ich bin selbständig und privat krankenversichert. Meine Ehefrau ist in einer
gesetzlichen Krankenkasse (IKK), sie hat kein Einkommen. Eine Familienversicherung
für unseren gemeinsamen Sohn ist mit der Versicherung meiner Ehefrau nicht möglich,
da ich ja pkv-versichert bin, er ist also selbst versichert (AOK, hier war meine
Ehefrau früher auch, ist jedoch wegen günstigerem Beitrag zur IKK).
Nun wurden ja die Beitragssätze einheitlich angepasst.
Im Moment sieht es so aus, dass der Beitrag für meinen Sohn etwa um 10Euro gestiegen
ist. Der Beitrag für meine Ehefrau hat sich allerdings etwa verdoppelt! Die IKK bietet
eine Rückerstattung von 100Euro pro Jahr an, also etwa 8Euro pro Monat, da der
Monatsbeitrag nun aber um etwa 160Euro gestiegen ist, erscheint mir die Rückerstattung
nicht besonders entlastend

Jetzt bin ich mir mit der Beitragsermittlung nicht ganz sicher. Nach Rücksprache mit
der KK meiner Ehefrau, wurde uns mitgeteilt, dass der höhere Beitrag erstens an
dem höheren Beitragssatz liegt (das ist klar) und zweitens, dass unser gemeinsamer
Sohn nicht mehr wie früher bei der Beitragsermittlung berücksichtigt wird, inwiefern
er nicht mehr berücksichtigt wird, weiß ich jetzt allerdings noch nicht.
Kann es denn stimmen, dass sich der Beitrag meiner Ehefrau so enorm erhöht hat?
Danke schonmal für eure Hilfe und Kommentare.
Grüße,
Dirk