Problem mit Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung
Verfasst: 18.05.2006, 00:15
Hallo,
habe ein Problem mit meiner GKV.
Bin als Selbstständiger freiwillig versichert, habe mein Büro im Jahr 2001 gegründet und im ersten und zweiten Geschäftsjahr auch durch Existenzgründerbeihilfe ein höheres Jahreseinkommen gehabt.
Die GKV hat auf Grundlage dieses Einkommens nach vorgelegten Einkommenssteuerbescheiden meine Beiträge festgesetzt, die waren ziemlich hoch.
Im Jahr 2003 ging die Einnahmesituation zurück und mit Vorlage des Einkommenssteuerbescheides 2003 hat die GKV dann im Jahr 2005 einen erheblich niedrigeren Beitrag festgesetzt.
Gleichzeitig kam es zu einer Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen für das Jahr 2003
Jetzt habe ich den Einkommessteuerbescheid 2004 an die GKV geschickt um den Beitrag für das Jahr 2004 feststellen zu lassen, auch weil ich im Jahr 2004 einen zu höhhen Beitrag gezahlt habe gemessen am Einkommen im Jahr 2004.
Jetzt teilt mir meine GKV mit, dass sie sich nicht veranlasst sieht mir den zuviel gezahlten Beitrag aus 2004 zurück zu erstatten.
2003 wäre dies nur geschehen, weil ich als Existenzgründer noch keinen Ekst gehabt hätte.
Weitere Argument war auch das stünde so in der Satzung ( da steht aber nix ) und dann weiter das wäre so im Gesetz ( Sozialgesetzbuch, da steht aber so was auch nicht ) festgelegt.
Jetzt meine Frage; wer hat da Info für mich wie das wirklich ist, was gilt bzw. was ist Gesetz ??
Wer hat ähnliche oder gleiche Erfahrungen und Probleme ??
Was kann ich tun ??
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruss Peter
habe ein Problem mit meiner GKV.
Bin als Selbstständiger freiwillig versichert, habe mein Büro im Jahr 2001 gegründet und im ersten und zweiten Geschäftsjahr auch durch Existenzgründerbeihilfe ein höheres Jahreseinkommen gehabt.
Die GKV hat auf Grundlage dieses Einkommens nach vorgelegten Einkommenssteuerbescheiden meine Beiträge festgesetzt, die waren ziemlich hoch.
Im Jahr 2003 ging die Einnahmesituation zurück und mit Vorlage des Einkommenssteuerbescheides 2003 hat die GKV dann im Jahr 2005 einen erheblich niedrigeren Beitrag festgesetzt.
Gleichzeitig kam es zu einer Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen für das Jahr 2003
Jetzt habe ich den Einkommessteuerbescheid 2004 an die GKV geschickt um den Beitrag für das Jahr 2004 feststellen zu lassen, auch weil ich im Jahr 2004 einen zu höhhen Beitrag gezahlt habe gemessen am Einkommen im Jahr 2004.
Jetzt teilt mir meine GKV mit, dass sie sich nicht veranlasst sieht mir den zuviel gezahlten Beitrag aus 2004 zurück zu erstatten.
2003 wäre dies nur geschehen, weil ich als Existenzgründer noch keinen Ekst gehabt hätte.
Weitere Argument war auch das stünde so in der Satzung ( da steht aber nix ) und dann weiter das wäre so im Gesetz ( Sozialgesetzbuch, da steht aber so was auch nicht ) festgelegt.
Jetzt meine Frage; wer hat da Info für mich wie das wirklich ist, was gilt bzw. was ist Gesetz ??
Wer hat ähnliche oder gleiche Erfahrungen und Probleme ??
Was kann ich tun ??
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruss Peter