Hallo,
ich hätte eine Frage zur JAEG
Die Technikerkrankenkasse erwähnt auf einer ihrer Seiten zum Thema geringfügige Beschäftigung folgendes Beispiel.
Ein Angestellter verdient in Job A 3.800,-
in Job B ab 1.5. (geringfügig) 300,- € und in Job C ab 1.7. (geringfügig), 400,-
Die TK schreibt, da Job C zu Job A gezählt wird, übersteigt der Angestellte
mit dann 4.200,- € die JAEG, weil er dann zusammen 50.400,- € verdient
Was ich hier nicht wirklich verstehe ist, dass meiner Meinung nach der Angstellte 6 Monate lang 3.800,- € verdient und 6 Monate lang 4.200,- (3800,- + 400,-) was ja insgesamt unter der JAEG wäre.
Kann mir jemand erklären, wie hier gerechnet wird.
Fakt scheint aber wirklich zu sein, dass der zuerst aufgenommene Minijob nicht zur JAEG gezählt wird (erwähnt übrigens auch die Knappschaft)
Gruß
Jahresentgeltgrenze
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Es gibt hierzu ein schönes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen.
Guckst Du hier: http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Musst Du mal durchschnüffeln!!!
Guckst Du hier: http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Musst Du mal durchschnüffeln!!!
Vielen Dank.
Hallo Rossi,
vielen Dank für die Info. Werde mich da mal drübermachen. Ich glaube aber, des Rätsels Lösung gefunden zu haben. Im genannten Beispiel geht die GKV wahrscheinlich vom Folgejahr aus und da hat der Typ im Beispiel ja dann wirklich 12 x 4.200,- €
Gruß
vielen Dank für die Info. Werde mich da mal drübermachen. Ich glaube aber, des Rätsels Lösung gefunden zu haben. Im genannten Beispiel geht die GKV wahrscheinlich vom Folgejahr aus und da hat der Typ im Beispiel ja dann wirklich 12 x 4.200,- €

Gruß
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