Immer noch nicht krankenversichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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noisenrw
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Immer noch nicht krankenversichert

Beitragvon noisenrw » 12.07.2009, 09:57

Also... hier die Situation...

Meine Frau hat sich vor ca. 6 Jahren selbständig gemacht.
In guter Hoffnung hatte sie sich auch etwas teuer privat krankenversichern lassen.
Irgendwann kamen finanzielle Schwierigkeiten und sie flog wegen Beitragsrückständen aus Ihrer KV.
Sie machte eines neues Geschäft auf das wesentlich besser lief. Das war 2006.
Leider kam sie immer noch nicht auf die Idee, sich versichern zu lassen weil Aufgrund der Beitragsrückzahlung ne teure Sache geworden wäre.

Letzztes Jahr waren wir ein Jahr getrennt auch Aufgrund von diversen finanziellen Geheimnissen die sie immer hatte.

Wir kamen dann wieder zusammen... Bei einem ruhigem Gespräch fragte ich sie, ob sie endlich versichert ist. Sie sagte ja... wäre sie.

Nun musste ich letzte Woche nach nem Arzt und meine Frau wurde zu dem Gespräch hinzugezogen.
Nach dem Gespräch bat der Arzt auch um die Kassenkarte meiner Frau.
Die hatte sie natürlich nicht dabei...

Und dann gestern beichtete sie mir, immer noch nicht KV zu sein...
Der absolute Horror...

Also summasumarum ca. 4 Jahre nicht versichert...
Das da erhebliche finanzielle Mittel von uns locker zumachen sind ist klar.
Höchstwahrscheinlich müsste sie ihren Laden dann zumachen weil es eh immer auf der Kippe stand.
Ausserdem hab ich eine Eigentumswohnung und kann die auch gerad so bezahlen. Also kann ich das auch nicht bezahlen.

Was tun?

Danke schonmal für eine Antwort..

Dipling
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Beitragvon Dipling » 13.07.2009, 11:29

Als zuletzt privat Versicherte besteht erst seit 2009 eine Versicherungspflicht. Wer sich später versichert, dem drohen Sanktionen in Form von Prämienzuschlägen. In diesem Fall wären es rund 3000 EUR (Basistarif unterstellt, Strafzuschlag für Februar-Mai2009 jeweils ein Monatsbeitrag, ab Juni nur 1/6 eines Monatsbeitrags).

Nun bestehen folgende Möglichkeiten:
- Wiederversicherung in der PKV (ist aufgrund der Strafzuschläge und des hohen Basistarifes wahrscheinlich am teuersten)


Wesentlich günstiger (da keine Strafzuschläge und voraussichtlich wesentlich niedrigere Beiträge) ist eine Versicherung in der GKV, wenn möglich:
- Falls unter 55 Jahre alt: Einen Job (Gehalt mindestens 401 EUR) annehmen und damit in die GKV gelangen
- Falls Ehemann GKV-versichert ist und keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr besteht: Aufnahme in die kostenlose Familienversicherung, ohne Altersbegrenzung

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 13.07.2009, 12:44

ÄÄÄh, der Strafzuschlag ist nicht unbedingt auf den teuren Basistarif zu zahlen... Bitte nichts falsches erzählen. Und die GKV wird für einen längeren Zeitraum die Beiträge haben wollen...

Dipling
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Beitragvon Dipling » 13.07.2009, 13:08

Natürlich kommt auch ein Normaltarif in Betracht, wenn sie die Gesundheitsprüfung und die sicherlich notwendige ärztliche Untersuchung besteht. Kontrahierungszwang besteht aber nur im Basistarif.

Die GKV kann nur Nachforderungen stellen, wenn Versicherungspflicht in der GKV bestand, was hier nicht der Fall ist.

noisenrw
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Erstmal

Beitragvon noisenrw » 13.07.2009, 19:58

danke, für die Antworten...

Also ihr monatliches Einkommen liegt so bei 800 Euro aus Selbständigkeit.
Mein Einkommen is zwar höher hab aber zuhaus alles am Laufen gehalten.
Ihr Alter ist 41...

Zuletzt war sie auch privat versichert, wie schon geschrieben.
Wir vermuten auch, dass die GKV Beiträge bis 5 Jahre rückwirkend verlangen würde...
Das wäre natürlich ein harter Schlag insbesondere dann, wenn im Grunde eine selbständige Existens sowie auch Eigentum davon abhängt.

Sind da vielleicht schon Härtefallregelungen getroffen worden?
Aufgrund der Kürze des Gesetzes bestimmt noch nicht, oder?

LG

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Beitragvon Czauderna » 13.07.2009, 20:57

Hallo,
wenn sie zuletzt in der PKV versichert war wird die GKV nix nachfordern, da die PKV zuständig ist und da gilt die Pflicht zur Versicherung ab dem 01.01.2009.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Dipling » 13.07.2009, 21:14

Nochmal: Die GKV kann keine Nachzahlungen erheben. Die Versicherungspflicht ist in § 5 Abs. in 1 Nr. 13 SGB V klar geregelt. Von diesem seit dem 01.04.2007 gültigen Gesetz sind in der Tat viele zuletzt gesetzlich Versicherte betroffen - für zuletzt privat Versicherte gilt die Regelung aber nicht.

Für zuletzt privat Versicherte ist die PKV zuständig. Und bei der ist bei Vertragsabschluß zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein einmaliger Zuschlag von 4 1/3 Monatsbeiträgen fällig.
Härtefälle: Die PKV muss den Beitrag im Basistarif halbieren, wenn Hilfsbedürftigkeit im Sinne des SGB II (Hartz 4) oder XII (Sozialhilfe) besteht.

Alternative: Wiederversicherung in der GKV z.B. aufgrund einer sozialversicherungspflcihtigen Beschäftigung oder ALG2-Bezug wie oben beschrieben.
Die Familienversicherung scheidet bei Einkünften von 800 EUR monatlich aber aus.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.07.2009, 22:31

Vorgehensweise wie folgt, schnell zur privaten gehen, Ateste holen ausfüllen lassen, hoffen das alles gesund ist, den preiswertesten tarif auswählen,
Strafe zahlen von02/2009 an also inklu. Juli 6 Monatsbeiträge, wenn alles erledigt ist möglichkeit der Tarifumstellung nutzen.
Gruß
P.s. ich hab nix gesagt und behaupte das Gegenteil :-)

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ok...

Beitragvon noisenrw » 15.07.2009, 08:55

werden wir machen...

Vielen Dank an Euch


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