GS hat geschrieben:Ich würde mich mit der Ablehnung zu 1. unmittelbar mit einer Beschwerde an das Bundesversicherungsamt wenden (Adresse s.o., 8.2.09, 11:06 Uhr)
Danke, Gerhard.
Bei Kasse #1 war ich bloss zu einem 15-minuetigen Gespraech mit einem Kundenberater, der sich nicht genuegend in meiner Situation auskannte, dann eine Kollegin in deren Fachabteilung anrief und mir nach einer kurzen Beratung mit ihr mitteilte, dass sie mich nicht aufnehmen koennten. Ich fragte ihn dann noch: "Also sagen Sie, dass es Ihnen gesetzlich verboten ist mich aufzunehmen?" Antwort: "Ja."
Ist diese Art von informeller Ablehnung Grund genug, eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einzureichen? Ich hatte daran gedacht, mich noch einmal bei dieser Kasse vorzustellen, bei einer anderen Kundenberaterin, und um die Formulare zum Mitgliedschaftsantrag zu bitten, um sie spaeter zur Pruefung einzureichen. Wuerde ich bei diesem zweiten Gespraech wieder die gleiche Behandlung erhalten, dann wuerde ich um den genauen Grund der Ablehnung bitten und Gegenargumente auffuehren. Falls sie bei der Ablehnung bleiben, wuerde ich sie bitten, mir das schriftlich zu geben. Von da aus, und auch wenn sie mir eine Ablehnung nicht schriftlich geben, wuerde ich dann eine Beschwerde einreichen.
Ich koennte mich auch zuvor noch bei Kasse #3 & 4 vorstellen und sehen, wie diese reagieren, und dementsprechend mein Vorgehen kalibrieren. Was wuerdest Du vorschlagen? Danke in voraus.