Versicherungspflicht rückwirkend als Student
Verfasst: 05.05.2009, 20:56
Hallo allerseits,
diese Frage wurde wahrscheinlich hier in ähnlicher Form schon mal gestellt (habe über die Suchfunktion auch Ähnliches gefunden), aber da jeder Fall etwas anders ist, möchte ich meinen Fall trotzdem schildern und bitte dringend um etwas Hilfe.
Ich bin seit November 2007 als studentische Hilfskraft tätig (ca. 250€/Monat) und habe in dem Zeitraum von 01.01.08 - 30.09.08 die doppelte Stundenanzahl gearbeitet (etwa 450€ netto). Meine Lohnabrechnung hat mein Vater in dieser Zeit immer unserer GKV zugeschickt.
Mir wurde jedoch nie mitgeteilt, dass ich mich bei einem Lohn über 350€/Monat selbst versichern muss, sondern ich dachte die Familienversicherung läuft so weiter. Meine GKV fordert nun rückwirkend von mir für diese neun Monate den GKV-Studententarif, also erst über ein Jahr später! Ich bin anscheinend seit dieser Zeit auch gar nicht mehr krankenversichert!? Ist das so rechtens? Muss ich diesen Betrag bezahlen (ich wurde während dieser Zeit ein Mal gegen Tetanus geimpft und hatte eine minimale Behandlung, beim Zahnarzt war ich auch ein Mal)? Meine GKV-Karte war bei diesen zwei Besuchen ja anscheinend auch nicht gesperrt o.ä.?
Mir ist bewusst, dass für jeden Bürger eine Versicherungspflicht besteht, aber woher soll man in solchen Fällen von einer bestimmten Einkommensgrenze wissen (so dass man ja denkt, man ist (familien)versichert?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort!
Beste Grüße
diese Frage wurde wahrscheinlich hier in ähnlicher Form schon mal gestellt (habe über die Suchfunktion auch Ähnliches gefunden), aber da jeder Fall etwas anders ist, möchte ich meinen Fall trotzdem schildern und bitte dringend um etwas Hilfe.
Ich bin seit November 2007 als studentische Hilfskraft tätig (ca. 250€/Monat) und habe in dem Zeitraum von 01.01.08 - 30.09.08 die doppelte Stundenanzahl gearbeitet (etwa 450€ netto). Meine Lohnabrechnung hat mein Vater in dieser Zeit immer unserer GKV zugeschickt.
Mir wurde jedoch nie mitgeteilt, dass ich mich bei einem Lohn über 350€/Monat selbst versichern muss, sondern ich dachte die Familienversicherung läuft so weiter. Meine GKV fordert nun rückwirkend von mir für diese neun Monate den GKV-Studententarif, also erst über ein Jahr später! Ich bin anscheinend seit dieser Zeit auch gar nicht mehr krankenversichert!? Ist das so rechtens? Muss ich diesen Betrag bezahlen (ich wurde während dieser Zeit ein Mal gegen Tetanus geimpft und hatte eine minimale Behandlung, beim Zahnarzt war ich auch ein Mal)? Meine GKV-Karte war bei diesen zwei Besuchen ja anscheinend auch nicht gesperrt o.ä.?
Mir ist bewusst, dass für jeden Bürger eine Versicherungspflicht besteht, aber woher soll man in solchen Fällen von einer bestimmten Einkommensgrenze wissen (so dass man ja denkt, man ist (familien)versichert?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort!
Beste Grüße