Jahresentgeltgrenze
Verfasst: 03.02.2009, 19:12
Hallo,
ich hätte eine Frage zur JAEG
Die Technikerkrankenkasse erwähnt auf einer ihrer Seiten zum Thema geringfügige Beschäftigung folgendes Beispiel.
Ein Angestellter verdient in Job A 3.800,-
in Job B ab 1.5. (geringfügig) 300,- € und in Job C ab 1.7. (geringfügig), 400,-
Die TK schreibt, da Job C zu Job A gezählt wird, übersteigt der Angestellte
mit dann 4.200,- € die JAEG, weil er dann zusammen 50.400,- € verdient
Was ich hier nicht wirklich verstehe ist, dass meiner Meinung nach der Angstellte 6 Monate lang 3.800,- € verdient und 6 Monate lang 4.200,- (3800,- + 400,-) was ja insgesamt unter der JAEG wäre.
Kann mir jemand erklären, wie hier gerechnet wird.
Fakt scheint aber wirklich zu sein, dass der zuerst aufgenommene Minijob nicht zur JAEG gezählt wird (erwähnt übrigens auch die Knappschaft)
Gruß
ich hätte eine Frage zur JAEG
Die Technikerkrankenkasse erwähnt auf einer ihrer Seiten zum Thema geringfügige Beschäftigung folgendes Beispiel.
Ein Angestellter verdient in Job A 3.800,-
in Job B ab 1.5. (geringfügig) 300,- € und in Job C ab 1.7. (geringfügig), 400,-
Die TK schreibt, da Job C zu Job A gezählt wird, übersteigt der Angestellte
mit dann 4.200,- € die JAEG, weil er dann zusammen 50.400,- € verdient
Was ich hier nicht wirklich verstehe ist, dass meiner Meinung nach der Angstellte 6 Monate lang 3.800,- € verdient und 6 Monate lang 4.200,- (3800,- + 400,-) was ja insgesamt unter der JAEG wäre.
Kann mir jemand erklären, wie hier gerechnet wird.
Fakt scheint aber wirklich zu sein, dass der zuerst aufgenommene Minijob nicht zur JAEG gezählt wird (erwähnt übrigens auch die Knappschaft)
Gruß