Pflichtversicherte vs. freiwillige Mitglieder in der GKV?
Verfasst: 16.02.2009, 12:17
Ich hatte meine Situation letzte Woche in diesem Forum schon einmal vorgestellt:
viewtopic.php?t=1822
Kurze Zusammenfassung: Bin deutscher Staatsbuerger, niemals in meinen ersten 23 Lebensjahren (zuletzt Student) in Deutschland krankenversichert gewesen, dann ausgewandert nach den USA, dann Rueckkehr nach Deutschland, wo jetzt die allgemeine Krankenversicherungspficht besteht. Bin Pensionaer ohne Kinder, dessen einziges Einkommen gegenwaertig aus einer privaten Altersversorgung in den USA kommt.
Gemaess Para. 5, Abs. 1, #13 Unterpunkt b des SGB V gehoere ich zu dem Kreis von Personen die "keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und ..... bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn ..." usw. Nichts von dem "es sei denn" bezieht sich auf mich. Damit bin ich versicherungspflichtig (in der GKV).
Mehrere GKV sind offenbar bereit mich aufzunehmen. Diejenige meiner Wahl legte mir ein Tarifblatt "Beitraege fuer freiwillige Mitglieder, gueltig ab 1.1.2009" vor, demgemaess ich als "sonstiges freiwilliges Mitglied" eingestuft werden wuerde (das schliesst z.B. Pensionaere, nichtversicherungspflichtige Rentner, Nichterwerbstaetige ein), mit einem Mindestbeitrag von 143 euro (einschliesslich der Pflegeversicherung).
Jetzt bin ich mir nicht klar ueber den Unterschied zwischen Pflichtversicherten, die absolut in eine GKV heineinmuessen (wie z.B. Arbeitnehmer) und freiwillige Mitglieder in einer GKV (das schliesst z.B. hauptberuflich Selbststaendige ein). Gehoere ich nach Para 5.1.13b nicht dem ersten Personenkreis an?
Welche Unterschiede bestehen zwischen diesen beiden Personenkreisen? Gilt auch fuer die GKV-Pflichtversicherten dieser Mindestbeitrag von etwa 143 euro? Ist es ein Vorteil oder ein Nachteil, in eine GKV als freiwilliges Mitglied einzutreten, im Vergleich mit nicht freiwillig Pflichtversicherten?
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Kurze Zusammenfassung: Bin deutscher Staatsbuerger, niemals in meinen ersten 23 Lebensjahren (zuletzt Student) in Deutschland krankenversichert gewesen, dann ausgewandert nach den USA, dann Rueckkehr nach Deutschland, wo jetzt die allgemeine Krankenversicherungspficht besteht. Bin Pensionaer ohne Kinder, dessen einziges Einkommen gegenwaertig aus einer privaten Altersversorgung in den USA kommt.
Gemaess Para. 5, Abs. 1, #13 Unterpunkt b des SGB V gehoere ich zu dem Kreis von Personen die "keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und ..... bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn ..." usw. Nichts von dem "es sei denn" bezieht sich auf mich. Damit bin ich versicherungspflichtig (in der GKV).
Mehrere GKV sind offenbar bereit mich aufzunehmen. Diejenige meiner Wahl legte mir ein Tarifblatt "Beitraege fuer freiwillige Mitglieder, gueltig ab 1.1.2009" vor, demgemaess ich als "sonstiges freiwilliges Mitglied" eingestuft werden wuerde (das schliesst z.B. Pensionaere, nichtversicherungspflichtige Rentner, Nichterwerbstaetige ein), mit einem Mindestbeitrag von 143 euro (einschliesslich der Pflegeversicherung).
Jetzt bin ich mir nicht klar ueber den Unterschied zwischen Pflichtversicherten, die absolut in eine GKV heineinmuessen (wie z.B. Arbeitnehmer) und freiwillige Mitglieder in einer GKV (das schliesst z.B. hauptberuflich Selbststaendige ein). Gehoere ich nach Para 5.1.13b nicht dem ersten Personenkreis an?
Welche Unterschiede bestehen zwischen diesen beiden Personenkreisen? Gilt auch fuer die GKV-Pflichtversicherten dieser Mindestbeitrag von etwa 143 euro? Ist es ein Vorteil oder ein Nachteil, in eine GKV als freiwilliges Mitglied einzutreten, im Vergleich mit nicht freiwillig Pflichtversicherten?