Krankenversicherung nach Wiedereinsiedlung in Deutschland

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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RobF
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Krankenversicherung nach Wiedereinsiedlung in Deutschland

Beitragvon RobF » 07.02.2009, 14:24

Ich wurde kurz nach dem Kriege in Deutschland geboren, lebte dort bis zum 23. Lebensjahr, zuletzt als Schueler und dann als Student, und weder mein Vater noch meine Mutter noch ich waren jemals in Deutschland krankenversichert. Ich wanderte dann ins Ausland aus und arbeitete dort die ganze Zeit als Arbeitnehmer, mit Krankenversicherung. Jetzt bin ich als Rentner mit privater Altersversorgung (kommt aus dem Ausland) nach Deutschland zurueckgekehrt und habe erfahren dass ich verpflichtet bin einer Krankenversicherung beizutreten.

Die Frage ist, bei welcher Art von Krankenversicherung, GKV oder PKV?

Zwei verschiedene, offenkundig kompetente Berater von der Unabhaengigen Patientenberating wie auch ein Berater an der Hotline des Bundesgesundheitsministeriums sagten mir, dass ich versicherungspflichtig sei und dass ich in eine GKV eintreten muesste. Sie bezogen sich vorwiegend auf SGB5, para 5, Abschn. 1 #13b:

"§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind

13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
haben und
a)zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass
sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören
oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten."

Ein Kundenberater von einer GKV, nach Beratung mit einer Kollegin von deren Fachabteilung, erklaerte mir dass sie mich nicht aufnehmen koennten, ich muesste mich freiwillig versichern lassen (dh. PKV?). Meine Frage "Waere eine Aufnahme von mir bei Ihnen gesetzlich ausgeschlossen?" bejahte er.

Ein Berater an der Hotline einer anderen GKV sagte auch, dass sie mich nicht aufnehmen koennten. Ich stellte mich dann bei deren oertlicher Geschaeftsstelle vor, und nach Konsultation mit einer, wie man annehmen wuerde, fachkundigen Kollegin gab mir die Kundenberaterin drei Fragebogen zum Ausfuellen (1. Anzeige zur Pflichtversicherung ..., 2. Zusaetzliche Angaben wenn noch nie eine Krankenversicherung bestand, 3. Zusaetzliche Angaben bei Zuzug nach Deutschland) und sagte, deren Fachabteilung muesste sich das ansehen. Also, zumindest keine kategorische Ablehnung von vornherein.

Ich wuerde vorziehen, in eine GKV einzutreten, insbesondere diejenige die mich anfangs hatte abwimmeln wollen.

Unterliege ich der Versicherungspflicht bei einer GKV und muesste mich die GKV meiner Wahl annehmen?

Vielen Dank in voraus!

GS
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Versicherungspflicht ....

Beitragvon GS » 07.02.2009, 14:37

... und damit auch Versicherungsberechtigung in der GKV ist in diesem Fall doch wohl nicht zu bestreiten.

Immerhin - die eine Kasse hat sich ja zumindest auf die Prüfung eingelassen, und sie dürfte auch zu keinem anderen Ergebnis kommen. Bleibt abzuwarten.

Warum sollte es aber nicht diese - eher kooperative - Kasse sein, sondern die andere, die stur abgelehnt hat, jedenfalls in Person Ihres Gesprächspartners?

Gruß von
Gerhard

RobF
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Beitragvon RobF » 07.02.2009, 15:12

Danke, Gerhard, fuer Deine Antwort. Ich hatte den Ausdruck "Versicherungsberechtigung" bisher noch nicht gehoert. Vielleicht bringt Googling nach diesem Terminus etwas Nuetzliches hervor.

Re: Warum moechte ich in die Kasse, die mich hatte abwimmeln wollen? Nun, sie ist sehr gut beurteilt worden und ein Verwandter von mir ist in ihr, hat sie empfohlen, und koennte eine Praemie als Werber bekommen.

Ich muss sagen, dass ich verwirrt bin ueber die Terminologie, die im SGB5 benutzt wird. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Gruppen von Personen die versicherungspflichtig sind and denjenigen, die versicherungsfrei sind. When ich den Terminus "Versicherungsfreiheit" sehe, dann denke ich, aha, die brauchen nicht versichert zu sein. Aber dem ist nicht so, 100% der Bundesbuerger (d.h. Leute mit staendigem Wohnsitz in Deutschland) sind jetzt gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Wie kann man versicherungsfrei sein und doch verpflichtet sein versichert zu sein.

Oder bezieht sich der Terminus "Versicherungspflicht" mehr im engeren Sinne auf eine zwangsmaessige Verpfichtung in eine GKV einzutreten (also keine FREIHEIT der Wahl hinsichtlich GKV vs. PKV?)? Falls dem so ist und es klar festgestellt wird, dass ich zu dem Personenkreis gehoere, der im obigen Paragraphen (#13b) als versicherungspflichtig bezeichnet wurde, dann muesste mich doch jede GKV meiner Wahl annehmen, nicht wahr?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.02.2009, 16:16

Du solltest zuerst noch ein paar Fragen beantworten.

Danach können wir mal versuchen, Dich einzutüten?! - Ist immer mein Spruch.

Ab dem 01.01.2009 soll nämlich keiner mehr in Deutschland unversichert durch die Gegend rennen. Es gibt eine Versicherungspflicht in der GKV und eine in der PKV. Gretchenfrage ist nun, in welchen Heimathafen du geschippert werden musst. So etwas ist eine teilweise schwere Beurteilung. Man braucht dafür ein Kaptitänspatent!

Unterliegst Du der Versicherungspflicht in der GKV oder PKV; die Frage ist hier zu klären.

In welchem Ausland bist Du gewesen?!?

Bist Du in dem dortigen System gesetzlich oder privat versichert gewesen?

Wie bist Du damals in Deutschland (bis kurz nach dem Krieg) versichert gewesen?!?

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Beitragvon Rossi » 07.02.2009, 16:17

Irgendwie muss nämlich damals sehrwohl eine Versicherung bestanden haben.

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Beitragvon RobF » 07.02.2009, 19:24

Danke, Rossi, fuer Deine Antwort.

In welchem Ausland? USA

In den USA gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung. Alle Krankenversicherungen sind privat, wenn man einmal von Medicare absieht, die eine Art von Sozialleistung der Bundesregierung ist und im Alter (> 65 Jahre) in Effekt treten kann. Ich war immer durch meinen Arbeitgeber versichert, d.h. mit der Anstellung kam eine "fringe benefit package", die Krankenversicherung einschliesst.

In Deutschland (1945-1968, und dann seit 2008) war ich niemals krankenversichert. Mein Vater war selbststaendiger Kaufmann, bezahlte alle Krankenkosten fuer die Familie selbst. Mutter war seit 1949 chronisch krank, keine Kasse wollte sie nehmen. Vater starb als ich 14 Jahre alt war. In meinen letzten Jahren in Deutschland war ich Schueler und Student, also nicht-arbeitender oder - angestellter Sohn einer recht kranken Witwe, die selbst keine Krankenkasse hatte und auch keine fuer mich bezahlen konnte.

Es besteht die entfernte Moeglichkeit, dass ich als Student in Tuebingen (1964-68 ) pflichtkrankenversichert war, sofern zu jener Zeit eine solche Pflicht fuer Studenten in Tuebingen bestand. Es koennte so sein - ich habe dem gewiss keine Aufmerksamkeit geschenkt und niemals irgendwelche Leistungen beansprucht, und ich kann mich absolut nicht an eine solche Versicherung erinnern (mit mehr als 95% Gewissheit). Ich bin mir 100% gewiss dass ich niemals in einer PKV war.

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Beitragvon Rossi » 07.02.2009, 19:57

Also, das Opitmalste wäre wirklich, wenn Du 1964 - 1968 als Student in der GKV pflichtversichert gewesen bist.

Dann ist es relativ einfach!!!

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Beitragvon RobF » 07.02.2009, 20:07

Wo koennte ich herausfinden ob 1964-68 eine Pflichtversicherung an der Uni Tuebingen bestand?

Und falls nicht, was dann?

Para 5, abs, 13b, den ich oben zitierte scheint doch recht klar zu sein:

"13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
haben und

b)BISHER NICHT GESETZLICH ODER PRIVAT KRANKENVERSICHERT WAREN

Der Gesetzgeber war sich sich also dessen bewusst dass es solche Personen gibt, wie z.B. mich.

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Beitragvon GS » 07.02.2009, 20:09

Aber welches Argument hätte denn eine Kasse. wenn sie den 5-1-13er hier nicht anwenden will? Doch höchstens, dass sie den Angaben keinen Glauben schenkt und sich stur stellt.

Das würde im Umkehrschluss ja eine Beweispflicht zumindest für diejenigen bedeuten, die der Versicherungsungspflicht nicht entkommen wollen, sondern sich - doch eigentlich der Wunschtraum des Gesetzgebers 2007 - klaglos in ihr Schicksal fügen. Tut es einer, ist's auch nicht ok.

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Beitragvon Rossi » 08.02.2009, 02:01

Aber welches Argument hätte denn eine Kasse. wenn sie den 5-1-13er hier nicht anwenden will? Doch höchstens, dass sie den Angaben keinen Glauben schenkt und sich stur stellt.


Nun denn, was soll ich hier posten!

Dort gehen bekanntlich Theorie und Praxis völlig auseinander!

Ich habe schon mal Pferde vor der Apotheke mit einem Rezept im Maul kotzen gesehen!!


Nun mal im ernst, man kann die Geschichte wesentlich besser über § 5 Abs. 1 Nr. 13 a zuletzt gesetzlich versichert fahren, als ob über § 5 Abs. 1 Nr. 13 b noch nie gesetzlich noch privat versichert fahren, weil bei der Nr. b. noch eine Einschränkung hinzukommt!

Bei der Nr. b. wird es nämlich immer abenteuerlich. Jenes ist zumindest meine bescheidene Erfahrung!! Die Kassen versuchen alles mögliche, hier den Kundenkreis abzuwimmeln. Nun denn, ist halt nur meine Erfahrung, mehr nicht!!

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Beitragvon GS » 08.02.2009, 11:06

Rossi hat geschrieben:
Dort gehen bekanntlich Theorie und Praxis völlig auseinander!

@Rossi, Deine Erfahrung bestätigt meine Vermutung: In der Praxis läuft es auf die "Beweispflicht" des nach dem 5-1-13b Versicherungspflichtigen hinaus, dass dies in seinem Fall auch tatsächlich zutrifft.

@RobF, vergiss zunächst den Schmonzes mit der Prämie für deinen Bekannten. Die hat er ja auch nicht "verdient". Oder kann er dir helfen, Mitglied dieser Superkasse zu werden?

Warte den Aufnahmeantrag ab, den Du gerade bei der anderen Kasse laufen hast. Wenn es nicht gerade eine AOK oder eine andere in maximal drei Bundesländern tätige Kasse ist, wende dich bei Ablehnung - eher Abwimmelung - neben dem Widerspruch bei der Kasse selbst direkt an das dann für die Aufsicht zuständige
Bundesversicherungsamt
Referat II 2
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn.

Dieser Schritt hat - jetzt nach meiner Erfahrung - schon manche Sauluskasse innerhalb von wenigen Wochen zur Pauluskasse bekehrt.

Ist dagegen ein Landesversicherungsamt zuständig, kannst Du auch Pech haben. Da gibt es welche, die haben - zumindest hatten - es mit der Wahrnehmung ihrer Aufsicht über das Kassengebaren nicht ganz so eilig.

Viel Glück wünscht
Gerhard

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Beitragvon RobF » 08.02.2009, 12:08

In dem Zulageblatt Seite 3 zur "Anzeige zur Pflichtversicherung nach Par. 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Par. 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI", das "Zusaetzliche Angaben, wenn noch nie eine Krankenversicherung in Deutschland bestand" heisst und das ich einem Antrag auf Mitgliedschaft bei einer GKV beilegen muesste, gibt es einen Absatz

"1. Angaben ueber die Eltern zur Feststellung des Versicherungsstatus im Kindesalter"

mit der Zeile "Name, Vorname des Vaters" und "Art der Taetigkeit".

Hier muesste ich "selbstaendiger Kaufmann" angeben. Einer meiner Berater von der UPD sagte, ausschlaggebend fuer die Feststellung des Versicherungsstatus im Kindesalter (und moeglicherweise auch im Studentenalter) waere wo ich versichert gewesen waere, falls mein Vater eine Familienversicherung abgeschlossen haette. Und als sebstaendiger Kaufmann waere er wohl nicht bei einer GKV untergekommen und haette sich privat versichern lassem muessen (ist das richtig?).

Ich wies ihn dann darauf hin, dass mein Vater starb als ich 14 Jahre alt war, und ich also von 1959-1968 abhaengig war von einer verwitweten und chronisch kranken Hausfrau, die niemals gearbeitet hatte und die dann eine Betriebsrente aus dem Geschaeft meines Vaters bezog und selbst niemals krankenversichert war. Er meinte, als Sohn einer solchen Mutter und als Student waere ich wohl in einer GKV untergekommen, haette ich mich zu der Zeit versichern lassen (ist das richtig?).

Also, meine Fragen:

Wo waere meine Mutter untergekommen? Zu Lebzeiten meines Vaters war sie in keiner Kasse. Ich weiss nicht, ob er es versucht hatte sie in eine hineinzubringen - moeglicherweise haette keine sie angenommen, wegen des Bestehens (seit 1949) eines chronischen Krankheitszustands. Aber wie waere die Situation nach Ableben meines Vaters fuer sie gewesen?

Weiterhin, ist ihre Situation ueberhaupt relevant fuer die Feststellung meines Versicherungsstatus in den letzten Jahren vor meiner Auswanderung in die USA, d.h. als Student an der Uni Tuebingen 1964-68? Ich bin mir sicher dass ich zu jener Zeit nicht krankenversichert war, aber wo waere ich untergekommen, haette ich mich versichern lassen? A. Zwangsmaessig in einer GKV, b. Wahl zwischen GKV und PKV, oder c. absolut ausgeschlossen von einer GKV, bloss mit der Moeglichkeit in eine PKV einzutreten?

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Beitragvon RobF » 08.02.2009, 13:26

Tja, die Sache mit einer moeglichen Beweispflicht ist verzwickt. Falls sie auf meinen Schultern ruht, wie zum Teufel kann ich denn beweisen dass ich niemals krankenversichert war? Wenn ein "nichts" besteht, dann kann ich doch auch nichts vorlegen, um das zu beweisen? Nehmen wir einmal an, ich bin niemals in meinem Leben krank gewesen (und das stimmt sogar, abgesehen von ein paar Kindheitskrankheiten), und ich muesste das beweisen, wir koennte ich das tun? Alle Aertzte, Krankenhaeuser und Krankenkassen in Deutschland abklappern und all deren Milliarden von Dokumenten ueber diese Zeitperiode bei der GVK vorlegen und ihnen sagen: "Bitte sehen Sie sich das durch - dort gibt's nichts dass sich auf mich bezieht."

Sollte eine GKV meinen Antrag ablehnen, dann scheint es mir eher, dass die Beweispflicht (burden of proof) bei der GKV liegt, denn a. waere ich bei einer GKV gewesen, dann muesste ich jetzt sowieso wieder in eine GKV, b. waere ich niemals in einer KK gewesen (was der Wahrheit entspricht), dann muesste ich auch jetzt in eine GKV, gemaess 5-1-13b, und c. sie koennten mich bloss dann abweisen wenn sie beweisen koennen (entgegen meiner Behauptung, die ich willens bin eidesstattlich abzulegen), dass ich in einer PKV versichert war - sie muessten also ein entsprechendes Dokument vorlegen.

Kurz gesagt, wenn die sagen, jeder kann behaupten, er sei niemals versichert gewesen, er muesste dass beweisen, dann kann ich ebenso sagen, wenn sie behaupten, ich sei in einer PKV gewesen (und das scheint der einzige Grund fuer eine moegliche Ablehnung zu sein den sie haben), dann muessten sie das beweisen.

Uebrigens sagte einer der Herren von der UPD, dass bei dieser neuen Gesetzgebung viele Punkte noch etwas unklar sind und niemals in Testfaellen vor einem Gericht klargestellt worden sind und sie deshalb der Interpretation unterliegen. In solch einem Falle muesste man aus dem gesamten Kontext und der Philosophie dieser Gesetzgebung bestimmen, welches der "Wille des Gesetzgebers" sei. Er sagte, der Kommentar von Krauskopf zum SGB V (im C.H. Beck Verlag) sei richtungsweisend. Hat einer von Euch Krauskopf's Kommentar zum § 5 Abs. 1 Nr. 13 b? Ist dort etwas Nuetzliches zu finden?

@Gerhard

Ich habe noch keinen Antrag eingereicht, hatte mir bloss die drei Fragebogen bei der AOK abgeholt.

Vergib' mir, ich verstehe Deinen Bezug auf "eine AOK oder eine andere in maximal drei Bundesländern tätige Kasse" nicht (die Du mir offenbar nicht empfehlen wuerdest, weil sie mir moeglicherweise die groessten Schwierigkeiten machen wuerden, ist das richtig?). Ich hatte daran gedacht, mich anfangs unverbindlich bei den folgenden GVK's beraten zu lassen: 1. Te#$niker Kasse, 2. AOK, 3. KKH, 4. B&*mer Ersatzkasse. Bei #1 & 2 bin ich schon gewesen. Welche von denen wuerdest Du fuer meinen Fall am Zugaenglichsten halten?

Danke fuer den Hinweis auf die rechtlichen Instanzen an die ich mich im Falle einer Ablehnung wenden koennte.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.02.2009, 14:02

Tja,

die Sache mit einer moeglichen Beweispflicht ist verzwickt. Falls sie auf meinen Schultern ruht, wie zum Teufel kann ich denn beweisen dass ich niemals krankenversichert war? Wenn ein "nichts" besteht, dann kann ich doch auch nichts vorlegen, um das zu beweisen?


jenes ist genau meine Erfahrung. Eins ist schon mal klar, viele Kassen wollen die Kunden nicht in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V haben und versuchen alles mögliche. Ist halt meine Erfahrung. Sie verlangen unmögliche Dinge, die in der Realität niemals beigebracht werden können.

Und die Argumentation der Kasse ist realtiv einfach; sie werden sagen, dass der Papi selbständig war und somit dem Kundenkreis der privaten Kv zugehört hat. Von daher werden sie vermutlich unterstellen, dass Papi damals auch eine priv. Kv für Dich abgeschlossen hat. Und dann bist Du dran! So muss es natürlich nicht sein, aber so könnte ich es mir vorstellen.

Vielleicht hilft dann eine eidesstattliche Versicherung gegenüber der GKV.

GS
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Beitragvon GS » 08.02.2009, 15:21

RobF hat geschrieben:@Gerhard

Ich habe noch keinen Antrag eingereicht, hatte mir bloss die drei Fragebogen bei der AOK abgeholt.

Vergib' mir, ich verstehe Deinen Bezug auf "eine AOK oder eine andere in maximal drei Bundesländern tätige Kasse" nicht (die Du mir offenbar nicht empfehlen wuerdest, weil sie mir moeglicherweise die groessten Schwierigkeiten machen wuerden, ist das richtig?)

Nein, es geht darum, dass diese Kassen der jew. Landesaufsicht unterliegen, die im Zweifel laxer ist als die Bundesaufsicht. Natürlich nicht ausgeschlossen, dass auch die eine oder andere Landesaufsicht ihren Job inzwischen ernst nimmt.
Ich hatte daran gedacht, mich anfangs unverbindlich bei den folgenden GVK's beraten zu lassen: 1. Te#$niker Kasse, 2. AOK, 3. KKH, 4. B&*mer Ersatzkasse. Bei #1 & 2 bin ich schon gewesen. Welche von denen wuerdest Du fuer meinen Fall am Zugaenglichsten halten?

Danke fuer den Hinweis auf die rechtlichen Instanzen an die ich mich im Falle einer Ablehnung wenden koennte.

Ich würde mich mit der Ablehnung zu 1. unmittelbar mit einer Beschwerde an das Bundesversicherungsamt wenden (Adresse s.o., 8.2.09, 11:06 Uhr)


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