Keine Familienversicherung während der Elternzeit für Ledige
Verfasst: 18.08.2006, 13:04
Mein Problem:
Meine Tochter, geboren am 01.08.1983, befindet sich in einer überbetrieblichen Ausbildung an einer Beruflichen Schule.
Hinsichtlich ihrer Krankenversicherung ist sie bei mir familienversichert.
Sie lebt mit ihrem Lebensgefährten zusammen (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Sie hat nunmehr ihre Ausbildung wegen der Entbindung ihres Kindes unterbrochen.
Nunmehr teilte mir meine Krankenkasse mit, dass die Familienversicherung für meine Tochter am 31.07.2006 wegen Erreichung des 23. Lebensjahres endet.
Wegen einer Ausbildung könnte die Familienversicherung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgedehnt werden.
Meine Tochter möchte aber ihre Lehre für die Dauer der Elternzeit unterbrechen, um sich in der ersten Zeit, ganz der Betreuung ihres Kindes zu widmen.
Damit ist nach Auskunft der Krankenkasse die Krankenversicherung über mich (Familienversicherung) nicht mehr möglich.
Auf telefonischer Nachfrage bei der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, dass nunmehr als Träger der Krankenversicherung die Agentur für Arbeit zuständig sei.
Auf meine Bemerkung, dass meine Tochter ja nicht arbeitslos sei, sondern lediglich für die Dauer der Elternzeit ihre Ausbildung unterbricht, wurde dennoch bestätigt, dass auch in diesen Fall die Zuständigkeit bei der Agentur für Arbeit liegt.
Als nunmehr ihr Lebensgefährte bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorstellig wurde, um die Formalitäten zur Übernahme der Krankenversicherung durch die Agentur für Arbeit zu klären, wurde ihm mitgeteilt, dass die Zuständigkeit nicht gegeben sind.
Nicht zu verstehen war die Auskunft der Agentur für Arbeit, dass er bei seiner Krankenkasse die Versicherung seiner Lebensgefährten (meiner Tochter) beantragen sollte, die das natürlich erwartungsgemäß ablehnte.
ich bitte hiermit um Auskunft zur Klärung der Krankenversicherungsfrage meiner Tochter.
Ich frage hiermit an:
- Wo kann sich meine Tochter (über 23 Jahre, Elternzeit, Unterbrechung der überbetrieblichen Ausbildung, vor der Ausbildung nicht beschäftigt gewesen) krankenversichern?
- Besteht u.U. weiter die Möglichkeit de Familienversicherung wegen Unterbrechung der Ausbildung? (Wenn es die Möglichkeit der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung gibt, könnte man eine Unterbrechung der Ausbildung wegen der Elternzeit nicht noch als „in Ausbildung stehend“ bewerten?
- Ist die Agentur für Arbeit wirklich für die Krankenversicherung meiner Tochter unzuständig?
Was kann ich also machen???
Meine Tochter, geboren am 01.08.1983, befindet sich in einer überbetrieblichen Ausbildung an einer Beruflichen Schule.
Hinsichtlich ihrer Krankenversicherung ist sie bei mir familienversichert.
Sie lebt mit ihrem Lebensgefährten zusammen (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Sie hat nunmehr ihre Ausbildung wegen der Entbindung ihres Kindes unterbrochen.
Nunmehr teilte mir meine Krankenkasse mit, dass die Familienversicherung für meine Tochter am 31.07.2006 wegen Erreichung des 23. Lebensjahres endet.
Wegen einer Ausbildung könnte die Familienversicherung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgedehnt werden.
Meine Tochter möchte aber ihre Lehre für die Dauer der Elternzeit unterbrechen, um sich in der ersten Zeit, ganz der Betreuung ihres Kindes zu widmen.
Damit ist nach Auskunft der Krankenkasse die Krankenversicherung über mich (Familienversicherung) nicht mehr möglich.
Auf telefonischer Nachfrage bei der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, dass nunmehr als Träger der Krankenversicherung die Agentur für Arbeit zuständig sei.
Auf meine Bemerkung, dass meine Tochter ja nicht arbeitslos sei, sondern lediglich für die Dauer der Elternzeit ihre Ausbildung unterbricht, wurde dennoch bestätigt, dass auch in diesen Fall die Zuständigkeit bei der Agentur für Arbeit liegt.
Als nunmehr ihr Lebensgefährte bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorstellig wurde, um die Formalitäten zur Übernahme der Krankenversicherung durch die Agentur für Arbeit zu klären, wurde ihm mitgeteilt, dass die Zuständigkeit nicht gegeben sind.
Nicht zu verstehen war die Auskunft der Agentur für Arbeit, dass er bei seiner Krankenkasse die Versicherung seiner Lebensgefährten (meiner Tochter) beantragen sollte, die das natürlich erwartungsgemäß ablehnte.
ich bitte hiermit um Auskunft zur Klärung der Krankenversicherungsfrage meiner Tochter.
Ich frage hiermit an:
- Wo kann sich meine Tochter (über 23 Jahre, Elternzeit, Unterbrechung der überbetrieblichen Ausbildung, vor der Ausbildung nicht beschäftigt gewesen) krankenversichern?
- Besteht u.U. weiter die Möglichkeit de Familienversicherung wegen Unterbrechung der Ausbildung? (Wenn es die Möglichkeit der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung gibt, könnte man eine Unterbrechung der Ausbildung wegen der Elternzeit nicht noch als „in Ausbildung stehend“ bewerten?
- Ist die Agentur für Arbeit wirklich für die Krankenversicherung meiner Tochter unzuständig?
Was kann ich also machen???