Krankenversicherung nach Wiedereinsiedlung in Deutschland

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RobF
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Beitragvon RobF » 08.02.2009, 16:17

GS hat geschrieben:Ich würde mich mit der Ablehnung zu 1. unmittelbar mit einer Beschwerde an das Bundesversicherungsamt wenden (Adresse s.o., 8.2.09, 11:06 Uhr)

Danke, Gerhard.

Bei Kasse #1 war ich bloss zu einem 15-minuetigen Gespraech mit einem Kundenberater, der sich nicht genuegend in meiner Situation auskannte, dann eine Kollegin in deren Fachabteilung anrief und mir nach einer kurzen Beratung mit ihr mitteilte, dass sie mich nicht aufnehmen koennten. Ich fragte ihn dann noch: "Also sagen Sie, dass es Ihnen gesetzlich verboten ist mich aufzunehmen?" Antwort: "Ja."

Ist diese Art von informeller Ablehnung Grund genug, eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einzureichen? Ich hatte daran gedacht, mich noch einmal bei dieser Kasse vorzustellen, bei einer anderen Kundenberaterin, und um die Formulare zum Mitgliedschaftsantrag zu bitten, um sie spaeter zur Pruefung einzureichen. Wuerde ich bei diesem zweiten Gespraech wieder die gleiche Behandlung erhalten, dann wuerde ich um den genauen Grund der Ablehnung bitten und Gegenargumente auffuehren. Falls sie bei der Ablehnung bleiben, wuerde ich sie bitten, mir das schriftlich zu geben. Von da aus, und auch wenn sie mir eine Ablehnung nicht schriftlich geben, wuerde ich dann eine Beschwerde einreichen.

Ich koennte mich auch zuvor noch bei Kasse #3 & 4 vorstellen und sehen, wie diese reagieren, und dementsprechend mein Vorgehen kalibrieren. Was wuerdest Du vorschlagen? Danke in voraus.

GS
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Beitragvon GS » 08.02.2009, 17:42

Ist diese Art von informeller Ablehnung Grund genug, eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einzureichen?

Nein, für eine aussichtsreiche Beschwerde beim BVA sollte es schon eine "qualifizierte", d. h. hier auf jeden Fall schriftliche Ablehnung sein.
Ich hatte daran gedacht, mich noch einmal bei dieser Kasse vorzustellen, bei einer anderen Kundenberaterin, und um die Formulare zum Mitgliedschaftsantrag zu bitten, um sie spaeter zur Pruefung einzureichen. Wuerde ich bei diesem zweiten Gespraech wieder die gleiche Behandlung erhalten, dann wuerde ich um den genauen Grund der Ablehnung bitten und Gegenargumente auffuehren. Falls sie bei der Ablehnung bleiben, wuerde ich sie bitten, mir das schriftlich zu geben. Von da aus, und auch wenn sie mir eine Ablehnung nicht schriftlich geben, wuerde ich dann eine Beschwerde einreichen.

Ich würde mir die Aufnahmeformulare von der website der Kasse herunterladen (ggf. sie online ausfüllen und absenden). Diskussionen mit Sachbearbeitern - auch wenn sie nett :wink: sind - bringen nicht viel, wenn sie nicht auch über hopp oder topp entscheiden können. Ich will aber nicht vom persönlichen Kontakt abraten, trotzdem unbedingt im Falle der Ablehnung auf Begründung in Schriftform bestehen. Wird diese ausgehändigt, kann ein "Danke schön", ergänzt um den Hinweis "Dieser Bescheid wird zusammen mit der Antragskopie übermorgen dem Bundesversicherungsamt vorliegen" nicht schaden. (Dann muss es natürlich eine bundesunmittelbare Kasse, wie z.B. TK; BARMER, DAK oder KKH sein).

Vielleicht liegt dann übermorgen ein ganz anderer Brief in deiner Post - ein netter Kassenbrief mit etwas Geplauder, aber, worauf es ankommt, mit der Aufnahmebestätigung ...

RobF
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Beitragvon RobF » 08.02.2009, 19:31

Herzlichen Dank fuer Eure Hilfe, Gerhard und Rossi - sie hat mich gut vorangebracht. Ich weiss jetzt, wie ich vorgehen werde, angefangen moeglicherweise mit einem online Aufnahmeantrag. Und wie Du es so positiv dargestellt hast, Gerhard, vielleicht finde ich dann bald gute Nachricht in meiner Post und all diese Debatte und dieses Kopfzerbrechen war "much ado about nothing."


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