Problem mit KV -Übergangsvertrag Angestellter in Verbeamtung

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hellokitty78
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Problem mit KV -Übergangsvertrag Angestellter in Verbeamtung

Beitragvon hellokitty78 » 14.01.2009, 19:32

Guten Abend,

mir ist etwas sehr Sonderbares wiederlaufen. Ich weiß echt nicht mehr weiter...

Ich war letztes Schuljahr (2007-2008) Angestellter und hätte zu Beginn diesen Schuljahres verbeamtet werden sollen. Ich war auch brav bei der "Vereidigung" (13.09.), wo ich aber die Urkunde noch nicht erhalten habe wegen eines Sperrvermerks. Der Sperrvermerk war wegen des noch fehlenden Gesundheitszeugnisses.

Ich bekam auch bis Mitte/Ende Oktober kein Gehalt, da weder die Bezügestelle für Angestellte noch die Bezügestelle für Beamte zahlen wollte. Erst nach einigen sehr nervigen Anrufen war dies erledigt.

Ich erhielt ein Schreiben Mitte Oktober, in dem es u.a. heißt: "Bei Krankheit besteht nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge."

Das Gesundheitszeugnis wurde letztendlich dennoch anerkannt, so dass ich am 19.12.08 ins Schulamt geladen wurde, wo mir die Ernennungsurkunde ausgehändigt wurde.

--- kurzer Cut

Nun zur KV Geschichte: Da ich letztes Schuljahr ja Angestellter war, war ich bei der AOK gesetzlich versichert. Als ich Ende 2008 zur debeka ging (ich bezahlte dort die Ruhebeiträge, so dass diese mich wieder aufnimmt), verlangte der debeka-Vertreter eine Bescheinigung über die letzte KV (also die AOK).

Ich habe einen Brief an die AOK geschrieben, dass sie mir die Bestätigung zusenden (Zeitraum der Versicherung bis einschließlich 18.12.08 - sprich einen Tag VOR Aushändigung der Ernennungsurkunde).

Nun zum Problem: Die Regierung hat mich klammheimlich zum 15.09.08 abgemeldet bei der AOK. Erfahren habe ich dies Ende der Weihnachtsferien mit der Abrechnung (die ich seit August endlich wieder einmal erhalten habe). Auf dieser Abrechnung war logischerweise keine KV mehr vermerkt.

Folglich war ich vom 15.9. - 18.12. NICHT versichert. Ich war aber in einer Augenklinik und bei einem Orthopäden. Ich soll jetzt 1500EU nachzahlen an die AOK (meinen Anteil und den Anteil des Staates), und das nur, weil ich nicht informiert wurde, dass ich schon viel früher in die private KV wechseln hätte können. Ein Anruf bei der Regierung ergab nichts, er könne mich nicht rückwirkend versichern.

Was nun? Die Arztrechnungen sind mit Sicherheit höher als 1500EU. Gibt es eine andere Möglichkeit?

Herzlichen Dank
Ach ja LzA in Bayern

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Beitragvon Czauderna » 14.01.2009, 20:06

Hallo,
das würde aber doch bedeuten dass Sie in der Zeit vom 15.09. bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde ohne Bezüge waren ????
Wenn ja - dann müssten Sie sich freiwillig in der GKV weiterversichern,
die 3-Monatsfrist ist noch nicht vorbei.
Wenn nein - muss der Arbeitgeber die Abmeldung rückgängig mschen und die Abmeldung bei der Krankenkasse auf den den Tag vor Aushändigung der Ernennungsurkunde berichtigen.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.01.2009, 20:10

hi hellokitty78
ist ja ne tolle storry und ich bin gespannt wie es ausgeht.
wann wurde der DeBeKa die verbeamtung gemeldet? Wann begann die Versicherung?
Wann waren die Behandlungen?
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.01.2009, 20:12

Mal ne Verständnisfrage?

Hast Du denn für die Zeit vom 15.09. - 18.12.2008 Arbeitsentgelt erhalten? Bzw. hast Du malocht, oder bist Du zu Hause gewesen, oder was hast Du überhaupt gemacht!!!

Hiernach ist nämlich der versicherungsrechtliche Status zu beurteilen.

Ansonsten, Du hast doch damals (Angestellter) einen Arbeitsvertrag, richtig? Aber dürfte auch völlig egal sein. Wenn kein Arbeitsvertrag vorhanden ist, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Ein Arbeitsverhältnis endet immer schriftlich. D. h. es muss eine schriftliche Kündigung vorliegen. Wenn keine Kündigung vorliegt, geht das nicht so einfach.

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Beitragvon hellokitty78 » 14.01.2009, 20:17

Ich habe vom 15.9 - 18.12. natürlich gearbeitet ganz normal als Lehrer, es war noch unklar ob ich verbeamtet werde oder nicht (wegen einer Augengeschichte); deshalb bekam ich einen Übergangsvertrag der u.a. folgenden Satz (s.o.) beinhaltete: "Bei Krankheit besteht nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge."

Ich denke, dass für den Staat die Sache wohl erledigt war, und sie mich abmeldeten, da ich ja Anspruch auf Beihilfe gehabt hätte, oder sehe ich das falsch?

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Beitragvon hellokitty78 » 14.01.2009, 20:21

Noch ergänzend:

Wahrscheinlich hätten bei mir viel früher die Alarmglocken geklingelt, wenn mir nicht jeder gesagt hätte, dass ich am Tag an dem ich die Ernennungsurkunde erhalte, Beamter bin. Ich denke, dass es wegen diesem sogenannten "beamtenrechtlichen Übergangsvertrag" dazu gekommen ist.

Wobei noch komisch ist, dass der Staat ja überhaupt nicht wusste, ob ich überhaupt verbeamtet werde. Angenommen die Augengeschichte wäre nicht positiv ausgegangen, dann wäre ich ja jetzt immer noch Angestellter!

Der debeka habe ich in den Weihnachtsferien die Änderung bekannt gegeben, da die Vereidigung am 19.12. stattfand (letzter Schultag vor den Weihnachtsferien).

Die Arztbehandlungen waren alle im 4ten Quartal 2008.

---

Danke für die hilfreichen Antworten !!!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.01.2009, 21:40

Also, wenn Du einen sog. Übergangsvertrag erhalten hast, wo drinne steht "Bei Krankheit besteht nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge." bist Du versicherungsfrei in der GKV (vgl. § 6 SGB V), zumindestens aus dieser Beschäftigung.

Da kann die AOK auch keine Beiträge fordern, da Du nicht versicherungspflichtig sondern versicherungsfrei gewesen bist.

Die angefallenen Behandlungskosten sind - wie im Vertrag steht - über die Beihilfe abzurechnen.

Stellt sich dann die Gretchenfrage, wer die Restkosten (nicht gedeckter Teil der Beihilfe) zahlt? Wenn Du eine priv. Restkostenversicherung ab dem 15.09.2008 hast, dürfte alles tuti sein.

Wenn nicht, dann geht es nämlich los.

Da Du dann in der Zeit vom 15.09 - 18.12.2008 keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast (fehlende priv. Restkostenabsicherung) hat Dich für diesen Zeitraum die sog. Versicherungskralle im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erwischt. Dadurch wirst Du wieder versicherungspflichtig bei der AOK.

Oh weia, wat et nich so alles gibt!!!


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