand kurz vor der Regelaltersgrenze aufhört oder bewusst eine Rente nicht beantragt (a la "in einer 12 Monatsprognose ist zu erwarten, dass die Person Rente beziehen wird")...
Da muß man dann wohl etwas mehr aufpassen, dass man das nicht mit 65+ so macht sondern etwas eher, vielleicht so mit 62-64. Da kann man ja nicht verlangen, dass jeder die Rente mit 63, und dann mit Abschlägen, beantragt. Und man muß sich bei der Vorgehensweise unbedingt darauf konzentrieren schnellstmöglich den Feststellungsbescheid von der Krankenkasse zu bekommen, damit die GKV das nicht im Nachhinein wieder rückabwickeln kann, was leider schon passiert ist. Denn nur wer den Feststellungsbescheid hat, der ist supersafe. Diesen zu bekommen dauert leider ab und zu etwas und man muß dann schon mal auch mit dem Anwalt und Klageandrohung wegen "Nichstun" winken. Das ist so bei dem einen der Bekannten (s.o.) passiert. Man muß aber auch bedenken, dass man da schon ein paar Rückstellungen braucht weil das ein paar Monate laufen kann. Vor allem muß man ja weiterhin die PKV bei geringen Beiträgen ruhig stellen und da zunächst keinesfalls komplett kündigen, solange der Feststellungsbescheid nicht da ist.
Wenn der dann endlich da ist, kann man die PKV komplett kündigen und Rente (mit Abschlägen) beantragen. Bei mir sind das noch ein paar Jahre bis dahin. Mal sehen was sich der Gesetzgeber beim Thema Gesundheits- und Rentenreform ausdenkt. Aber es nützt ja nichts, einen Plan, basierend auf der aktuellen Gesetzgebung, sollte man da trotzdem haben und Rücklagen.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
sct hat geschrieben:Racer76 hat geschrieben:Ist es tatsächlich der Fall, dass man nun mindestens 12 Monate im Ausland braucht, um mit 55+ wieder in die GKV zu kommen???
Nein, gerade genau dieser Fall, der Krankenversicherung im Ausland, verhindert nun eine Rückkehr in die GKV.
Im EU-Ausland sorgt er schon dafür, wenn man denn will
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Chrischan hat geschrieben:Der Gesetzgeber wollte Anfang des Jahres nicht sämtliche Zugangsmöglichkeiten zur GKV im höheren Alter schließen. Sondern nur bestimmte Konstellationen und Gestaltungen, die aus seiner Sicht "missbraucht" wurden, wie die gezielte temporäre Wahl einer Teilrente und das Schlüpfen in die Fami mit anschließender OAV oder gewisse kurze / schnelle Wege übers bspw. EU-Ausland. Oder eine Klarstellung in Bezug auf die Fortgeltungsfiktion aufgrund eines Urteils. Lässt sich alles in der Gesetzesbegründung nachlesen. Als Wechsel-Experte war das mehr oder weniger easy für Mandanten im hohen Alter / ab 55 zu machen. Jetzt ist es schwieriger geworden, aber nicht unmöglich und es gibt weiter Wege. Manche Möglichkeiten lassen sich aufgrund von bspw. EU-Recht auch gar nicht schließen und sind gewollt.
Eben und das putzige daran ist, dass das Solidarsystem, das andere wirklich leben, dafür sorgt, dass Deutschland ein Problem mit der Lückenschliessung bekommt. Die EU hat halt auch gute Seiten……
Btw. finde ich die Diskussion in Deutschland weird:
Es gibt die PKV und die GKV, weil alles so solidarisch ist;-)
Und dann wird sich in typisch deutscher Manier mit Schaum vorm Mund aufgeregt, wenn jemand mit 60 wieder zurück in die GKV will, obwohl der ja immerhin einen Haufen Steuern bezahlt hat, sonst wäre er ja nicht in die PKV gekommen…..
Andererseits lassen wir die halbe, nie Steuern zahlende Welt, seit 2015 for free in unsere GKV…..
Schwierig
Zuletzt geändert von 1234567 am 01.05.2026, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Ich verstehe den Begriff "Lückenschliessung" in diesem Zusammenhang zwar nicht, aber ansonsten stimme ich dir zu.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
@sct:
Ich meinte, die Wege um von der PKV in die GKV zurück zu kommen.
Ich meinte, die Wege um von der PKV in die GKV zurück zu kommen.
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