Verzweifelt

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Auslaenderin
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Verzweifelt

Beitragvon Auslaenderin » 07.05.2008, 11:52

Ich bin so aufgeregt, dass ich kaum schreiben kann, ich hoffe, man wird mich verstehen und einen Rat geben kann.

Ich bin Ausländerin, 44 Jahre, single, lebe alleine in Deutschland. War gesetzlich versichert, habe zum 01.11.2007 Krankenkasse gewechselt. Im September gab es unerwartet einen üblen Streit mit dem Arbeitgeber und ich kündigte selbst zum 30.09.2007. Seitdem bin ich nicht mehr versichert.

Auf Arbeitslosengeld hatte ich keinen Anspruchs, ich bringe mich eher selbst um als ich zu diesem Harz IV bzw. Sozialhilfe gehe. Viele Vorstellungsgespräche – immer noch kein Job in Sicht. Ich bin auf meiner Kreditkarte 4000€ im Minus, habe noch zusätzlich Geld von Freunden ausgeliehen um Miete zu bezahlen..

Meine Krankenkasse schrieb mich neulich an. Ich wollte heute telefonisch auf die Fragen eingehen, alles erklären. Die Dame am Telefon glaubte mir nicht und drohte Gerichtsvollzieher, sagte was von „In Deutschland muss jeder versichert sein“. Aber wie, von welchen Geld soll ich das bezahlen?

Seit 30.09.2008 war ich bei keinem Arzt, habe die Versicherungskarte nicht missbraucht.

Können sie von mir Geld, rückwirkend verlangen?


Werden Sie mich rausschmeißen? Wenn ja - wenn ich eine Vollzeitstelle finde (hoffe ich bald), bei wem bin ich dann versichert?

Solange ich keine Stele finde – kann ich keine Beiträge bezahlen. Wie kann ich verhindern ,dass Sie von mir Beiträge weiter verlangen?

Wird mir irgendeiner 400€ jetzt verhelfen?

Ich bin in Tränen, kann kaum schreiben, entschuldige mich für die Fehler im Text.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.05.2008, 19:31

Hallo,
mal ein Taschetuch rüberreicht und Tränen trocknet.

"""habe zum 01.11.2007 Krankenkasse gewechselt
"""ich kündigte selbst zum 30.09.2007. Seitdem bin ich nicht mehr versichert.

Die Daten stimmen nicht aber Egal.
Seit dem 1.4. 2007 Neues Gesetz
Gehen Sie zu Ihrer Kasse und sagen denen was Sie uns gesagt haben. Nicht Telefonisch.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.05.2008, 19:42

Tja, entbindet aber nicht von der Zahlungspflicht ab Ende der Beschäftigung. Der Beitrag geht ab 140,00 Euro los, natürlich monatlich.

Ich kann Dir nur noch einmal dringend raten, Hartz IV zu beantragen. Durch diese Leistung kannst Du nicht nur die Miete und den Lebensunterhalt finanzieren, sondern hierdurch bist Du wieder versicherungspflichtig und die ARGE zahlt die KV/PV.

Aber wenn Du nicht willst, dann musst Du leider mit der derzeitigen Situation selber klar kommen, in dem Du den Beitrag löhnst, das Konto weiter überziehst und was weiss ich sonst noch.

Aber irgendwann wird die Bank auch den Hahn zudrehen.

Ach ja, Hartz IV bekommst Du niemals rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der Antragstellung. Und die Beitragsrückstände finanziert Dir auch keiner.

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Beitragvon Auslaenderin » 10.07.2008, 13:03

Hallo und vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sorry für das obige, etwas verwirrte Schreiben, ich erlitt am Tag Nervenzusammenbruch.

Also, hiermit möchte ich Ihnen das Endergebnis mitteilen.

Ich meldete mich zum 26.05.2008 bei ARGE, Arbeitslosengeld II wurde genehmigt, KK-Beiträge sind ab dem Anmeldedatum für mich übernommen worden.

Die Summe von 1000€ als rückwirkende Nachzahlung besteht weiterhin. Meine Krankenkasse ist gnadenlos, die Beiträge für 7 Monate müssen bezahlt werden. Ich fragte sie schriftlich, warum monatelang ihrerseits nichts kam, keine Belehrung über meine Rechte und Pflichten oder einen Kontoauszug aus meinem Beitragskonto? KK antwortete – mein ehemaliger Arbeitgeber hätte sie erst im Februar 2008 (4 Monate nach der Arbeitaufgabe) informiert. Keine weitere Diskussion – ich muss bezahlen, auch wenn ich wenig Geld habe – dann auf Raten.

Ich fange nächste Woche eine 3-monatige SAP-Weiterbildung, danach habe ich eine Einstellungsgarantie in einem Zeitarbeitunternehmen.

Für mich bedeutet es, irgendwann im Jahr 2009 habe ich diese 1000€ abbezahlt und erst dann darf ich zum Arzt. Bevor - nur in akuten Fällen.

Abgefunden habe ich damit schon, aber der Sinn und die Logik solcher Versicherung werde ich nie verstehen.

Grüße

Bertha
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Beitragvon Bertha » 10.07.2008, 13:10

Wenn du aber jetzt krankenversichert bist durch Hartz IV, weshalb "darfst" du erst ab 2009 zum Arzt gehen ????

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Beitragvon Auslaenderin » 10.07.2008, 13:22

Keine Ahnung, es nennt sich "Ruhen" oder ähnlich. Bis ich 1000€ Schulden bei der Krankenkasse nicht bezahlt habe - darf ich nicht. Nur wenn ich wahnsinnige Schmerzen habe. Und meine Mitgliedskarte ist bei der Krankenkasse. Zur Zeit habe nur Zahnkarries an einer Stelle, der bis 2009 schlimmer wird, akut ist es aber nicht.

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Beitragvon Rossi » 11.07.2008, 00:27

Nun denn - Ausländerin - mit dem Tatbestand des sog. Ruhens haben die Krankenkassen noch viele Probleme in der Praxis.

Eins ist schon mal klar - in Notfällen und bei akuten Schmerzuständen muss die Krankenkasse leisten. Also, gar keine Arztbesuche ist pottfalsch.

Aber was sind Notfälle oder akute Schmerzustände? Die Gelehrten zerbrechen sich hierüber noch den Kopf.

Ich baue Dir aber mal ne andere Eselsbrücke.

Wenn Du mit der Krankenkasse bezüglich des Beitragsrückstandes eine Zahlungsvereinbarung getroffen hast und diese dann natürlich auch einhälst, dann ist Feierabend mit dem Ruhen.

D. h., Du bekommst die Versichertenkarte zurück und kannst alle Leistungen in Anspruch nehmen. Dieses ergibt sich auch einem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen.

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Beitragvon Auslaenderin » 04.01.2009, 19:23

Update

Ich bin leider immer noch ohne Job und bekomme Harz IV. Zum Arzt darf ich immer noch nicht. Habe eine minimale Ratenzahlung vereinbart (mehr kann ich leider nicht aufbringen). Für eine Weile hatte ich Ruhe, jetzt fängt die Krankenkasse druck zu machen, ich soll mehr monatlich bezahlten. Sie drohen mit Gerichtsvollzieher (bin mir nicht sicher, ob ich weiss, was das ist). Weiss jemand, was mir so ein Gerichtsvollzieher antun kann? Oder wo und wie ich einen Darlehen als Harz IV bekommen kann?

Nein, Rossi, das stimmt nicht. Ich bekam gestern wieder ein Schreiben von meiner Krankenkasse in dem ich klar belehrt wurde (trotz der vereinbarten Ratenzahlung ).

Auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung besteht seit dem 1.April, 2007 bei den gemahnten rückständigen Beträgen in Höhe von mehr als einem Monatsbeitrag nur noch ein Leistungsanspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.“

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Beitragvon Czauderna » 04.01.2009, 19:53

Hallo,
dann mangelt es deiner Krankenkasse etwas an Fingerspitzengefühl und
Kundenorientierung.
Zum ersten - wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehalten wird
hätte ich persönlich keinerlei Probleme und würde dem Versicherten seine Karte zurückgeben.
Wenn der Versicherte clever ist, wechselt er die Kasse - das entbindet ihn zwar nicht von der Zahlung der Rückstandsumme an die alte Kasse -
da es aber kein Vollstreckungsverfahren gibt darf die alte Kasse
darüber nicht die neue Kasse informieren, ergo gibt es für die neue Kasse
auch keinen Grund der Leistungsverweigerung.
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.01.2009, 08:49

sorry, manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.

Bestelle Deiner Krankenkasse mal nen schönen Gruß von mir, mit der Bitte sich mal den § 16 Abs. 3 a SGB V reinzupfeifen.



....;das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.


Wenn Du also Hartz IV bekommst, dann ist es piepegal. Das Ruhen endet kraft Gesetzes.

Vermutlich hat Deine Kv das Gesetz noch nicht gelesen!?!?!


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