freiwillige Krankenversicherung

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Thomassgd88
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freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Thomassgd88 » 16.11.2008, 12:19

Also dann fang ich mal an: Hatte im Juli einen Antrag auf ALG 2 gestellt der aber abgelehnt wurde, wegen Bedarfsgemeinschaft! Hätte ab August geld bekommen müssen , auch mein Widerspruchsverfahren wurde abgelehnt! Dies dauerte alles bis zum 25.10.2008! Ich stellte am 27.10.2008 einen neuen Antrag und gab diesmal die Unterlagen meiner Freundin mit ab so das ich ende November aller vorraussicht nach ALG 2 bekommen werde. Hätte auch vors Gericht gehen können, aber hätte mir alles zu lange gedauert, so das ich gezwungen war einen neuen antrag zu stellen ( obwohl wir eigentlich noch keine Bedarfsgemeinschaft sind) ! War dann ein tag später,also am 28.10.2008 bei meiner Krankenkasse, weil die wissen wollten wie es nun weiter geht, weil ich ja nur bis zum 31.07.2008 über das Arbeitsamt versichert war!! Da ich mich ab dem 31.07.2008 noch net freiwillig Krankenversichert hatte. Die hatten mir gesagt ich muss die Beiträge für die Monate August September und Oktober nachbezahlen und ich würde da nicht drumherum kommen: Jetzt zu meiner Frage: Muss ich diese Beiträge wirklich nachbezahlen??? Auch wenn ich voraussichtlich ab November wieder Pflichtversichert bin über Hatz 4!!! Oder komm ich da irgendwie drumherum, weil mir absolut das Geld dafür fehlt!!????

Vielen Dank!!!

Mit freundlichen Grüßen

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.11.2008, 21:59

Es gibt ja ab dem 01.04.2007 eine sog. Pflichtversicherung. D. h., jeder der nicht abgesichert ist, landet kraft Gesetzes wieder bei der alten Kv. So eine Konstellation liegt bei Dir vor.

Die Gelehrten streiten sich aber, ob diese sog. Pflichtversicherung von einer sog. Anzeige von Dir abhängig gemacht werden kann.

Aber sieht nicht gut, die Kv hat alle relevanten Daten und nimmt Dich in die sog. Versicherungskralle.

Kann man nicht viel machen!!!

Der Beitrag liegt bei ca. 130,00 Euro monatlich!!!


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