Soldat: GKV will nicht
Verfasst: 13.06.2009, 13:34
Hallo,
meine zwölfjährige Dienstzeit als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr endet am 30.06.2009 und befinde mich in Umschulung (IHK) nach Berufsbildungsgesetz ohne Ausbildungsvergütung seit Juli 2007. Außerdem werde ich ab 01.07.2009 Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr bekommen. Ich möchte mich in der GKV versichern.
Zu diesem Zweck habe ich bereits vor sechs Monaten bei einer KV angerufen, welche mir nach der Schilderung der Situtation gesagt hat, das dies überhaupt kein Problem sei und ich mich "einfach", wenn es denn soweit ist, noch mal melden sollte und hat mir Informationsmaterial und Anträge epischen Ausmaßes zugeschickt.
Auf diese Äußerung habe ich vertraut und mich Anfang des Monats nochmal gemeldet. Bei diesem Telefongespräch wurde ich in die Fachabteilung verbunden. [...] Nach diesem Telefongespräch teilte mir die Versicherung mit, dass die Versicherungspflicht nach §5 (1) Nr. 13 SGB V bestehe und mich an die KV verwiesen, bei welcher ich vor der BW versichert war. Ich habe durch einen anderes Posting hier erfahren (klick mich), dass dies wohl falsch ist. (Liest man den o.a. Gesetzestext noch ein wenig weiter kommt zu Absatz 8a, welcher besagt das Abs. 1 Nr. 13 nachrangig zu behandeln ist, wenn eine Versicherungspflicht nach Nr. 10 besteht.)
Meine "alte" Krankenkasse, welche ich gefragt habe, ob sie mich versichern könnte, teilt mir nun mit, dass die Beitragsbemessung nach den Grundsätzen für freiwillig versicherte Mitglieder gelte, zusätzlich liegt ein Prüfbogen "zur Feststellung der Anspruchsberechtigung auf Pflichtversicherung nach §5 (1) Nr. 13 SGB V" bei
. Ich habe gehört, dass hierfür die Beiträge sehr hoch sind, mal abgesehen davon dass es falsch ist.
Ich habe einiges an gesetzlichen Grundlagen gefunden (siehe Links in diesem Posting), was anscheinend auf mich zutrifft, demnach müßte ich unter §5(1) Nr. 10 fallen und sich auch die Beitragsberechnung danach richten. Ich weiß nun nicht ob ich die Sachlage falsch verstanden habe oder was ich noch tun soll, da mir beide Versicherungsgesellschaften mitgeteilt haben, dass sie mich nach Nr. 13 beurteilen. Habt ihr einen Rat für mich? Wie kann ich denen beibringen, das sie mich falsch beurteilen?
meine zwölfjährige Dienstzeit als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr endet am 30.06.2009 und befinde mich in Umschulung (IHK) nach Berufsbildungsgesetz ohne Ausbildungsvergütung seit Juli 2007. Außerdem werde ich ab 01.07.2009 Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr bekommen. Ich möchte mich in der GKV versichern.
Zu diesem Zweck habe ich bereits vor sechs Monaten bei einer KV angerufen, welche mir nach der Schilderung der Situtation gesagt hat, das dies überhaupt kein Problem sei und ich mich "einfach", wenn es denn soweit ist, noch mal melden sollte und hat mir Informationsmaterial und Anträge epischen Ausmaßes zugeschickt.
Auf diese Äußerung habe ich vertraut und mich Anfang des Monats nochmal gemeldet. Bei diesem Telefongespräch wurde ich in die Fachabteilung verbunden. [...] Nach diesem Telefongespräch teilte mir die Versicherung mit, dass die Versicherungspflicht nach §5 (1) Nr. 13 SGB V bestehe und mich an die KV verwiesen, bei welcher ich vor der BW versichert war. Ich habe durch einen anderes Posting hier erfahren (klick mich), dass dies wohl falsch ist. (Liest man den o.a. Gesetzestext noch ein wenig weiter kommt zu Absatz 8a, welcher besagt das Abs. 1 Nr. 13 nachrangig zu behandeln ist, wenn eine Versicherungspflicht nach Nr. 10 besteht.)
Meine "alte" Krankenkasse, welche ich gefragt habe, ob sie mich versichern könnte, teilt mir nun mit, dass die Beitragsbemessung nach den Grundsätzen für freiwillig versicherte Mitglieder gelte, zusätzlich liegt ein Prüfbogen "zur Feststellung der Anspruchsberechtigung auf Pflichtversicherung nach §5 (1) Nr. 13 SGB V" bei

Ich habe einiges an gesetzlichen Grundlagen gefunden (siehe Links in diesem Posting), was anscheinend auf mich zutrifft, demnach müßte ich unter §5(1) Nr. 10 fallen und sich auch die Beitragsberechnung danach richten. Ich weiß nun nicht ob ich die Sachlage falsch verstanden habe oder was ich noch tun soll, da mir beide Versicherungsgesellschaften mitgeteilt haben, dass sie mich nach Nr. 13 beurteilen. Habt ihr einen Rat für mich? Wie kann ich denen beibringen, das sie mich falsch beurteilen?