Hallo habe direkt ein super dringendes Anliegen!
Also ich hatte 2004 einen Minijob, und da mein man Zeitsoldat ist freiwillig GKV. Habe dann Beiträge bezahlt.
Dann bekam ich in 2/2005 unseren Sohn. War also ab da in Elternzeit.
Bezog dann Erziehungsgeld.
So bei Vorgesprächen wurde mir gesagt ich muss weiterhin beiträge Zahlen, ok habe ich gemacht.
Dann plötzlich überwies die Krankenkase die Beiträge ab Geburt zurück????
Ich sofort zur nächsten Geschäftsstelle und schilderte die Sachlage, da wurde mir aber versichert, das es geprüft wurde und das dies dann stimmt, das ich also Beitrgagfrei bin solange ich Erziehungsgeld bekomme! Der grund das ich dort hin bin, war das ich angst hatte nachher doch alles zurück zahlen zu müssen.
So nun, bekomme noch immer erziehungsgeld, habe also den Bescheid fürs zweite Jahr eingereicht, da kommt doch plötzlich raus, dass es ein fehler war mich Beitragsfrei zu führen!
Fazit, soll jetzt wahrscheinlich die Beiträge rückzahlen!?
Ist das rechtens, habe doch alles getan was ich konnte!??
Sind 1500 EUR. Die ich nicht mal eben habe!
Bitte dringend um Hilfe
Gruß
Katt
Freiwillige Versicherung/ Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo!
Grundsätzlich müssen Beiträge während der Elternzeit entrichtet werden,
wenn man vor der Elternzeit nicht pflichtversichert war.
Einen interessanten Artikel findest du hier:
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/bei ... 73103.html
Auch wenn die Kasse erst einen fehlerhaften Bescheid erstellt hat, dürfen sie
trotzdem das Geld zurück fordern.
Es gibt schon etliche Gerichtsprozesse wegen diesen Thema. Ich würde mal
diese Frage bei www.frage-einen-anwalt.de stellen. Für wenig Geld gibt es
dort eine Antwort von einem Anwalt. Vielleicht hat sich die Rechtslage ja
mittlerweile zu Gunsten der Mütter geändert.
Viele Grüße
Frank
Grundsätzlich müssen Beiträge während der Elternzeit entrichtet werden,
wenn man vor der Elternzeit nicht pflichtversichert war.
Einen interessanten Artikel findest du hier:
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/bei ... 73103.html
Auch wenn die Kasse erst einen fehlerhaften Bescheid erstellt hat, dürfen sie
trotzdem das Geld zurück fordern.
Es gibt schon etliche Gerichtsprozesse wegen diesen Thema. Ich würde mal
diese Frage bei www.frage-einen-anwalt.de stellen. Für wenig Geld gibt es
dort eine Antwort von einem Anwalt. Vielleicht hat sich die Rechtslage ja
mittlerweile zu Gunsten der Mütter geändert.
Viele Grüße
Frank
Ja danke erst einmal für deine schnelle antwort.
Sicher ist es so das man nicht Beitragsfrei ist, war ich deswegen extra nochmal in der Geschäftsstelle um sicher zu gehen!
Das ist doch echt nicht fair! Habe ich doch darauf vertraut, was der Sachbearbeiter mir sagte!
Mal sehen, noch ist ja nicht sicher das ich es zahlen soll. Werde ich nächste Woche erfahren, hoffe nur die sehen ein das es ein Fehler ihrer seits war den sie auch nach miner aufforderung nicht eingesehen haben.
Werde dann berichten.
Dazu kommt ja auch das ich das geld auch nicht mal eben auftreiben kann.
Gruß
Katt
Sicher ist es so das man nicht Beitragsfrei ist, war ich deswegen extra nochmal in der Geschäftsstelle um sicher zu gehen!
Das ist doch echt nicht fair! Habe ich doch darauf vertraut, was der Sachbearbeiter mir sagte!
Mal sehen, noch ist ja nicht sicher das ich es zahlen soll. Werde ich nächste Woche erfahren, hoffe nur die sehen ein das es ein Fehler ihrer seits war den sie auch nach miner aufforderung nicht eingesehen haben.
Werde dann berichten.
Dazu kommt ja auch das ich das geld auch nicht mal eben auftreiben kann.
Gruß
Katt
Geh einfach zum Sozialgericht, informiere Dich mal dort.
Selbst ohne Rechtsschutz, ist das Sozialgericht nicht so teuer.
Wie schon der Vorredner gesagt hat, die Kasse kann das machen und da stehen Sie auf verlorenen Posten. NULL CHANCE. Hatte in der Vergangenheit 2 ähnliche Fälle bei meinen Kunden, beide mussten teilweise Jahre zurückzahlen.
Wenn die Kasse ein sowas bestätigt, dass das richtig sei, immer schriftlich geben lassen, dann haben sie zumindest mehr chancen später vor Gericht.
Selbst ohne Rechtsschutz, ist das Sozialgericht nicht so teuer.
Wie schon der Vorredner gesagt hat, die Kasse kann das machen und da stehen Sie auf verlorenen Posten. NULL CHANCE. Hatte in der Vergangenheit 2 ähnliche Fälle bei meinen Kunden, beide mussten teilweise Jahre zurückzahlen.
Wenn die Kasse ein sowas bestätigt, dass das richtig sei, immer schriftlich geben lassen, dann haben sie zumindest mehr chancen später vor Gericht.
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