Nachbezahlungen fuer Nichtversicherte
Verfasst: 16.02.2009, 22:56
Offenbar muss ein Nichtversicherter, der versicherungspflichtig ist und sich erst jetzt bei einer GKV anzeigt, Beitraege nachbezahlen, moeglicherweise bis zurueck zum 1. April 2007.
Wie behandeln die verschiedenen GKV Kassen diese Nachbezahlungen? Ist es in ihrem Ermessen, diese Bezahlungen zu erlassen oder zu ermaessigen, und tun sie das auch? Weiterhin, koennten sie auch Saeumniszuschlaege verlangen, und wie hoch wuerden diese liegen? Falls sie sich auf Ratenzahlungen einlassen, muessten diese verzinst werden und auf welcher Hoehe?
Bei den PKV liegen die Saeumniszuschlaege (sog. Praemienzuschlaege) astronomisch hoch: vom 1. Februar an, fuer die ersten danach vermissten vier Monate ein Zuschlag von einem Monatsbeitrag pro Monat, d.h. fuer diese vier Monate bezahlt man doppelt!
Ich hoffe, das trifft nicht auf die Nachbezahlungen bei den GKV zu!
Wie behandeln die verschiedenen GKV Kassen diese Nachbezahlungen? Ist es in ihrem Ermessen, diese Bezahlungen zu erlassen oder zu ermaessigen, und tun sie das auch? Weiterhin, koennten sie auch Saeumniszuschlaege verlangen, und wie hoch wuerden diese liegen? Falls sie sich auf Ratenzahlungen einlassen, muessten diese verzinst werden und auf welcher Hoehe?
Bei den PKV liegen die Saeumniszuschlaege (sog. Praemienzuschlaege) astronomisch hoch: vom 1. Februar an, fuer die ersten danach vermissten vier Monate ein Zuschlag von einem Monatsbeitrag pro Monat, d.h. fuer diese vier Monate bezahlt man doppelt!
Ich hoffe, das trifft nicht auf die Nachbezahlungen bei den GKV zu!